Hamburg. Um die Patienten vor Corona zu schützen, gibt es klare Regeln, wie und wann man die Kliniken betreten darf – die Vorschriften.

Die Infektionszahlen steigen, in Hamburg spitzt sich die Lage zu: „Es ist überall eng“, sagt die Geschäftsführerin der Hamburger Krankenhausgesellschaft, Claudia Brase. Mit der Zunahme der Corona-Infektionen sei auch bei der Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes die Zahl der Anrufe wieder gestiegen, so der Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, Jochen Kriens. Eine Auslastung wie zu Beginn der Pandemie sei allerdings noch lange nicht erreicht.

Krankenhäuser wollen Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst gut schützen und geben deshalb klare Regeln bei Tests und FFP2-Maskenpflicht vor. Was Besuchsdauer und deren Anzahl betrifft, gibt es aber große Unterschiede. Das Abendblatt gibt einen Überblick:

Wie die Kliniken Besuche regeln

Im Marienkrankenhaus in Hohenfelde müssen Besucher und Begleitpersonen einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Besucher müssen asymptomatisch sein und im gesamten Krankenhaus durchgehend einen FFP2-Maske tragen, auch in den Patientenzimmern. Erlaubt ist jeweils ein Besucher pro Tag zwischen 14 und 18 Uhr.

Im Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg in Eimsbüttel gibt es nach Auskunft von Kliniksprecher Matthias Gerwien keine zeitlichen Beschränkungen und auch keine bei der Zahl der Besucher. Nötig ist aber ein aktueller Antigen-Test (maximal 24 Stunden alt) und es gilt FFP2-Maskenpflicht. Tests seien gleich gegenüber der Klinik bei der Apotheke möglich.

Im Agaplesion Bethesda Krankenhaus Bergedorf geht die Besuchszeit von 14 bis 20 Uhr, maximal eine Person pro Tag ist erlaubt. Außerdem notwendig ist ein aktueller Antigen-Test und das Tragen einer FFP2-Maske. Eine Container-Teststelle gibt es laut Gerwien ebenfalls direkt vor dem Krankenhaus.

Bei Asklepios entscheidet jedes Haus selbst

Bei Asklepios veröffentlicht laut Unternehmenssprecher Mathias Eberenz jede Klinik die aktuellen Besuchsregeln auf der eigenen Website. „Grundsätzlich verlangen alle Einrichtungen einen negativen Corona-Schnelltest von einer offiziellen Stelle. Auch ist das Tragen einer FFP2-Maske in allen Kliniken verpflichtend“, so Eberenz. „Besucher mit Symptomen einer Covid-Erkrankung dürfen die Klinik nicht betreten. Auch vollständig geimpfte (geboosterte) oder genesene Personen mit einer zusätzlichen Impfdosis müssen den negativen Test mitbringen/auf Nachfrage vorzeigen können. Die Testpflicht gilt auch für Kinder.“

Die Einrichtungen beschränken laut Eberenz in der Regel die Anzahl der Besucher pro Patient (ein Besucher pro Patient), zum Teil gebe es auch die Vorgabe, dass Besucher nur eine Stunde bleiben dürfen. Details gibt es auf den Internetseiten der jeweiligen Klinik (auf der Startseite, unter Besuchsregelungen bzw. Hinweise/Corona).

Im UKE schätzen Mitarbeiter die Situation jeweils ein

Auch im Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) sind Besuche weiterhin nur eingeschränkt möglich, „zum Schutz unserer Patient:innen sowie Mitarbeitenden und um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern“, so UKE-Sprecherin Saskia Lemm. Alle Besucherinnen und Besucher müssen bei Betreten des UKE einen negativen Testnachweis vorzeigen – unabhängig davon, ob geimpft oder genesen.

Als Nachweis gilt ein PCR- oder Antigen-Schnelltest eines öffentlichen Testzentrums. „Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf höchstens 24 Stunden vor dem Betreten vorgenommen worden sein, PCR 48 Stunden.“ In den UKE-Gebäuden besteht für alle Personen die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – notwendig sind auch hier FFP2-Masken. Einschränkungen sind laut Lemm möglich: „Die Mitarbeitenden der einzelnen Stationen schätzen je nach der momentanen Situation Zeitpunkt und Dauer des Besuches sorgfältig ab“, so Lemm.

Ausnahmen gelten ihren Angaben zufolge im Kinder-UKE sowie bei schwerkranken Patientinnen und Patienten in einem sehr kritischen Zustand.

UKE Hamburg: Taskforce berät über Maßnahmen

Bereits vor dem ersten Covid-19-Fall in Hamburg habe das UKE eine dem Vorstand unterstellte Taskforce gegründet, bei der sich Expertinnen und Experten unter anderem aus den Bereichen Intensivmedizin, Krankenhaushygiene und Infektiologie treffen.

„Sie beraten über die aktuelle Situation im UKE, treffen gemeinsam Entscheidungen und passen Maßnahmen, falls nötig, der dynamischen Entwicklung und den Vorgaben der zuständigen Behörden sowie den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts an“, so Lemm.

Im Kinderkrankenhaus darf nur ein Elternteil mit rein

Im Altonaer Kinderkrankenhaus gelten aktuell folgende Regelungen: Für alle Besuchenden gilt FFP2-Maskenpflicht. In den Ambulanzen und auf den Stationen darf laut einer Kliniksprecherin nur ein Elternteil als Begleitung dabei sein. Im Außenbereich des AKK sei es möglich, dass ein zweites Elternteil zu Besuch kommt. Auch im Kinderkrankenhaus besteht die Nachweispflicht über einen tagesaktuellen zertifizierten, negativen Antigen-Schnelltest.

Im Krankenhaus Groß-Sand in Wilhelmsburg dürfen Patienten pro Tag zwei Besucher empfangen – in der Zeit von 14 bis 19 Uhr. Auch dort müssen diese einen Test vorlegen und durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Beim Betreten des Krankenhauses müssen sich Besucher die Hände desinfizieren, ebenso beim Betreten der jeweiligen Station. Der Zutritt ist nur über den Haupteingang möglich.

Kinder unter 14 Jahren haben im Albertinen keinen Zutritt

Die Kliniken der Immanuel Albertinen Diakonie in Schnelsen und Volksdorf empfehlen Besuchern, sich wegen der „sehr dynamischen Lage“ vor ihrem Besuch unbedingt auf der Homepage zu informieren (immanuelalbertinen.de). „In besonderen, medizinisch begründeten Ausnahmen kann nach Absprache mit den behandelnden Ärzten von den Besuchsregelungen abgewichen werden“, so eine Sprecherin.

Im Albertinen Krankenhaus und in der Medizinisch-Geriatrischen Klinik im Albertinen Haus in Schnelsen kann jede Patientin/jeder Patient pro Tag eine Person für eine Stunde empfangen. Im Evangelischen Amalie Sieveking Krankenhaus in Volksdorf sind zurzeit zwei Besucher erlaubt mit Ausnahme der Geriatrischen Klinik, wo nur ein Besucher erlaubt ist. Für Kinder unter 14 Jahren gibt es im Albertinen Krankenhaus und in der Medizinisch-Geriatrischen Klinik im Albertinen Haus keinen Zutritt.