Hamburg. Finanzsenator erinnert Hamburger an die Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Grundstücksbesitzer.
Für viele Hamburger Grundstückseigentümer wäre es sehr knapp geworden: Bis spätestens Ende Oktober, so lautete die ursprüngliche Vorgabe, hätten sie eigentlich ihre Grundsteuererklärung abgeben müssen – bisher sind erst rund 38,7 Prozent der benötigten Angaben zu mehr als 420.000 Einheiten in der Hansestadt eingegangen. Vor Kurzem vereinbarte die Finanzministerkonferenz allerdings eine bundesweite Verlängerung der Frist bis zum 31. Januar 2023.
Diese Zeit sollten Steuerpflichtige nutzen, sagte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Dienstag im Rathaus. „Wenn man die wenigen nötigen Daten zusammenhat, ist die Erklärung schnell gemacht – erst recht, wenn man unsere umfassenden Hilfestellungen nutzt.“ Das Hamburger Wohnlagemodell sei einfacher als das System vieler anderer Bundesländer. Im Gegensatz zu wertabhängigen Modellen müsse die Erklärung nur einmal und nicht alle sieben Jahre abgegeben werden.
Grundsteuer: Die wichtigsten Fragen und Antworten
„Deutschlands Gemeinden sind auf die rund 14 Milliarden Euro Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen, um ihre kommunalen Leistungen auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten“, sagte Dressel. Das gelte auch für Hamburg mit einem Grundsteuer-Anteil von rund einer halben Milliarde Euro.
Dressel mahnte, eine weitere Verlängerung werde es nicht geben. Es drohe ein Zwangsgeld. Bei Nichtangabe oder verspäteter Abgabe könne das Finanzamt die Daten schätzen und einen Zuschlag festsetzen. Zu zahlen ist die neu festgesetzte Grundsteuer vom 1. Januar 2025 an.
Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum ist eine neue Grundsteuererklärung nötig?
Die Neuregelung der Grundsteuer von 2025 an war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 nötig geworden, da die bisherige Berechnung auf der Grundlage teils veralteter Angaben erfolgte. Vorhandene Eigentümerdaten seien teilweise in den 1960er-Jahren gespeichert worden. Aus Rechtsgründen gebe es keine Verknüpfung mit Meldedaten und mit dem Grundbuch, sodass Anschriften in vielen Fällen nicht mehr aktuell seien, erklärt die Finanzbehörde. Auch Angaben zu Wohnflächen seien in vielen Fällen wegen Um- oder Ausbauten wohl nicht mehr korrekt.
Wo gibt es Unterstützung?
Zum Beispiel auf der Internetseite www.grundsteuer-hamburg.de. Dort gibt es es eine Übersicht der wichtigsten benötigten Daten, Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen zum Herunterladen, einen Erklärfilm zum Ausfüllen der Vordrucke sowie Infobroschüren in deutscher, englischer und türkischer Sprache. Informationen bietet auch die Internetseite steuerchatbot.de.
Alternativ zum Internet können sich Grundstückseigentümer beim Telefonischen Hamburg-Service (115) informieren. Laut Finanzbehörde gibt es dort ohne Termin Unterstützung bei allgemeinen Fragen zur Grundsteuer. Finanzsenator Andreas Dressel will außerdem von November bis Januar erneut mit einem Team seiner Behörde alle sieben Bezirke der Hansestadt besuchen und dort Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantworten.
Wie kann ich die neue Grundsteuererklärung abgeben?
Von Vorteil ist der Behörde zufolge eine Abgabe mithilfe der kostenlosen Steuersoftware Elster. Details dazu stehen auf der Internetseite www.elster.de.
Wer nicht per Elster abgeben kann oder will, kann die Formulare im PDF-Format herunterladen unter www.grundsteuer-hamburg.de, am Computer ausfüllen, ausdrucken, sie unterschreiben und abgeben beim Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz (Gorch-Fock-Wall 11, 20355 Hamburg).
Alternativ ist es möglich, die Formulare auf Papier abzuholen bei den Informations- und Annahmestellen der Finanzämter und dann diese ausgefüllt und unterschrieben bei dem oben genannten Finanzamt abzugeben. Wer weder die technischen Möglichkeiten zum Herunterladen und Ausfüllen hat noch die Formulare bei einem Finanzamt abholen kann, möge sich telefonisch beim Hamburg-Service unter der Rufnummer 115 melden, bittet die Finanzbehörde.
Wie geht es nach dem Ablauf der Frist am 31. Januar 2023 weiter?
Anhand der Grundsteuererklärung berechnet das zuständige Finanzamt einmalig einen sogenannten Grundsteuerwert. Dieser ist ein Vorprodukt zur Berechnung der künftigen Grundsteuer. Bisher hat die Stadt schon etwa 2000 Bescheide zu Grundsteuerwerten an Grundstückseigentümer geschickt, die ihre Erklärungen bereits abgegeben hatten.
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Nach dem Eingang aller nötigen Erklärungen sollen kontinuierlich weitere Bescheide zu Grundsteuerwerten verschickt werden. Im Jahr 2024 sollen die Messzahlen und der sogenannte Hebesatz in Hamburg angepasst werden. Ende 2024 sollen die Grundstückseigentümer in Hamburg Bescheide erhalten, wie viel Grundsteuer sie künftig zahlen müssen.