Hamburg. Frist endet im Oktober. Bis dahin müssen alle Grundstückseigentümer eine Erklärung abgeben. Zu viel Zeit sollte man sich nicht lassen.
Viele Hamburger Grundeigentümer schieben die Abgabe ihrer Grundsteuer-Feststellungserklärung offenbar noch hinaus. Dabei endet die Frist bereits Ende Oktober. Bislang liegt die Abgabe-Quote laut Hamburger Finanzbehörde jedenfalls erst bei 20,79 Prozent (Stand 15. September). „In Hamburg sind etwa 420.000 Grundstücke (wirtschaftliche Einheiten) zu bewerten. Sämtliche Grundstückseigentümer dieser Grundstücke müssen eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte einreichen“, so Imme Mäder, Sprecherin der Finanzbehörde auf Abendblatt-Anfrage.
Einfach ist die Angelegenheit nicht unbedingt. Viele Grundeigentümer berichten von Verständnisproblemen und Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Erklärung. Abendblatt-Leser Thomas B. (Name geändert) beispielsweise wollte seine Daten beim Portal Elster eingeben, allerdings war das seinen Angaben zufolge in der „Anlage Grundstück“ schlicht nicht möglich. Er konnte seinen Cursor nicht im vorgegebenen Feld platzieren.
Finanzbehörde Hamburg: Grundsteuererklärung kompliziert
Der Akademiker war selbst lange in der Hamburger Verwaltung tätig und ist durchaus vertraut mit bürokratischen Vorgängen. Doch die Grundsteuererklärung sei einfach sehr kompliziert, kritisiert er. Auch Walter W. hat ähnliche Schwierigkeiten. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sagt dazu: „Ich bin aktuell in vielen Info-Veranstaltungen in den Stadtteilen. Natürlich gibt es immer noch viele Fragen. Unser breites Service-Angebot wird dabei sehr geschätzt und erweist sich zum Beispiel mit unserem laufend aktualisierten Frage-Antwort-Katalog auf grundsteuer-hamburg.de als sehr hilfreich. Auch die Ausfüllanleitungen für die Formulare und für die Elster-Abgabe sind praktikabel. Und ansonsten sind auch die Kolleginnen und Kollegen des telefonischen HamburgService (115) ansprechbar und auskunftsfähig.“
Zur Forderung, die Frist für die Abgabe über Ende Oktober hinaus zu verlängern, sagt der Senator: „Wir werden Ende September im Kreis der Finanzminister der Länder die Lage bewerten. Wichtig ist, dass wir bei der Fristenregelung beieinanderbleiben.“
Angehörige dürfen Eigentümer unterstützen
Falls Eigentümer nicht die Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung der Erklärung haben, dürften nahe Angehörige sie hierbei unterstützen, sagt Imme Mäder. Diese können die eigene Registrierung bei Elster nutzen, um die Erklärung abzugeben. Alternativ könne der elektronisch ausfüllbare Erklärungsvordruck auf www.grundsteuer-hamburg.de als PDF-Datei genutzt werden.
„Im Einzelfall ist die Abgabe auch als Papiererklärung möglich. Dieses ist zum Beispiel der Fall, wenn die technischen Voraussetzungen oder Computerfähigkeiten nicht vorhanden sind. Die Formulare können in den Informations- und Annahmestellen der Finanzämter abgeholt werden“, so die Behördensprecherin.
Grundeigentümer benötigen Benutzerkonto auf elster.de
Nachdem die Erklärung eingereicht wurde, wird das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz in Hamburg einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts erlassen und dem Steuerpflichtigen zusenden. Das Aufkommen aus der Grundsteuer soll insgesamt gleich bleiben, dennoch wird es durch die Reform zu Belastungsverschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen. Das kann im Einzelfall sowohl eine höhere als auch eine geringere Steuer als bisher bedeuten.
Um das Portal Elster für die Abgabe der Daten nutzen zu können, brauchen Grundeigentümer ein entsprechendes Benutzerkonto auf elster.de. Für die Registrierung – falls noch kein Konto vorhanden ist – benötigt man Aktivierungsdaten, die per Mail und per Post zugeschickt werden. Weil das einige Tage dauert, sollte man mit dem Beantragen nicht zu lange warten.
Finanzbehörde Hamburg: Walter W. verlässt sich auf Papier
Hintergrund für die Reform der Grundsteuer ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018. Dabei wurden die bisherigen Vorschriften für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung ab dem Jahr 2025 gefordert.
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Abendblatt-Leser Walter W. hat sich eine neue Strategie überlegt. Er hat sich Papierformulare besorgt und will diese notfalls ausgefüllt erst gegen Ende Oktober ans Finanzamt schicken. „Dann kann man mich nicht mehr auffordern, es noch einmal mit Elster zu versuchen“, sagt er.