Hamburg. Getestet wird derzeit, einzelne Zonen für Gebietsnachbarn zu öffnen. Zahl der Genehmigungen für Gewerbebetriebe steigt.

Allerorten sieht man sie jetzt wie Pilze aus dem Boden schießen: die kleinen blauen Kästen für die Parkscheine in den Wohnstraßen. Die Zahl der Bewohnerparkgebiete wächst in Hamburg nämlich stetig. Derzeit liegt die Zahl bei 51, weitere folgen in Kürze. Etwa 64.000 Bewohnerparkausweise sind im Umlauf.

Das Prinzip: Für eine Gebühr von 65 Euro im Jahr bekommen Anwohner einen Parkausweis, mit dem sie im Umkreis ihrer Wohnung parken können, ohne ein Parkticket ziehen zu müssen. Außerdem gibt es für sie keine Höchstparkdauer. Eine Garantie auf einen freien Platz erwerben sie allerdings nicht. Aus Sicht von SPD und Grünen in Hamburg hat das System viele Vorteile: Der Parkdruck und der Parkplatzsuchverkehr im jeweiligen Quartier sinke, wodurch die Verkehrssicherheit steige. Zudem fänden die Anwohner leichter einen Parkplatz. Wer nicht dort wohnt, muss bis zu 3 Euro pro Stunde bezahlen.

Bewohnerparken: Im November werden fünf neue Gebiete eingeführt

Der Blick auf die Karte zeigt, dass sich die Anwohnerparkgebiete auf die Innenstadtgebiete und rund um den Flughafen in Fuhlsbüttel konzentrieren. Ab dem 21. November 2022 werden fünf neue Bewohnerparkzonen (N106–N108, E315 und E316) in Eppendorf/Hoheluft-Ost eingeführt – erneut Gebiete im Zentrum.

Für Gewerbetreibende, die für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen können, wurden die Kriterien laut Behörde für Verkehr und Mobilitätswende noch einmal präzisiert und optimiert. Jeder Fall wird einzeln geprüft. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) legt unter anderem diese Kriterien zugrunde: Notwendigkeit des Fahrzeugs zur Aufrechterhaltung des Betriebs, gegebenenfalls alternativ vorhandene Verkehrsmittel, Eignung der beantragten Fahrzeuge für den Transportzweck (schwerere Güter) und Entfernung zum nächsten Parkplatz.

Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zum Bewohnerparken:

Wie hoch sind die Gebühren pro Bewohnerparkgebiet?

Die Kosten variieren zwischen 1,50 und 3 Euro pro Stunde. In einigen wenigen Gebieten reicht auch eine Parkscheibe. In einigen wenigen Zonen kann man auch eine Tageskarte für 10 Euro kaufen. Besucherparkausweise kosten 3 Euro.

Wo wurde zuletzt Bewohnerparken eingeführt?

Am 12. September – das Bewohnerparkgebiet Eimsbüttel (Osterstraße).

Was sind die nächsten geplanten Parkgebiete?

Ab dem 21. November 2022 kommen fünf neue Bewohnerparkzonen in Eppendorf/Hoheluft-Ost dazu – N106 Hoheluft-Ost, N107 Kellinghusenstraße, N108 Tarpenbekstraße, E315 Nedderfeld und E316 Süderfeld. Die Parkscheinpflicht (3 Euro je Stunde) mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden gilt dort dann täglich zwischen 9 Uhr und 20 Uhr. Elektroautos dürfen drei Stunden kostenfrei parken, müssen aber eine Parkscheibe benutzen. In Teilen der Frickestraße, Geschwister-Scholl-Straße, Löwenstraße und Martinistraße sowie in der Süderfeldstraße, Buchenallee, im Butenfeld und Offakamp können Tagestickets gekauft werden.

Wie kommt man an einen Bewohnerparkausweis?

Anwohner und Anwohnerinnen können online für 65 Euro oder direkt bei einem Standort des LBV für 70 Euro einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Wird darüber nachgedacht, dass Autofahrer, die am Rand eines Bewohnerparkgebietes wohnen, auch angrenzende Parkgebiete nutzen dürfen?

Der Landesbetrieb Verkehr testet das nach Angaben von Behördensprecher Dennis Krämer bereits in Harvestehude und Eimsbüttel (Osterstraße) in einzelnen Straßen. „Wichtig ist, dass diese Regelungen den Parkenden vor Ort helfen und deren Lebenswirklichkeit entsprechen“, so Krämer. Derzeit gelten die folgenden Testregelungen: Bewohner der Gebiete E305 (Isestraße) und E306 (Klosterstern) dürfen am Klosterstern parken, aber auch an der Isestraße zwischen Eppendorfer Baum und Jungfrauenthal.

Bewohner der Gebiete E306 (Klosterstern) und E305 (Isestraße) dürfen an der Rothenbaumchaussee zwischen Klosterstern und Oberstraße parken, Bewohner der Gebiete E304 (Innocentiapark) und E307 (Tennisstadion) auch an der Rothenbaumchaussee zwischen Oberstraße und Hallerstraße. Und die Bewohner des Gebiets E 310 (Lutterothstraße) und E313 (Langenfelder Damm) dürfen an der Methfesselstraße ihr Fahrzeug abstellen.

Warum gibt es nicht in allen Bewohnerparkgebieten Tagestickets?

„Ziel des Bewohnerparkens ist die Erhöhung der Fluktuation, sodass mehr Parkende Parklücken finden und so weniger gefährdend geparkt wird. Das Tagesticket verlängert jedoch die Parkdauer und so sind Parkplätze länger belegt“, so Krämer, Sprecher der Verkehrsbehörde. Vor diesem Hintergrund könne diese Option nur an bestimmten Örtlichkeiten angeboten werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Wie sieht die vielfach kritisierte schwierigSituation für Gewerbetreibende derzeit aus?

„Wir haben in diesem Jahr bis dato eine Genehmigungsquote für Handwerksbetriebe von 75 Prozent für das Parken am Betriebssitz (Stand Anfang Oktober)“, sagt Krämer. Diese Quote beruhe im Wesentlichen auf den alten Zulassungsregeln.

„Wir haben die Regeln für das Parken in Bewohnerparken für betriebsnotwendige Fahrzeuge aufgrund der mittlerweile nachgewiesenen deutlichen Reduzierung des Parkdrucks in den neuen Bewohnerparkgebieten überarbeitet und neu justiert. Im neuen Bewohnerparkgebiet Osterstraße wurden bis dato alle Anträge auf Ausnahmegenehmigung auf Grundlage der neuen Kriterien auch genehmigt.“ Allerdings seien es bislang nur wenige Anträge gewesen, so der Sprecher.

Bewohnerparken: Wie es um Ausnahmegenehmigungen steht

Auch wenn auf Grundlage der neuen, präzisierten Kriterien nicht in allen Fällen für alle Gewerbetreibenden eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden könne (etwa kein Transport von schweren Gütern, nicht betriebsnotwendig etc.), so seien die Genehmigungsquoten für alle Gewerbetreibenden in Hamburg in den vergangenen Jahren gestiegen. „Für Ausnahmegenehmigungen für das Parken beim Kunden gibt es mittlerweile ein eingespieltes Verfahren, bei dem wir in Hamburg eine hohe Genehmigungsquoten von 97 Prozent haben“, so Krämer. Alle Gewerbetreibenden profitierten von den neuen digitalen und somit vereinfachten Verfahren.

Seinen Angaben zufolge stieg auch die Genehmigungsquote im Bereich „Parken am Betriebssitz“ von 29,4 Prozent im Jahr 2020 auf 44,1 Prozent im Jahr 2021. Im laufenden Jahr lag die Quote im ersten Halbjahr bei knapp 31 Prozent, im zweiten (1. Juli bis 5. Oktober) bei 45 Prozent. „Ziel ist es, mit den neuen Regeln auch diese Quote weiter zu steigern“, so Krämer.