Hamburg. Trotz Aufforderung des Bezirksamtes, das ehemalige Golfer-Paradies abzusperren, hat der Eigentümer nicht reagiert. Was ihm jetzt droht.

Das verwüstete Areal der ehemaligen Golf Lounge am Billwerder Neuer Deich in Rothenburgsort ist immer noch nicht durch den Eigentümer abgesperrt worden, obwohl das Bezirksamt Mitte diesen dazu aufgefordert hatte (wir berichteten). Jetzt greift Bezirksamtsleiter Ralf Neubauer (SPD) durch. „Nachdem der Eigentümer seiner Zusicherung, das Grundstück zeitnah zu sichern, nicht nachgekommen war, hat das Bezirksamt diese zwischenzeitlich angeordnet. Die Anordnung ist gebührenpflichtig und sofort vollziehbar. Ein Widerspruch hat demnach keine aufschiebende Wirkung“, sagte Neubauer dem Abendblatt und kündigte an: „Sofern der Eigentümer der Anordnung bis zum 14. September 2022 nicht nachkommt, wird das Bezirksamt Zwangsmittel einsetzen.“

Wahrscheinlich wäre dann eine sogenannte Ersatzvornahme, das heißt: Die Stadt übernimmt die Sicherung des Grundstücks und stellt diese dem Eigentümer in Rechnung. Als Eigentümer ist die Billwerder Neuer Deich GmbH im Grundbuch eingetragen. Das Areal hatte zuvor der Consus Real Estate AG gehört, die wegen der Verzögerung bei der Realisierung des Holsten-Quartiers in Altona seit Monaten für Schlagzeilen sorgt.

Golf Lounge: Stadt sichert sich Vorkaufsrecht

Die Stadt hat sich unterdessen das Vorkaufsrecht für die Fläche der ehemaligen Golf Lounge gesichert, sofern das Grundstück verkauft werden sollte. Das Gebiet rund um die Norderelbbrücken soll neu entwickelt werden. „Der Erlass der Vorkaufsrechtsverordnung gibt dem Senat hier die Handlungsmöglichkeit, um Grundstücksspekulationen vorzubeugen und die genannten städtebaulichen Ziele umzusetzen“, sagte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD).

Wie berichtet, war die Golf Lounge Ende März nach Moorfleet umgezogen. Seitdem ist das Gebäude zunehmendem Vandalismus ausgesetzt.