Hamburg. Erweiterung des Warburg-Untersuchungsausschusses auf frühere HSH Nordbank bleibt umstritten. So geht es weiter.

Darf der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zu den Cum-Ex-Geschäften der Warburg-Bank auch auf die entsprechenden Aktivitäten der früheren HSH Nordbank erweitert werden? Und eventuell auch auf weitere Banken? Mit dieser heiklen Frage hat sich am Donnerstag der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft befasst und einstimmig beschlossen, die Entscheidung zu vertagen und zunächst externe Rechtsexperten dazu zu befragen. Das soll voraussichtlich am 23. September stattfinden. Ziel ist es, möglichst kurz nach den Herbstferien über die Erweiterung zu entscheiden.

Wie berichtet, haben CDU und Linkspartei sowie die FDP-Abgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein die Erweiterung beantragt, weil sie nach eigener Aussage Hinweise darauf haben, dass die HSH Nordbank tiefer in den Cum-Ex-Skandal verwickelt gewesen sein könnte als bislang bekannt ist. Mithilfe dieser Aktien-Deals hatten Finanzinstitute sich Steuern erstatten lassen, die sie nie gezahlt hatten.

Cum-Ex-Skandal: HSH Nordbank machte Deal öffentlich

2013 hatte die damalige Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein selbst öffentlich gemacht, dass sie in den Jahren 2008 bis 2011 solche Geschäfte getätigt hatte. Später hatte sie daher rund 127 Millionen Euro an die Staatskasse erstattet. Verdächtig kommt den Abgeordneten unter anderem vor, dass die Bank damals mitgeteilt hatte, 2006 und 2007 habe es „keinerlei Auffälligkeiten“ gegeben, während heute bekannt ist, dass auch 2006 zwei Cum-Ex-Geschäfte getätigt und weitere 21.000 Euro zurückgezahlt wurden.

Die Hamburg Commercial Bank (HCOB), das Nachfolgeinstitut der 2018 privatisierten HSH, verweist jedoch darauf, dass 2013 nur ein Zwischenbericht einer Anwaltskanzlei vorgelegen habe. In dem 2014 an die Finanzbehörde übergebenen Abschlussbericht seien auch die Geschäfte aus 2006 enthalten gewesen. Weitere Cum-Ex-Deals habe es nicht gegeben. Laut HCOB hatte die HSH damals auch die Ermittlungsbehörden über ihre Erkenntnisse informiert.

Staatsanwaltschaft führte keine Ermittlungen durch

Die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte auf Abendblatt-Anfrage, dass sie in dem Zusammenhang „Beobachtungsvorgänge“ angelegt habe. Es seien aber keine Ermittlungen geführt worden. Die Staatsanwaltschaft Köln, die bundesweit federführend beim Thema Cum-Ex ermittelt, hat die HCOB dagegen 2021 durchsuchen lassen, ohne gegen das Institut selbst zu ermitteln.

Die Erweiterung des Untersuchungsauftrages ist ebenso wie die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein Minderheitenrecht. Da die Mehrheit aus SPD und Grünen jedoch Bedenken anmeldete, ob der Antrag verfassungsgemäß ist, musste der Verfassungsausschuss eingeschaltet werden. Einer Ausdehnung nur auf die Cum-Ex-Geschäfte der HSH wolle man nicht im Wege stehen, sagte Milan Pein (SPD).

Cum-Ex-Skandal: SPD kritisiert Vorgehen

Aber wenn die Opposition auch „andere missbräuchliche Aktientransaktionen Hamburger Kreditinstitute, Kapitalgesellschaften und Finanzdienstleister“ untersuchen wolle, sei das viel zu unbestimmt und zu weit gefasst. Im Übrigen sei es „nicht in Ordnung“, dass CDU und Linke erst ab 2011 ermitteln wollen, obwohl die Geschäfte vorher getätigt wurden, also zu CDU-Regierungszeiten.