Hamburg. Das Oberlandesgericht Köln hat die Beschwerde zurückgewiesen. Damit ist die Anklage aber noch nicht zugelassen.

Der Mitgesellschafter der in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank, Christian Olearius, ist mit seiner Beschwerde gegen die von der Staatsanwaltschaft Köln gegen ihn erhobene Anklage der schweren Steuerhinterziehung gescheitert. Das Oberlandesgericht Köln habe die Beschwerde zurückgewiesen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

Gegen Olearius wird im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften der Hamburger Privatbank seit Jahren ermittelt. Er hat die Vorwürfe stets bestritten. Vor einigen Wochen war durch Medienberichte bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Köln Anklage beim Landgericht Bonn erhebt. Die Beschwerde von Olearius richtete sich gegen die Veranlassung der Zustellung der Anklage durch das Landgericht Bonn.

Gericht: Zustellung der Anklage nicht widerrechtlich

Olearius machte nach Angaben des Gerichtssprechers geltend, dass sein Anspruch auf rechtliches Gehör bei Abschluss des Ermittlungsverfahrens und der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft verletzt worden sei.

Der Senat habe zwar festgestellt, dass dem Anspruch auf rechtliches Gehör tatsächlich nicht vollständig entsprochen worden sei, sagte der Gerichtssprecher. Doch sei dies nach Auffassung des Senats nicht so schwerwiegend, dass die Zustellung der Anklage durch das Gericht widerrechtlich erfolgt sei. Schließlich hätten der Angeschuldigte und seine Verteidiger seit Jahren von dem Ermittlungsverfahren gewusst. Olearius' Sprecher hatte vor einigen Wochen beklagt, dass dem Banker als Beschuldigtem während der langen Ermittlungen kein einziges Mal Gehör eingeräumt worden sei.

Anklage gegen Olearius: Nun muss ein weiteres Gericht entscheiden

Bei „Cum-Ex“-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts bedeutet noch nicht, dass damit die Anklage schon zugelassen ist. Darüber muss nun das Landgericht Bonn in einem sogenannten Zwischenverfahren entscheiden.