Hamburg. Bei der Anklage wegen Verdachts der schweren Steuerhinterziehung kritisiert der Banker die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft.

Der Mitgesellschafter der in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank, Christian Olearius, geht gegen eine gegen ihn wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung erhobene Anklage vor. Dem Oberlandesgericht Köln liege eine Beschwerde gegen die Veranlassung der Zustellung der Anklage durch das Landgericht Bonn vor, sagte ein Sprecher des Kölner Gerichts am Montag der Deutschen Presse-Agentur. „Ziel der Beschwerde ist es, dass die Anklage an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben wird.“

Anklage gegen Olearius: Vorgehen widerspreche "Grundsätzen eines Rechtsstaates"

Gegen Olearius wurde im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften der Hamburger Privatbank seit Jahren ermittelt. Er hat die Vorwürfe stets bestritten. Vor gut einem Monat war durch Medienberichte bekanntgeworden, dass die Staatsanwaltschaft Köln die Ermittlungen abgeschlossen hat und Anklage beim Landgericht Bonn erhebt - „und zwar bevor dem Gericht die Anklage vorlag und weitere Tage bevor sie dem Beschuldigten vorlag“, sagte Olearius' Sprecher am Montag der dpa.

Auch sei Olearius als Beschuldigtem während der langen Ermittlungen kein einziges Mal Gehör eingeräumt worden. Dieses Vorgehen widerspreche ebenso wie das Durchstechen von Informationen an Journalisten durch die Staatsanwaltschaft „allen Grundsätzen eines Rechtsstaates“, sagte der Sprecher des Bank-Miteigentümers.

Olearius' Beschwerde: Wann darüber entschieden wird, ist noch unklar

Bei „Cum-Ex“-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Da Olearius' Beschwerde dem Oberlandesgericht erst seit wenigen Tagen vorliege, sei noch nicht absehbar, wann darüber entschieden werde, sagte der Gerichtssprecher.