Hamburg. Diese Mietverträge sind an Inflation gekoppelt – und nicht generell als schlecht zu bewerten. Rot-Grün will Reform mit Kappungsgrenze.

Die Sorge vor den hohen Energie- und Lebensmittelpreisen treibt viele Mieterinnen und Mieter um. Doch manche von ihnen trifft die Inflation gleich doppelt hart. Wer einen Indexmietvertrag hat, muss mit einer saftigen Mieterhöhung rechnen, denn damit ist der Mietpreis an die Inflation gekoppelt – und das kann aktuell richtig teuer werden.

Im Juli 2022 betrug die Inflationsrate in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts 7,5 Prozent. Sie hat sich damit zwar leicht abgeschwächt, liegt aber weiterhin auf hohem Niveau. Im Mai lag sie noch bei 7,9 Prozent – so hoch wie seit fast 50 Jahren nicht mehr.

Immobilien: Auf Mieter kommen Erhöhungen zu

Indexmietverträge, deren Mieten sich nach dem Verbraucherpreisindex, also den Lebenshaltungskosten aller Privathaushalte in Deutschland, richten, müssen nicht zwingend schlecht für Mieter sein. Würden die Verbraucherpreise sinken, könnte die Miete sogar günstiger werden. Da die Inflation jahrelang kein großes Problem in Deutschland war, konnte ein Indexmietvertrag also durchaus Vorteile haben. Indexmieten steigen im Gegensatz zu Staffelmieten nicht automatisch. Bei Inflationsraten von unter zwei Prozent kamen viele Mieter mit einem solchen Vertrag besser weg als jene, die innerhalb der Staffelmiete einen fest steigenden Betrag in Kauf genommen hatten.

Nun aber zeigt sich das Manko dieser Verträge. Mindestens ein Jahr lang muss die Miete bei Indexmietverträgen unverändert geblieben sein. Danach kann der Vermieter eine Erhöhung gemäß der Inflationsrate geltend machen – und das jedes Jahr. Wer also bereits im vergangenen Jahr eine Mietanpassung erhalten hat, ist in diesem Jahr keinesfalls davor gefeit.

SPD und Grünen stellen Antrag

Um extremen Mieterhöhungen vorzubeugen, haben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen einen Antrag für die nächste Bürgerschaftssitzung eingereicht. In ihm ersuchen sie den Senat, sich auf Bundesebene für eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen bei Indexmieten einzusetzen. Der rot-grüne Antrag sieht vor zu prüfen, ob auch im Fall von Indexmieten, wie bei regulären Mieten, eine Kappungsgrenze eingeführt werden kann.

Die Kappungsgrenzenverordnung legt fest, dass Mieten innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent erhöht werden dürfen. „Der Mietenanstieg ist nach wie vor ungebrochen. Indexmieten, die in Zeiten niedriger Inflation unproblematisch waren, erweisen sich nun im Angesicht steigender Inflation als Falle – eine Entwicklung, die so nicht vorhersehbar war“, sagt Olaf Duge, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen-Bürgerschaftsfraktion. „Umso wichtiger ist es, dass wir Betroffene vor starken Mieterhöhungen schützen, indem wir eine Kappungsgrenze einführen, wie es sie bei normalen Mietverträgen gibt.“

"Mieterhöhungen müssen untersagt werden"

Den Linken geht der Vorstoß nicht weit genug. „Ein Herumdoktern an den Indexmieten, wie es die rot-grünen Regierungsfraktionen jetzt vorschlagen, reicht nicht“, kritisiert die Wohnungsexpertin der Fraktion, Heike Sudmann. „Wer die betroffenen Mieterinnen und Mieter nachhaltig schützen will, muss Mieterhöhungen bei Indexverträgen untersagen. Für die Zukunft müssen Indexmietverträge komplett abgeschafft werden.“

Der Verein „Mieter helfen Mietern“ und der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen haben sich ebenfalls für eine härtere Linie ausgesprochen: „Hamburg sollte im Bundesrat darum ringen, dass der Gesetzgeber die rechtliche Möglichkeit zum Abschluss von Indexmietverträgen zu Wohnzwecken verbietet oder zumindest so lange aussetzt, wie die Inflation galoppiert“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

„Wohnen muss bezahlbar bleiben"

„Wohnen muss bezahlbar bleiben. Für dieses Ziel setzen wir in Hamburg bereits heute alle rechtlichen Hebel in Bewegung“, sagt die wohnungspolitische Sprecherin der SPD, Martina Koeppen. Indexmieten bildeten im Mietrecht jedoch eine Besonderheit. „Der Anteil dieser Mietverträge hat sich in Hamburg zwischen 2015 und 2021 mehr als verdoppelt und beträgt mittlerweile acht Prozent.“

Der Mieterverein zu Hamburg spricht davon, dass 80.000 Haushalte betroffen sind – Tendenz steigend, da viele neue Mietverträge mit einer Indexmiete abgeschlossen werden. Diese seien generell nachteilig für Mieter, „weil die in der Regel über der ortsüblichen Miete liegende Ausgangsmiete auf einem Niveau oberhalb der ortsüblichen Miete gehalten werden kann“, so deren Vorsitzender Rolf Bosse.

Immobilien: Kappungsgrenzen im Gespräch

„Dies umso mehr jetzt in Zeiten extremer Inflation. Das wirkt sich auch auf den Mietenspiegel aus.“ Auch er plädiert daher für die Schaffung von Kappungsgrenzen für Index­erhöhungen. Diese sollten allerdings „maximale Steigerungen von zwei bis drei Prozent jährlich erlauben“, so Bosse.