Hamburg. Hamburger Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Polizei zurück. Schlafzelte am Standort Volkspark bleiben erlaubt.
Die Hamburger Polizei ist erfolglos gegen einen Teil des Urteils vorgegangen, das am Mittwoch vom Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Klimacamp gefällt worden war. Dabei ging es der Polizei ausschließlich um die zweite Auflage, die vom Gericht gekippt wurde: Die Polizei wollte „Schlafzelte“, also Zelte, die für die Übernachtung der Teilnehmer aufgebaut werden, verbieten. Gegen den Standort an der Elly-See-Straße, der von der Polizei vorgeschlagen und vom Gericht bestätigt wurde, richtete sich das Widerspruchsverfahren vor dem Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) jedoch nicht.
Am Donnerstagabend teilte das OVG mit, dass die Beschwerde ohne Erfolg geblieben sei. Das Gericht gehe davon aus, dass „die Möglichkeit der Teilnahme bei dem als mehrtägige Veranstaltung konzipierten „Klimacamp“ gegenwärtig von einer – zeitweise einzurichtenden – Infrastruktur abhängen dürfte, die dann auch an dem Schutz der Versammlungsfreiheit teilhabe. Das schließe die einfache Unterbringung in Zelten ein.“ Diese Entscheidung sei unanfechtbar, so das OVG.
Streit um Klimacamp: Stadtpark sollte Standort werden
Zuvor hatte die Polizei erklärt, dass „die Erhebung der Beschwerde nicht zu dem Zweck (erfolgt), ein Camp zu verhindern, sondern ausschließlich zur Herbeiführung der Klärung, ob und in welchem Umfang Schlafzelte in einer Großstadt wie Hamburg mit grundsätzlich vielen Übernachtungsmöglichkeiten zu bestätigen wären“, so Polizeisprecher Holger Vehren. Im Klartext: Die Polizei sieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das ein Camp während des Protestes gegen den Tagebau in Garzweiler als durch das Versammlungsrecht geschützt einstufte, nicht auf Hamburg übertragbar. Hamburg biete im Gegensatz zu Garzweiler genug Übernachtungs- und Versorgungsmöglichkeiten.
Gegen die Vorgabe, das Camp auf der Brachfläche in Lurup aufzubauen, haben die Organisatoren der Klimawoche bislang keinen Widerspruch eingelegt. Sie wollten ursprünglich den Hamburger Stadtpark zu dem Standort der Zeltstadt machen – und streben dies weiter an. Die politischen Reaktionen fallen unterschiedlich aus. „Der Hamburger Stadtpark ist kein Ort für ein sogenanntes ‚Klimacamp‘“, so CDU-Fraktionschef Dennis Thering.
„Rot-Grün muss ein zweites G 20 verhindern"
„Dass hier entgegen dem Gerichtsurteil von den Teilnehmern noch immer Wildcampen angestrebt wird, ist vollkommen inakzeptabel. Der rot-grüne Senat ist hier in der Pflicht, dieses zu verhindern.“ Die AfD übte scharfe Kritik. „Rot-Grün muss ein zweites G 20 verhindern und die öffentliche Sicherheit gewährleisten“, sagte AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann. Hamburg dürfe sich nicht „zum deutschlandweiten Szenetreff linksradikaler Klimaaktivisten entwickeln“.
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Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Jennifer Jasberg, äußerte sich hingegen positiv, „dass unterschiedliche Akteur/-innen der Klimabewegung in der kommenden Woche zu uns nach Hamburg kommen, protestieren, sich vernetzen und über alternative Wirtschaftsformen diskutieren wollen“. SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf sagte, dass es den Organisationen mit den vom Gericht angeordneten Maßnahmen jetzt sehr gut möglich sei, „zu protestieren und ihre Meinung zu äußern“.
Streit um Klimacamp: Kein Anspruch auf bestimmte Flächen
Einen Anspruch auf eine bestimmte Fläche im Stadtgebiet für Protestaktionen gebe es nicht, betonte er. Zudem verwies er darauf, dass „riskante Protestaktionen, die das öffentliche Leben behindern oder einschränken“ wenig hilfreich seien, „denn sie werden nicht zu mehr Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen führen – im Gegenteil“.