Hamburg. Die Patientin war im Albertinen erfolgreich am Herzen operiert worden. Doch dann mussten ihr beide Unterschenkel amputiert werden.

Sieben Jahre nach einer erfolgreichen Herz-Operation im Hamburger Albertinen-Krankenhaus, aber Fehlern in der medizinischen Versorgung danach hat eine Hamburgerin 720.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Ärzten des Albertinen waren „grobe Behandlungsfehler“ unterlaufen, wie ein Gutachter bescheinigte und das Landgericht Hamburg bereits festgestellt hat (das Abendblatt berichtete). Nach der Berufung und einem neuerlichen Erfolg der Klägerin (51) hat das Oberlandesgericht (OLG) durch einen Vergleich zwischen der früheren Patientin und dem Krankenhaus nun die hohe Summe festgelegt.

Die Frau wurde im Jahr 2015 wegen einer Mitralklappeninsuffizienz in Schnelsen operiert. Diese OP war zunächst erfolgreich. Daraufhin jedoch hatte sie starke Schmerzen in den Beinen und Füßen. Sie litt an einem Mangel an Thrombozyten, den Blutplättchen im Blut. Das sollen die Ärzte nicht rechtzeitig erkannt und korrekt behandelt haben. Die Richter stützten sich auf einen Gutachter der Charité Berlin, der den Fall untersucht hatte. Der Frau mussten am Ende beide Unterschenkel amputiert werden. Noch heute hat sie Schmerzen und sitzt im Rollstuhl.

Behandlungsfehler: 720.000 Euro Schmerzensgeld

Das Gericht hatte auch den Einwand des Albertinen zurückgewiesen, dass zum Beispiel eine HIT-Untersuchung (Heparin-induzierte Thrombozytopenie) am Wochenende nicht gemacht werden könne. Das erscheine „unter Berücksichtigung der medizinischen Versorgungssituation in Hamburg fernliegend“. Ein Labor sei rund um die Uhr offen, der für die weitere Behandlung notwendige Wert hätte ermittelt werden können, so das Gericht.

Der Anwalt der Frau, Malte Oehlschläger, sagte dem Abendblatt: „Meine Mandantin ist eine Kämpfernatur, die den Weg bis zu Ende gegangen ist und gewonnen hat. Sie hat sich auch nicht durch die kränkenden und teils wahrheitswidrigen Äußerungen des Beklagtenanwaltes beim Landgericht einschüchtern lassen.“ Vor dem Oberlandesgericht habe sich das Albertinen von einer anderen Kanzlei vertreten lassen. Oehlschläger sagte: „Letztlich hat sich dieses Verhalten der Gegenseite sogar erhöhend auf die Ansprüche ausgewirkt.“

Ein Sprecher des Albertinen sagte: "Wir bedauern den tragischen Fall und drücken der Patientin unser Mitgefühl aus. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen im Gerichtsverfahren obliegt im Wesentlichen der Arzthaftpflichtversicherung und nicht dem Krankenhaus."