Hamburg. Für den Mord an zwei Frauen wurde Willi S. zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Warum er nicht „lebenslänglich“ bekam.
Gut ein Vierteljahrhundert gab es Rätsel um ihren Tod: Das Ableben zweier Frauen aus Hamburg wurde zum Cold Case. Schließlich konnte aber doch noch geklärt werden, wie die beiden Opfer in den 90er-Jahren zu Tode kamen – und wer ihr Mörder ist. Es ist Willi S., ein Mann mit einem langen Strafregister. Jetzt ist das Urteil des Schwurgerichts gegen den 69-Jährigen, das gegen ihn im November vergangenen Jahres eine zwölfjährige Freiheitsstrafe wegen Mordes verhängt sowie seine Sicherungsverwahrung angeordnet hat, rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision gegen die Verurteilung.
Das Schwurgericht war überzeugt davon, dass Willi S. im Jahr 1993 eine 28 Jahre alte Frau tötete und sechs Jahre danach eine 79-Jährige umbrachte.„Mord verjährt nie“, hatte die Vorsitzende Richterin betont und über den Cold Case gesagt: „Es kommt selten vor, dass so lange zurückliegende Fälle zur Anklage kommen.“
Prozess in Hamburg: Willi S. soll zwei Frauen ermordet haben
Der Angeklagte hatte im Prozess die Vorwürfe zurückgewiesen. „Die wirklichen Täter laufen draußen frei herum“, hatte er gesagt. „Ich bin unschuldig, und ich bin kein Mörder.“ Doch das Gericht habe „keinen Zweifel“, dass Willi S. jener Mann ist, der für beide Morde verantwortlich ist, hatte die Richterin gesagt. Die 28 Jahre alte Roswitha N. war, vermutlich in der Nacht vom 12. auf den 13. Juni 1993, in ihrer Wohnung sexuell missbraucht und mit einem Handtuch stranguliert worden. Dann stahl der Täter ihre Handtasche.
Der zweite Mord ereignete sich sehr wahrscheinlich am 19. April 1999. Hier verging sich der Täter an der 79 Jahre alten Ilse H. und tötete sie, indem er der Rentnerin gewaltsam eine Plastiktüte über den Kopf stülpte und diese sowie einen Seidenschal am Hals des Opfers verknotete. Auch bei ihr entwendete der Mörder Wertsachen, insbesondere eine Handtasche und Goldschmuck.
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Dass die beiden Hamburger Taten aufklärt werden konnten, sei „der hervorragenden Arbeit der Ermittlungsbehörden und insbesondere der Soko ,Cold Case‘ zu verdanken“, hatte die Richterin in der Urteilsbegründung gesagt. Dass die Morde nicht zu „lebenslänglich“ geführt haben, sondern zwölf Jahre verhängt wurden, lag an dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, der dem Angeklagten unter anderem wegen einer Intelligenzminderung eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt hatte.
Prozess in Hamburg: Angeklagter hatte seine Opfer gekannt
Der Angeklagte hatte beide Opfer gekannt. Bei Roswitha N. wurde DNA gefunden, für die Willi S. als Spurenleger in Betracht kommt. In Ilse H.s ansonsten tadellos sauberer Wohnung wurde eine Zigarettenkippe entdeckt, auf der eindeutig die DNA des 69-Jährigen nachgewiesen werden konnte. Er hatte bei Befragungen immer wieder neue Versionen präsentiert, ob beziehungsweise wann er in den Wohnungen der Opfer gewesen sei.
Zudem hatte er behauptet, er habe andere beobachtet, wie sie mit dem Stehlgut, den jeweiligen Handtaschen, die Wohnungen verlassen hätten. Damit hatte Willi S. nach Überzeugung des Gerichts „Täterwissen offenbart“.