Hamburg. Durch Corona waren die Umsätze im Landhaus Walter eingebrochen. Nun meldeten die Betreiber erste Erfolge bei der Investorensuche.

Ein beliebtes Restaurant und Ausflugsziel im Hamburger Stadtpark meldet sich zurück: Das Landhaus Walter ist seit dem 20. Januar wieder geöffnet, wie die Betreibenden auf der Internetseite des Lokals schreiben.

„Wir freuen uns, die Besucher des Hamburger Stadtparks und alle anderen Gäste bei uns zu begrüßen“, so Uwe Mamminga, Gründer und Gesellschafter der Betreibergesellschaft Landhaus Walter oHG. Zunächst bieten Mamminga und sein Team nur eine reduzierte Speisekarte "mit wechselnden leckeren Gerichten" sowie Kaffee und Kuchen an, heißt es auf der Facebookseite des Restaurants.

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Landhaus Walter: Hamburger Gastronomen bekunden Interesse

Das Traditionslokal, dessen Biergarten als der größte in Hamburg gilt, ist eine gern gebuchte Location für Familienfeiern und Events. Durch die Corona-Lockdowns, Nutzungsbeschränkungen und die Absagen zahlreicher Veranstaltungen in der Gastronomie war der Umsatz um 75 Prozent eingebrochen. Seit Ende 2021 läuft ein sogenanntes Schutzschirmverfahren bei der Betreibergesellschaft – ein Insolvenzverfahren in Eigenregie. Das Landhaus selbst hatte vorübergehend dicht gemacht.

Doch nun meldete PricewaterhouseCoopers Legal mit dem Hamburger Sanierungs- und Restrukturierungsexperten Christian Abel, der die Landhaus Walter oHG berät, erste Erfolge. „Mehrere bekannte Hamburger Gastronomen haben bereits indikative Angebote für die Übernahme des Landhaus Walter abgegeben“, so Abel.

Landhaus Walter im Stadtpark: Betrieb zunächst gesichert

Zudem sei der Vermieterin schriftlich untersagt worden, die Pächter aus dem Geschäftsräumen zu werfen. Die Landhaus Walter oHG setzte sich vor dem Amtsgericht Hamburg erfolgreich gegen die Vermieterin durch, heißt es in der aktuellen Mitteilung der Rechtsanwaltsgesellschaft. Gerichtssprecher Kai Wantzen bestätigte auf Abendblatt-Anfrage, dass das Amtsgericht die Räumung vorerst untersagt hat, um die betrieblichen Grundlagen für eine Sanierung zu sichern.

Uwe Mamminga zeigte sich erleichtert über den Beschluss: „Die Vermieterin wollte an einen Geschäftspartner von ihr neu vermieten und die höheren Gebote unserer Investoren außen vor lassen. Wir sitzen aber in der Pandemie alle im selben Boot und lassen so etwas nicht zu." Die Fortführung des Betriebs sei nun bis auf Weiteres gesichert.