Hamburg. In Hamburg gelten seit dem Wochenende strengere Corona-Regeln. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie, die zuletzt auch in Hamburg für einen traurigen Rekord bei den Ansteckungszahlen und der Inzidenz gesorgt hat, gelten in der Hansestadt seit Sonnabend strengere Corona-Regeln. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Corona-Regeln: Verstoß kann bis zu 25.000 Euro kosten

Bei einem Erstverstoß droht ein Bußgeld je nach Tatbestand zwischen 150 und 5000 Euro. So erwartet Betreiber, die den 2G-Nachweis der Gäste nicht oder nur unzureichend kontrollieren, eine Geldstrafe von 5000 Euro.

Wer als Gast, Besucher oder Kunde nicht über den erforderlichen Coronavirus-Impf- oder Genesenennachweis verfügt, muss mit 150 Euro Bußgeld rechnen, bei Vorlage eines falschen 2G-Nachweises werden 300 Euro fällig. Der Regelsatz verdoppelt sich bei wiederholten Verstößen, der Strafrahmen reicht dann bis zu 25.000 Euro.

2G ist in Restaurants und Diskotheken in Hamburg Pflicht

In der vergangenen Woche hat der Senat strengere Corona-Regeln beschlossen, die seit dem 20. November gelten. Seitdem haben nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zugang zu folgenden Einrichtungen: Gastronomie, Clubs, Bars und Diskotheken. Weiterhin gilt 2G für körpernahe Dienstleistungen, Freizeitchöre und -orchester sowie für Sport in geschlossenen Räumen, auch in Schwimmbädern. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Friseure, Fußpflege und medizinische Behandlungen.

Zudem muss sich in den Einrichtungen, in denen nun 2G vorgeschrieben ist, das ungeimpfte Personal täglich testen lassen. Ausgenommen von den Regeln sind nur unter 18-Jährige sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Polizei Hamburg kontrolliert Lokale am Wochenende

Neben den verschärften Corona-Regeln sind die Behörden auch angehalten, diese verstärkt zu überprüfen. So hat bereits am vergangenem Wochenende die Polizei mit Mitarbeitern der Bezirksämter die Einhaltung der Corona-Regeln in Hamburg überprüft. Es wurden insgesamt 420 Betriebe und mehr als eintausend Menschen kontrolliert. Laut Polizei lag der Fokus insbesondere auf der Überprüfung der Vorgaben zum 2G-Modell in Betrieben.

In mehr als fünfzig Lokalen oder Geschäften stellten die Beamten Verstöße gegen die geltenden Vorschriften fest, aus denen ebenfalls mehr als fünfzig Ordnungswidrigkeitenverfahren und knapp siebzig mündliche Verwarnungen resultierten. Bei den Verstößen handelte es sich laut Polizei überwiegend um mangelnde Zugangskontrollen, unzureichende Kontaktdatenpflege oder Verstöße gegen die Maskenpflicht. Fünf Lokale wurden von den Beamten wegen massiver Verstöße geschlossen.

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Diese Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die Corona-Regeln:

  • 150 Euro Strafe muss zahlen, wer als Gast gegen die 2G-Regel verstößt. Das Bußgeld verdoppelt sich auf 300 Euro, wenn ein gefälschter Impfnachweis vorgelegt wird.
  • 5000 Euro Strafe ist der Regelsatz für Veranstalter, die nicht sicherstellen, dass nur Geimpfte und Genesene in Einrichtungen, in denen das 2G-Zugangsmodell gilt, Zutritt haben. Das Bußgeld kann je nach Betriebsgröße auf bis zu 20.000 Euro ausgeweitet werden.
  • 300 bis 3000 Euro ist die Strafe bei Verstoß gegen die Quarantäne-Pflicht nach positivem PCR-Test.
  • 150 bis 2000 Euro Bußgeld droht, wenn man nach einem positiven Corona-Schnelltest keinen PCR-Test macht.
  • 150 Euro beim Verstoß gegen das Abstandsgebot von 1,5 Meter in der Öffentlichkeit.
  • 500 bis 1000 Euro Strafe beim Verstoß gegen das Alkoholverkaufsverbot an bestimmten Orten.
  • 150 Euro Strafe muss jemand zahlen, der beispielsweise bei einer Hochzeit in geschlossenen Räumen teilnimmt und weder genesen, geimpft oder getestet ist. Auch hier verdoppelt sich das Bußgeld bei Vorlage eines gefälschten Impfnachweises. Veranstalter müssen mit einer Strafe zwischen 150 und 500 Euro rechnen.
  • 1000 bis 5000 Euro Bußgeld drohen Veranstaltern, die sich nicht an die Höchstzahl an Gästen halten. Zum Beispiel sind im Freien mit festen Sitzplätzen 500 Teilnehmer erlaubt, in geschlossenen Räumen ohne festen Sitzplatz nur 50 Menschen.
  • 5000 bis 25.000 Euro Bußgeld droht den sogenannten Anbietern von Spielen der 1. Fußball-Bundesliga und der 2. Fußball-Bundesliga, wenn sie nicht das Konzept der Deutschen Fußball Liga GmbH vollständig umgesetzen. Die gleiche Strafe gilt auch, wenn die Anbieter des Sportangebots nicht darauf hingewirken, dass im Umfeld der Stadien keine Fanansammlungen stattfinden.