Hamburg. Termine sollen während Dateneingabe reserviert bleiben. Opposition bringt völlig alternative Modelle ins Gespräch.

Die Gesundheitsbehörde hat auf die erheblichen Probleme bei der Vergabe von Impfterminen mit drei Veränderungen reagiert. Erstens soll es nun bei der telefonischen Hotline 116 117 eine automatische Bandansage geben, wenn keine Termine mehr frei sind. Auf diesem Weg sollen Wartezeiten vor einer Auskunft minimiert werden. Abendblatt-Leserinnen und -Leser hatten berichtet, dass sie erst dann die Auskunft bekommen hätten, es gebe keine Termine mehr, nachdem sie nach vielen vergeblichen Versuchen endlich durchgekommen seien.

Zweitens beschwerten sich viele Menschen darüber, dass sich während des Online-Buchungsprozesses die Verfügbarkeit von Terminen plötzlich änderte und nach der Dateneingabe keine Buchung mehr möglich war. „Hier wird Abhilfe geschaffen. Der technische Dienstleister der Plattform ist aufgefordert worden, dieses Problem unverzüglich abzustellen“, sagte Martin Helfrich, Sprecher der Gesundheitsbehörde.

Impftermine sollen in Zukunft ausschließlich donnerstags vergeben werden

Drittens sollen Impftermine in Zukunft ausschließlich donnerstags vergeben werden, um so die Planbarkeit für alle Beteiligten zu erhöhen. Allerdings wurden auch am gestrigen Dienstag noch Impftermine zugeteilt. Am Montag war gut die Hälfte der 33.500 Termine für Impfungen in den Messehallen trotz der technischen Probleme vergeben worden. „Angesichts der Impfstoffknappheit wird absehbar auch in den kommenden Wochen die Anzahl der angebotenen Termine nicht der Nachfrage entsprechen können“, sagte Helfrich.

Auf erhebliche Kritik stießen die großen Probleme bei der Terminvergabe aufseiten der Opposition. „Das bisherige System funktioniert nicht, zumindest führen die permanente Überlastung der Hotline und die vielfachen und teils ergebnislosen Versuche zu viel Frust bei den Hamburgerinnen und Hamburgern“, sagte CDU-Oppositionschef Dennis Thering. Der Zustand halte bereits seit Wochen an und sorge nicht für eine Erhöhung der Impfbereitschaft. Deswegen müsse das System dringend optimiert werden.

Termine nach dem Zufallsprinzip?

„Schleswig-Holstein hat die Terminvergabe an einen externen Dienstleister vergeben. Eine andere Alternative wäre eine Registrierung aller Impfwilligen, denen dann nach dem Zufallsprinzip Termine angeboten werden, und damit eine Umkehr der Terminvergabe erfolgt“, sagte Thering. Möglich wäre auch das bei der Brustkrebsvorsorge eingespielte System der automatischen Terminvergabe an die jeweils Impfberechtigten.

Auch die FDP-Bürgerschaftsabgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein forderte den rot-grünen Senat auf, sich um die „Einwerbung neuer Dienstleister oder Adaption bestehender Terminvergabesysteme“ zu kümmern, statt wegen fehlenden Impfstoffs „mit dem Finger nach Berlin oder Brüssel“ zu zeigen.

Gesundheitsbehörde wird gegenüber dem Bund deutlich

Angesprochen auf die massiven Probleme bei der Vergabe von Impfterminen, verwies Senatssprecher Marcel Schweitzer in der Landespressekonferenz darauf, dass sich Hamburg auf Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums einer bundesweiten Plattform angeschlossen habe, zu der die Telefonhotline und die Internetseite gehörten.

Tschentscher stellt Impfversprechen bis Sommer infrage:

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„Dass es dort ruckelt“, sei auch beim Impfgipfel von Bund und Ländern mit den Herstellern deutlich geworden und betreffe andere Länder ebenfalls. „Die Gesundheitsbehörde hat gegenüber dem Bund deutlich gemacht, dass diese Zustände unverzüglich abzustellen sind“, so Schweitzer. Sollte das nicht geschehen, werde Hamburg eine eigene Alternative auf den Weg bringen.

Am Dienstag meldete die Gesundheitsbehörde mit 209 Neuinfektionen drei Fälle mehr als am Dienstag der vergangenen Woche. Die 7-Tage-Inzidenz stieg daher minimal auf jetzt 86,3. Die jüngste Entwicklung der Zahlen zeige eine „Seitwärtsbewegung auf noch viel zu hohem Niveau“, sagte Senatssprecher Schweitzer. Die Mutationen seien nach wie vor ein Risiko für das weitere Infektionsgeschehen. Es habe sich in anderen Bundesländern gezeigt, wie rasant die Zahlen wieder steigen könnten.

Der R-Wert, der angibt, wie viele andere Menschen ein Infizierter im Durchschnitt ansteckt, liege „um den Wert von 1“, so Schweitzer. Der Rückgang sei bisher nur mäßig gewesen und geringer ausgefallen als erwartet. So gebe es keinen Anlass, über Lockerungen zu diskutieren. Darüber habe man am Dienstag auch im Senat gesprochen und sei sich einig gewesen, dass man zunächst bei den Maßnahmen bleiben müsse.

Einladung zu weiteren Gesprächen zwischen Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin

Positiv erwähnte Schweitzer, dass die Zahl der Covid-19-Patienten in Hamburger Kliniken zuletzt leicht gesunken sei. 417 Menschen werden derzeit wegen eines schweren Verlaufs stationär behandelt, 85 von ihnen auf Intensivstationen. Bisher seien nach letztem Stand 46.374 Hamburgerinnen und Hamburger gegen eine Corona-Infektion geimpft worden, 10.188 in den vergangenen sieben Tagen, so Schweitzer.

Der Senatssprecher bestätigte auch, dass am Dienstag die formale Einladung zu weiteren Gesprächen zwischen Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin für den 10. Februar um 14 Uhr eingegangen sei. „Wir rechnen mit einer langen Sitzung“, so Schweitzer.

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Auf die Frage, ob der Senat glaube, dass es Widerstand gegen die aktuellen Einschränkungen auch deshalb geben könnte, weil Menschen nicht mehr zum Friseur gehen könnten, sagte Schweitzer: „Man muss sich nicht schämen, wenn man nicht frisch frisiert auf die Straße geht, schon gar nicht in Hamburg. Es kommt darauf an, dass wir Kontakte beschränken und nicht darauf, ob wir schöne Frisuren haben in dieser Stadt.“

Die wichtigsten Corona-Themen im Überblick

Aus Sicht der Gesundheitsbehörde gibt die Lage in den Pflegeheimen Grund zu vorsichtigem Optimismus. Die bedrückend hohe Zahl von Infizierten zum Jahreswechsel nehme ab. Derzeit seien in 38 der 130 Einrichtungen 378 Bewohner infiziert. Allerdings gibt es in fünf Pflegeheimen 20 oder mehr Fälle. 176 Beschäftigte sind infiziert. Am Dienstag wurde neuer Todesfall gemeldet.

Hamburgs Corona-Regeln:

Die aktuellen Corona-Regeln für Hamburg im Überblick

  • Alle Regeln, die im Rahmen der Eindämmungsverordnung bis zum 10. Januar gelten sollten, werden grundsätzlich bis zum 14. Februar verlängert – ein Großteil des Einzelhandels bleibt geschlossen, bestellte Waren dürfen aber abgeholt werden. "Körpernahe Dienstleistungen" wie Friseure, Nagel-, Massage- und Tattoo-Studios dürfen nicht angeboten werden. Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit bleibt verboten.
  • Kontaktregeln Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Ausnahmen für Kinder gibt es nicht.
  • Die Maskenpflicht wird angepasst: Stoffmasken reichen in den meisten Fällen nicht mehr aus. Stattdessen müssen medizinische Masken (mindestens OP-Masken, auch FFP2- oder KN95-Masken sind möglich) getragen werden. Bis zum 1. Februar gilt eine Übergangsphase, danach werden Verstöße mit Bußgeldern geahndet.
  • Kitas und Schulen: Die Präsenzpflicht an den Schulen bleibt aufgehoben, stattdessen soll so weit wie möglich Distanzunterricht gegeben werden. Kinder sollen – wann immer möglich – zu Hause betreut werden. Die Kitas wechseln in die "erweiterte Notbetreuung". Die privat organisierte Kinderbetreuung in Kleingruppen bleibt gestattet.
  • Arbeitgeber sind angehalten, so weit wie möglich ein Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen. Zusätzlich soll eine neue Bundesverordnung Arbeitgeber dazu verpflichten, Homeoffice anzubieten, so weit das möglich ist. Betriebskantinen dürfen nur öffnen, wenn sie für den Arbeitsablauf zwingend erforderlich sind.
  • Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz auf einen Wert über 200 steigen, müsste eine Ausgangsbeschränkung erlassen werden, die den Bewegungsradius auf 15 Kilometer rund um den Wohnort einschränkt. Wie genau diese Regel in Hamburg angewandt würde, ist noch nicht bekannt – der Senat will darüber entscheiden, sollte sich die Inzidenz dem Grenzwert annähern.
  • Senioren- und Pflegeeinrichtungen sollen mehrmals pro Woche Personal und Besucher testen. Das war in Hamburg schon verpflichtend und gilt nun bundesweit.
  • Zwei-Test-Strategie bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten: Ein Corona-Test direkt nach der Einreise ist verpflichtend, die zehntägige Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach der Einreise durch einen weiteren Test verkürzt werden. Die Kosten für die Tests werden nicht übernommen.