Hamburg. Generelle Schließung ab kommender Woche beschlossen. Aber weder Eltern noch Träger wissen genau, für wen Notbetreuung möglich ist.
Nur noch Notbetreuung? Ab Montag? In ihrer Kita in Eppendorf sei das am Donnerstagmorgen noch kein Thema gewesen, berichtet eine Mutter, die gerade ihre Kinder abgegeben hat. Sie habe das Gefühl, dass die Situation für Eltern wie Erzieher derzeit unbefriedigend sei – die einen fordern mehr Infektionsschutz für sich und daher eine geringere Auslastung der Kitas, die anderen fühlen sich mit der Dreifachbelastung aus Arbeit, Haushalt und Kinderbetreuung überfordert oder haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie ihren Nachwuchs noch betreuen lassen.
„Schlimmer geht es nicht mehr“, sagte eine andere Hamburger Mutter vor der Tür der Kita – was sich noch als Trugschluss herausstellen könnte.
Denn für viele Familien dürfte sich die Lage von kommender Woche an noch einmal zuspitzen. Statt des „eingeschränkten Regelbetriebs“, der bei leicht reduzierten Öffnungszeiten allen Kindern offensteht und für knapp die Hälfte der rund 90.000 Kita-Kindern auch genutzt wird, gilt dann die „erweiterte Notbetreuung“. Das ist nichts anderes als ein Paradigmenwechsel: Statt „geöffnet“ sind die 1100 Kitas in der Stadt damit offiziell „geschlossen“ – Ausnahmen gelten nur für bestimmte Gruppen.
Wer die Notbetreuung in Kitas in Anspruch nehmen darf
Welche das genau sind, darüber herrschte auch am Donnerstag noch etwas Verwirrung. Zwar hatte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bei der Vorstellung der Senatsbeschlüsse am Mittwoch einige Gruppen genannt, etwa „Kinder mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf“. Auch Eltern, die in den Bereichen „Daseinsvorsorge“, „wichtige Infrastruktur“ oder „Sicherheit“ tätig sind, dürfen die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Das sind zum Beispiel Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen, in Verkehrs- und Versorgungsbetrieben sowie bei Polizei und Feuerwehr.
Mit Blick auf diese Berufsgruppen erklärte die Sozialbehörde: „Die Eltern müssen darlegen, dass sie eine entsprechende Tätigkeit ausüben. Die Darlegung ist ausreichend, um die Betreuung in Anspruch nehmen zu können.“ Im Klartext bedeutet das: Es genügt auch weiterhin die mündliche Auskunft der Eltern. Die Kitas sind nicht angehalten, sich Arbeitsverträge oder andere schriftliche Nachweise vorlegen zu lassen.
Hamburger Eltern von Kita-Kinder erhalten Brief
Darüber hinaus steht die Notbetreuung aber auch „für Kinder mit dringendem Betreuungsbedarf“, bei Vorliegen von „familiären Gründen oder aufgrund besonders gelagerter individueller Notfälle“ sowie Alleinerziehenden zur Verfügung, so der Senat. Doch was bedeutet das genau?
In einem Brief der Sozialbehörde an alle Kita-Eltern heißt es nur, diese Gruppen könnten die Notbetreuung „für mindestens 20 Stunden pro Woche in Anspruch“ nehmen, verbunden mit dem Appell, dies nur zu tun, „wenn Sie keine andere Möglichkeit der Betreuung haben“. Obwohl „dringender Betreuungsbedarf“ und „familiäre Gründe“ ein weites Feld sind, verzichtete die Sozialbehörde darauf, das näher zu präzisieren. Die Eltern sollten selbst entscheiden, ob sie auf eine Betreuung angewiesen sind oder nicht, hieß es. In jedem Fall verzichte die Stadt zunächst weiterhin auf die Erhebung der Elternbeiträge.
Warum Hamburg die Kitas offen halten will
Die etwas schwammige Formulierung wurde nach Abendblatt-Informationen keinesfalls aus Versehen, sondern mit Bedacht gewählt. Denn in der Sozialbehörde hat man noch die Folgen des ersten Lockdowns im Frühjahr vor Augen. Damals waren die Kitas rund eineinhalb Monate lang fast ganz geschlossen, die Notbetreuung wurde so eng ausgelegt, dass über Wochen unter fünf Prozent der Kinder anwesend waren.
Das hatte reihenweise Familien an den Rand des Nervenzusammenbruchs gebracht, Kinderärzte und Pädagogen berichteten später über Entwicklungsverzögerungen und gesundheitliche und körperliche Schäden bis hin zu mehr häuslicher Gewalt gegen Kinder. Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) hatte betont, dass man so nicht noch einmal vorgehen werde – auch daher hat Hamburg lange an der Öffnung der Kitas festgehalten.
Kitas: Hamburg beim Corona-Gipfel überstimmt
Aus Leonhards Statement vom Donnerstag war zwischen den Zeilen herauszulesen, dass sie die Entscheidung von Bund und Ländern mehr zähneknirschend als aus Überzeugung mitträgt: „Unsere Erfahrung aus dem vergangenen Jahr ist: Kitas sorgen nicht dafür, dass sich Infektionen schneller verbreiten“, stellte die Senatorin eingangs klar. „Dass wir nun die Betreuung dennoch weiter einschränken müssen, geht darauf zurück, dass Kontakte in jedem Lebensbereich reduziert werden müssen. Diese Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht. Wir wissen, welchen Belastungen insbesondere Familien mit Kindern seit Beginn der Pandemie ausgesetzt sind.“
Ihr Ziel sei es, eine Balance zwischen den Bedürfnissen der Kinder und Familien und dem Infektionsschutz herzustellen: „Mir war es wichtig, dass gerade die Kinder, für die eine Betreuung besonders wichtig ist, weiterhin in die Kita gehen können.“
Notbetreuung in Hamburger Kitas: Die Reaktionen
Bei den Betroffenen kommt die Entscheidung naturgemäß sehr unterschiedlich an. Marina Jachenholz, die Betriebsratsvorsitzende der Elbkinder-Kitas, begrüßte den Kurswechsel des Senats: „Wir haben die Hoffnung, dass nach der klaren Ansage des Bürgermeisters die Auslastung in unseren Kitas deutlich sinkt.“ Zuletzt habe diese bei mehr als 50 Prozent gelegen, in einigen Kitas sogar bei 90 Prozent.
Auch daher hatte die Personalvertretung des größten Kitabetreibers Mitte Dezember zu einem ungewöhnlichen Schritt gegriffen und eine offizielle „Protestnote“ an den Senat geschickt. Darin war beklagt worden, dass angesichts der hohen Auslastung der Kitas zu wenig Wert auf den Infektionsschutz der Mitarbeiter gelegt werde und die Umstellung auf Notbetreuung gefordert worden. Dass es nun vier Wochen später so kommt, begrüßt Jachenholz – auch wenn sie als Padägogin natürlich auch die andere Seite der Medaille sehe. „Wir müssen allerdings abwarten, wie die Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden“, sagte die Betriebsratsvorsitzende.
Die Corona-Regeln für Hamburg im Überblick:
Annkatrin Eschler, Leiterin der Elbpiraten-Kitas in Lokstedt und Bahrenfeld, berichtete, dass die Stimmung bei Familien und Mitarbeitern „sehr gereizt“ sei: „Wir versuchen, jeder Partei einen pandemieangepassten Kita-Alltag anzubieten, stoßen aber täglich an unsere Grenzen. Die Stimmung ist eine ganz andere als im ersten Lockdown.“ Dies liege nicht nur an der hohen Kinderanzahl der letzten Wochen, sondern auch an der Hamburger Politik, die die Schutzmaßnahmen für Kita-Mitarbeiterinnen seit Monaten vernachlässige.
Die Auslastung ihrer Kitas sei schon zurückgegangen, liege aber in Lokstedt noch bei 42 Prozent und in Bahrenfeld bei 57 Prozent. „Grundsätzlich halte ich die Einschränkung der Betreuung für wichtig, damit das Thema Corona endlich wird“, sagte Eschler. „Je strenger der Betreuungsbedarf geregelt ist, desto einfacher sind die Rahmenbedingungen umzusetzen und umso verständnisvoller reagieren die Eltern.“
Hamburger Kita verwirrt über Vorgabe
Beim Landeselternausschuss (LEA), der sich im Vorfeld der Bund-Länder-Beratungen noch für eine Beibehaltung der Regelbetreuung ausgesprochen hatte, war man wenig begeistert: Das Bestreben, das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen und das Kita-Personal zu schützen, unterstütze man zwar grundsätzlich, hieß es in einer Stellungnahme. „Uns drängt sich aber der Eindruck auf, dass von Seiten der Politik die hohen Fall- und Todeszahlen durch weitere Schließungen der Schulen und Kindertagesstätten verringert werden sollen, ohne dabei in den Bereichen zu handeln, in denen das Infektionsgeschehen tatsächlich am größten ist.“
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Der LEA fordere daher, die Kitas allen Kindern zugänglich zu machen und zum Beispiel über eingeschränkte Betreuungszeiten und die Bildung fester Kohorten für Kinder und Personal mögliche Infektionsketten kontrollierbar zu halten.
In einer Kita im Bezirk Nord waren die neuen Vorgaben dagegen am Donnerstagmorgen noch gar kein Thema. Wie immer strömten die Kinder fröhlich in die Räume. „Es waren genauso viele wie in den vergangenen Tagen“, sagte ein Erzieher. Noch hätten die Eltern nicht gefragt, wie es denn nun weitergehen soll, und er selbst wisse es auch noch nicht genau. Man warte auf die Mail der Sozialbehörde und werde dann die Eltern informieren. Im Anschluss kämen mit großer Sicherheit auch die Nachfragen: „Ich denke morgen werden wir mit Anrufen und E-Mails bombardiert werden.“
Maskenpflicht: die wichtigsten Fragen und Antworten
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Maskenpflicht im Überblick:
Welche Typen von medizinischen Masken gibt es?
- OP-Masken: Mehrlagige Masken, die einen besseren Schutz als einfache Stoffmasken bieten.
- FFP2-Masken: Müssen 94 Prozent aller Aerosole zurückhalten, um die Norm zu erfüllen.
- FFP3-Masken: Müssen laut Norm 99 Prozent der Aerosole zurückhalten.
- KN95-, N95-, P2-, D2- oder CPA-Masken: Importierte Masken, die vereinfachte Prüfverfahren durchlaufen, beim Bezug über die Apotheke aber etwa gleichwertigen Schutz wie FFP2-Masken bieten.
Kann ich die Masken mehrfach verwenden?
- OP-Masken sind reine Wegwerfprodukte, die spätestens dann entsorgt werden sollten, wenn sie durchfeuchtet sind.
- FFP2-Masken sind offiziell nur dann wiederverwendbar, wenn sie herstellerseitig mit einem "R" gekennzeichnet wurden. Laut Forschern der Uni Münster können aber auch Einweg-FFP-2-Masken ("NR") bis zu fünf Mal verwendet werden, wenn man sie für mindestens eine Woche an der Luft trocknet, bevor man sie wieder verwendet. Die Trocknung im Ofen ist umstritten.
- Desinfektionsmittel zerstören die Filtereigenschaften der Maske und machen sie unbrauchbar
Was muss ich beim Kauf von Masken beachten?
- Beim Kauf im Einzelhandel oder im Internet ist bei OP-Masken und FFP2-Masken auf das CE-Zeichen und eine vierstellige Nummer zu achten. Diese gibt die Prüfstelle an und kann im Internet überprüft werden.
- Masken mit Ventil sind in Hamburg nicht erlaubt: Sie vereinfachen zwar das Atmen, geben die Luft aber ungefiltert an die Umwelt ab - bieten also zwar Eigen-, aber keinen Fremdschutz.
Was kosten medizinische Masken?
Mit der Einführung der erweiterten Maskenpflicht steigen auch die Preise für Masken teilweise stark an – FFP2-Masken kosten normalerweise zwischen 3 und 7 Euro pro Stück, OP-Masken sind zum Teil für deutlich weniger als einen Euro pro Stück im Paket zu bekommen. Vorsicht ist bei besonders günstigen Angeboten besonders im Internet geboten: Dahinter könnten ungeprüfte Importe oder Ausschussware stecken, die nicht denselben Schutz bieten wie eine zertifizierte Maske.
Was ist beim Tragen der Masken zu beachten?
- OP-Masken sitzen relativ lose. Der Sitz kann verbessert werden, wenn man sie mit einer Stoffmaske kombiniert.
- FFP2-Masken müssen eng anliegen, damit sie ihre volle Filterwirkung entfalten. Dann wird aber auch das Atmen spürbar anstrengender. Ein Vollbart verhindert den korrekten Sitz der Maske.
- Allgemein gilt, dass Masken spätestens ausgetauscht werden müssen, wenn sie feucht sind.
- Benutzte Masken nicht an der Filterfläche berühren: Etwaig aufgenommene Viren geraten dann an die Hände. Die Masken sollten nur an den Bändern berührt werden.
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