Hamburg. Schleswig-Holsteiner können sich unter Umständen auch in Hamburg gegen das Coronavirus immunisieren lassen.

Können sich Schleswig-Holsteiner eigentlich auch im Hamburger Impfzentrum in den Messehallen impfen lassen? Die Frage scheint zunächst abwegig zu sein, da ja bundesweit zu wenig Impfstoff zur Verfügung steht.

Und doch lautet die überraschende Antwort von Jochen Kriens, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVHH), die das Impfzentrum im Auftrag der Stadt organisiert: „Ja, auch Schleswig-Holsteiner können sich in Hamburg impfen lassen, wenn sie in Hamburg berufstätig sind und zu der impfberechtigten Gruppe gehören.“

Die Reihenfolge der Corona-Schutzimpfung ist laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) derzeit folgende und gilt solange der Impfstoff knapp ist: „Innerhalb der Stufe 1 sind die über 80-Jährigen und die Bewohner von Altenpflegeheimen besonders gefährdet und sollten, trotz schwerer Erreichbarkeit, zu Beginn der Impfaktionen prioritär geimpft werden.“

Tschentscher stellt Impfversprechen bis Sommer infrage:

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In diese Gruppe fallen außerdem Beschäftigte mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von Covid-19-Patienten), Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (in der Onkologie oder Transplantationsmedizin), Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege, andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern.

Die wichtigsten Corona-Themen im Überblick

Wenn noch mehr Impfstoff bereitsteht, kommen die Menschen der zweiten Stufe hinzu, dann die der darauffolgenden Prioritätsgruppe. Zur zweiten Stufe gehören unter anderem Menschen, die 75 Jahre und älter sind, Menschen mit Downsyndrom, Beschäftigte mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen und in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung, Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung. Insgesamt gibt es sechs Prioritätsgruppen. Wann in die jeweils nachfolgende Stufe gewechselt wird, wird vor Ort entschieden. Das richtet sich nach der Verfügbarkeit der Impfstoffe.

Hamburgs Corona-Regeln:

Die aktuellen Corona-Regeln für Hamburg im Überblick

  • Alle Regeln, die im Rahmen der Eindämmungsverordnung bis zum 10. Januar gelten sollten, werden grundsätzlich bis zum 14. Februar verlängert – ein Großteil des Einzelhandels bleibt geschlossen, bestellte Waren dürfen aber abgeholt werden. "Körpernahe Dienstleistungen" wie Friseure, Nagel-, Massage- und Tattoo-Studios dürfen nicht angeboten werden. Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit bleibt verboten.
  • Kontaktregeln Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Ausnahmen für Kinder gibt es nicht.
  • Die Maskenpflicht wird angepasst: Stoffmasken reichen in den meisten Fällen nicht mehr aus. Stattdessen müssen medizinische Masken (mindestens OP-Masken, auch FFP2- oder KN95-Masken sind möglich) getragen werden. Bis zum 1. Februar gilt eine Übergangsphase, danach werden Verstöße mit Bußgeldern geahndet.
  • Kitas und Schulen: Die Präsenzpflicht an den Schulen bleibt aufgehoben, stattdessen soll so weit wie möglich Distanzunterricht gegeben werden. Kinder sollen – wann immer möglich – zu Hause betreut werden. Die Kitas wechseln in die "erweiterte Notbetreuung". Die privat organisierte Kinderbetreuung in Kleingruppen bleibt gestattet.
  • Arbeitgeber sind angehalten, so weit wie möglich ein Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen. Zusätzlich soll eine neue Bundesverordnung Arbeitgeber dazu verpflichten, Homeoffice anzubieten, so weit das möglich ist. Betriebskantinen dürfen nur öffnen, wenn sie für den Arbeitsablauf zwingend erforderlich sind.
  • Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz auf einen Wert über 200 steigen, müsste eine Ausgangsbeschränkung erlassen werden, die den Bewegungsradius auf 15 Kilometer rund um den Wohnort einschränkt. Wie genau diese Regel in Hamburg angewandt würde, ist noch nicht bekannt – der Senat will darüber entscheiden, sollte sich die Inzidenz dem Grenzwert annähern.
  • Senioren- und Pflegeeinrichtungen sollen mehrmals pro Woche Personal und Besucher testen. Das war in Hamburg schon verpflichtend und gilt nun bundesweit.
  • Zwei-Test-Strategie bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten: Ein Corona-Test direkt nach der Einreise ist verpflichtend, die zehntägige Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach der Einreise durch einen weiteren Test verkürzt werden. Die Kosten für die Tests werden nicht übernommen.