Hamburg. Sollte die Teilnahme am Präsenzunterricht noch zu hoch bleiben, können Hamburger Schulen nun mit mehreren Maßnahmen reagieren.

Der rot-grüne Senat will es nicht beim eindringlichen Appell an die Eltern belassen, ihre Kinder wegen der Corona-Pandemie nicht in die Schule zu schicken. Der Druck auf Väter und Mütter, den Nachwuchs zu Hause zu betreuen und am Distanzunterricht teilnehmen zu lassen, wird noch einmal erhöht. Zugleich zeigt Landesschulrat Thorsten Altenburg-Hack in einem Brief an alle Schulleitungen Wege auf, wie die Schulen reagieren können, wenn die Teilnahmequote an den Präsenzangeboten trotzdem hoch bleiben sollte.

Das Problem: Wenn sehr viele Schülerinnen und Schüler in die Schule kommen und in der Regel in Kleingruppen betreut werden, können die Lehrer den Distanzunterricht für die anderen Schüler gleichzeitig kaum bewältigen. Zudem wird das Ziel einer deutlichen Kontaktreduzierung so unterlaufen.

Eltern in Notlagen dürfen Kinder in die Schule schicken

„Beteiligungsquoten von über 25 Prozent sind angesichts der großen Aufgabe, die Pandemie wirksam zu bekämpfen, zu hoch“, schreibt der Landesschulrat. Während die Quoten an den weiterführenden Schulen im unteren einstelligen Prozentbereich liegen, hat rund ein Drittel der 200 Grundschulen eine Teilnahmerate von mehr als 25 Prozent. Es gibt Schulen, an denen sogar die Hälfte der Kinder am Präsenzunterricht teilnimmt.

„Hamburg sieht vorerst davon ab, Zugangskriterien zum Präsenzunterricht festzulegen und setzt weiterhin auf die Einsicht und Vernunft der Beteiligten“, schreibt Altenburg-Hack. Wie bei den Kitas ist die Teilnahme nicht auf Kinder mit Eltern in „systemrelevanten“ Berufen wie Polizist oder Krankenschwester beschränkt. Auch andere Notlagen wie die familiäre oder häusliche Situation können ein Grund für den Schulbesuch sein.

Schüler sollen nur tageweise am Präsenzunterricht teilnehmen

Laut Altenburg-Hack sollen die Schulen in Gesprächen mit den Eltern nun anbieten, ihre Kinder eventuell nur tageweise in die Schule zu schicken, um so für eine Entlastung zu sorgen. Bislang ist dies nur wochenweise möglich. Wichtig sei auch der Hinweis, dass die Präsenzangebote „kein vollwertiger Unterricht“ seien. Geboten werde nur eine pädagogische Anleitung, Aufgaben zu bearbeiten. „Es geht darum, dass die Schülerinnen und Schüler in der Schule nicht weniger, aber eben auch nicht mehr lernen als zu Hause“, so Altenburg-Hack.

Wenn alle Überzeugungsarbeit nicht hilft und die Teilnahmequoten am Präsenzangebot über der kritischen Marke bleiben, können die Schulen organisatorische Maßnahmen ergreifen, um den Aufwand zu reduzieren. „Um zu kleine Lerngruppen zu vermeiden, können Sie künftig auch jahrgangsübergreifend feste Lerngruppen bilden und damit vorübergehend die jahrgangsbezogene Kohortenregelung aufheben“, heißt es in dem Schreiben an die Schulleitungen. Entscheidend sei, dass die Gruppen nicht mehr als zehn bis 15 Schüler umfassten, um die Kontakte überschaubar zu halten.

Schulen können Stundenumfang reduzieren

Bei Anmeldezahlen von mehr als 25 Prozent können die Schulen auch den Stundenumfang des Präsenzangebots „auf drei bis vier Unterrichtsstunden pro Tag reduzieren“. Schließlich sollen auch „fachfremde Kolleginnen und Kollegen, das pädagogisch-therapeutische Personal sowie Honorarkräfte“ für den Präsenzunterricht eingesetzt werden können, damit sich mehr Lehrer auf den Distanzunterricht konzentrieren können.

Entlastend könnte auch die vom Bundestag mit Blick auf die Pandemie beschlossene Verdopplung der Kinderkrankentage für berufstätige Eltern wirken: Das Kinderkrankengeld wird in diesem Jahr für jedes Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage erhöht.

Zahl der Prüfungen im mittleren Schulabschluss halbiert

Nach dem Hauptschulabschluss hat die Schulbehörde nun auch die Prüfungsbedingungen für den mittleren Schulabschluss pandemiebedingt erleichtert und die Zahl der Prüfungen halbiert. Jeder Schüler absolviert statt sechs nur noch drei Prüfungen. „Von diesen drei Prüfungen werden zwei als zentrale schriftliche Prüfungen und eine als mündliche Prüfung durchgeführt“, heißt es in einem weiteren Brief Altenburg-Hacks an die Schulleitungen. Die Schüler wählen selbst, in welchen der Fächer sie sich schriftlich oder mündlich prüfen lassen wollen.

Die Dauer der schriftlichen Prüfungen wird um 30 Minuten verlängert, um fehlende Übungszeit auszugleichen. Durch den Wegfall der Prüfungen steigert sich der Anteil der laufenden Unterrichtsarbeit an der Gesamtnote auf 80 Prozent. Derzeit ist noch offen, unter welchen Bedingungen die Abiturprüfungen in diesem Jahr stattfinden. Schulsenator Ties Rabe (SPD) will die Beratungen der Kultusministerkonferenz abwarten, rechnet aber mit Entscheidungen im Laufe der kommenden drei Wochen.

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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält die Corona-Regeln für Schulen grundsätzlich für richtig. „Auch in Hamburg muss die Ausbreitung der Pandemie jetzt konsequent gestoppt werden. Der Distanzunterricht funktioniert zu weiten Teilen gut“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Anja Bensinger-Stolze.

Das sei den Pädagoginnen und Pädagogen zu verdanken, die trotz technischer Einschränkungen und immer noch fehlender digitaler Endgeräte engagierte und erfolgreiche Arbeit leisteten. Die GEW fordert die Schulbehörde auf, hohe Arbeitsbelastungen auszugleichen, Laptops für alle Lehrer und Schüler bereitzustellen sowie für genügend Internetbandbreite an den Schulen zu sorgen.

„Wir haben allerdings keinerlei Verständnis dafür, dass die Schulbehörde sich offenkundig weigert, Perspektiven zu entwickeln“, sagte Bensinger-Stolze. Es brauche jetzt unter anderem Konzepte für den Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht und verbindliche Vorgaben, von welchen Inzidenzwerten an die Rückkehr umgesetzt werden soll.

Die Corona-Regeln für Hamburg im Überblick:

Die aktuellen Corona-Regeln für Hamburg im Überblick

  • Alle Regeln, die im Rahmen der Eindämmungsverordnung bis zum 10. Januar gelten sollten, werden grundsätzlich bis zum 14. Februar verlängert – ein Großteil des Einzelhandels bleibt geschlossen, bestellte Waren dürfen aber abgeholt werden. "Körpernahe Dienstleistungen" wie Friseure, Nagel-, Massage- und Tattoo-Studios dürfen nicht angeboten werden. Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit bleibt verboten.
  • Kontaktregeln Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Ausnahmen für Kinder gibt es nicht.
  • Die Maskenpflicht wird angepasst: Stoffmasken reichen in den meisten Fällen nicht mehr aus. Stattdessen müssen medizinische Masken (mindestens OP-Masken, auch FFP2- oder KN95-Masken sind möglich) getragen werden. Bis zum 1. Februar gilt eine Übergangsphase, danach werden Verstöße mit Bußgeldern geahndet.
  • Kitas und Schulen: Die Präsenzpflicht an den Schulen bleibt aufgehoben, stattdessen soll so weit wie möglich Distanzunterricht gegeben werden. Kinder sollen – wann immer möglich – zu Hause betreut werden. Die Kitas wechseln in die "erweiterte Notbetreuung". Die privat organisierte Kinderbetreuung in Kleingruppen bleibt gestattet.
  • Arbeitgeber sind angehalten, so weit wie möglich ein Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen. Zusätzlich soll eine neue Bundesverordnung Arbeitgeber dazu verpflichten, Homeoffice anzubieten, so weit das möglich ist. Betriebskantinen dürfen nur öffnen, wenn sie für den Arbeitsablauf zwingend erforderlich sind.
  • Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz auf einen Wert über 200 steigen, müsste eine Ausgangsbeschränkung erlassen werden, die den Bewegungsradius auf 15 Kilometer rund um den Wohnort einschränkt. Wie genau diese Regel in Hamburg angewandt würde, ist noch nicht bekannt – der Senat will darüber entscheiden, sollte sich die Inzidenz dem Grenzwert annähern.
  • Senioren- und Pflegeeinrichtungen sollen mehrmals pro Woche Personal und Besucher testen. Das war in Hamburg schon verpflichtend und gilt nun bundesweit.
  • Zwei-Test-Strategie bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten: Ein Corona-Test direkt nach der Einreise ist verpflichtend, die zehntägige Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach der Einreise durch einen weiteren Test verkürzt werden. Die Kosten für die Tests werden nicht übernommen.