Hamburg. Bezirksamt will den Pachtvertrag verlängern. Trotzdem will die Stadt Wohnungsbau auf der Fläche nicht ausschließen.

Der Bauwagenplatz auf der sogenannten Brammer-Fläche an der Altonaer Sternbrücke kann bleiben. Das teilte das Bezirksamt Altona im Hauptausschuss der Bezirksversammlung mit. Das Amt erklärte, den Mietvertrag zu unveränderten Konditionen bis Ende 2024 verlängern zu wollen. Der Vertrag sei bereits an die Vertreter des Zomia-Bauwagenplatzes gesendet worden.

Die Bahn hatte erklärt, nur einen kleinen Teil des etwa 4500 Quadratmeter großen Grundstücks als Vormontagefläche für den Brückenneubau zu brauchen. Auch Finanzbehörde und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hatten jetzt ihr O.K. gegeben, sodass der Verlängerung des Vertrages nichts mehr im Wege stand. Es gilt als sicher, dass der Vertrag mit Zomia auch über das Jahr 2024 hinaus verlängert wird.

Bauwagenplatz an der Altonaer Sternbrücke kann bleiben

Der Streit um die Fläche geht allerdings weiter. Denn die Behörde für Stadtentwicklung hat eine Wohnbebauung auf der Fläche nicht grundsätzlich ausschließen wollen.

Die Bezirksversammlung dagegen hatte in ihrem Beschluss zur Verlängerung des Pachtvertrages mit Zomia noch ausdrücklich festgehalten, dass die Brammer-Fläche für eine Wohnbebauung ungeeignet, weil zu nah am Bahndamm und mithin Belastungen durch Elektrosmog ausgesetzt sei. Der von der Stadt anderswo im Bezirk, namentlich dem Holstengelände, für Wohngebäude vorgegebene Mindestabstand von 50 Metern zum Bahndamm sei an der Sternbrücke unterschritten.

Elektrosmog: Bezirksverwaltung beruft sich auf Wissenschaft

Doch die Behörde wollte sich darauf nicht einlassen und hielt sich die Option für eine spätere Wohnbebauung der Fläche offen. Gegenüber der Bezirksverwaltung erklärte sie, dass "die Auswirkungen niederfrequenter magnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit seit Ende der 1970er Jahre bis heute Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen und Diskussionen [sind]. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat niederfrequente magnetische Felder daher lediglich als 'möglicherweise krebserregend' eingestuft."

Weiter heißt es: "Grundlage hierfür waren bevölkerungsbezogene Studien, bei denen ein zweifacher Anstieg ausschließlich kindlicher Leukämie bei niedrigen Magnetfeldexpositionen der Kinder beobachtet wurde. Die Hinweise aus den bisher vorliegenden Studien reichen jedoch nicht aus, um als Nachweis einer Ursache-Wirkungs-Beziehung bewertet zu werden."

Brammer-Fläche ist als Gewerbegrundstück ausgewiesen

Darüber hinaus gebe es keine wissenschaftlichen Belege dafür, "dass andere Erkrankungen bei Kindern oder Erwachsenen durch niederfrequente Magnetfeldexpositionen ausgelöst werden könnten", erklärte die Stadtentwicklungsbehörde Daher richte sich die Beurteilung der Einwirkungen durch niederfrequente Anlagen wie Bahnstromoberleitungen nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). "Die darin festgelegten Grenzwerte werden erfahrungsgemäß bereits in wenigen Metern Abstand von den stromführenden Leitern eingehalten."

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Die Brammer-Fläche ist derzeit als Gewerbegrundstück ausgewiesen. Die Stadt hatte es aber 30 Jahre lang nicht vermocht, sie zu vermarkten. Überlegungen, Wohnungsbau auf dem Grundstück zu betreiben, waren ebenfalls gescheitert.

Die Nutzung als Bauwagenplatz ist mittlerweile akzeptiert. "Wir haben damit seinerzeit die Bauwagenszene in Hamburg befriedet", sagte der CDU-Bezirksabgeordnete Sven Hielscher. "Deshalb sollte der Platz bleiben." Die baurechtliche Ausweisung als Gewerbe mache dies problemlos möglich.