Hamburg. Vorgaben sind vor allem für die Schulen eine Herausforderung. Kitas bleiben geöffnet. Baumärkte dürfen wohl bestellte Ware ausgeben.

Am Tag danach herrschte viel Verwirrung. Was gilt denn nun? Und für wen? Nachdem Bund und Länder sich am Sonntag auf einen landesweiten Lockdown von Mittwoch an geeinigt und die Rahmenbedingungen mitgeteilt hatten, blieb einiges an Fragen offen – zumal jedes Bundesland die Beschlüsse nun in eigene „Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus“ umsetzen muss. In Hamburg wurde daran am Montag noch mit Hochdruck gearbeitet. Doch auf einige Fragen gab es schon Antworten.


Wie ist die Corona-Lage in Hamburg?
303 Neuinfektionen wurden am Montag registriert – 72 mehr als am Montag zuvor. Die Inzidenz (Zahl der Ansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) stieg dadurch von 134,6 auf 138,4. In den Krankenhäusern wurden 419 Covid-19-Patienten behandelt, darunter 339 aus Hamburg und 80 aus anderen Bundesländern. 92 Patienten mussten intensivmedizinisch betreut werden, darunter 77 Hamburger. Die Zahl der Todesfälle lag unverändert bei 478. Das waren jeweils rund 100 Todesfälle und Covid-Patienten mehr als noch vor zehn Tagen. Dazu beigetragen hat auch der Ausbruch im Amalie Sieveking Krankenhaus. Wie berichtet, waren in der Volksdorfer Klinik etliche vor allem ältere Patienten erst nach ihrer Aufnahme positiv getestet worden und schwer erkrankt. Wie der Betreiber, die Immanuel Albertinen Diakonie, am Montag mitteilte, sei das Virus inzwischen bei 66 Patienten nachgewiesen worden. Elf von ihnen seien verstorben – drei mehr als vor dem Wochenende.


Wie ist die Regelung für Gottesdienste?
Hier wird sich Hamburg eng an die Vereinbarung von Bund und Ländern halten. Dort heißt es: „Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen können stattfinden, soweit die Auflagen des Infektionsschutzes eingehalten werden.“ Es gelten Mindestabstand (1,5 Meter), Maskenpflicht auch am Platz sowie Gesangsverbot.


Bleiben Bücherhallen geöffnet?
Ja. „Gerade in dieser Zeit“ solle die Versorgung mit Ausleihmedien gewährleistet werden, so die Kulturbehörde. Um die Kontakte zu beschränken, gibt es aber nur Ausleihbetrieb und reduzierte Öffnungszeiten (Infos unter www.bue cherhallen.de). Für überfällige Medien fallen in der Zeit vom 16. Dezember bis 10. Januar keine Gebühren an.


Dürfen Fahrschulen weiter öffnen?
Ja. Fahrschulen würden wie berufliche Bildungseinrichtungen behandelt, so die Sozialbehörde.


Müssen Baumärkte schließen?
Am Montag hieß in Behördenkreisen zunächst, „voraussichtlich“ dürften Baumärkte weiter öffnen, damit Mieter und Immobilienbesitzer nicht wegen jeder kaputten Glühbirne einen Handwerker rufen müssen. Doch am Abend deutete sich an, dass auch Obi & Co. schließen müssen. Möglich ist vermutlich aber ein Online-Kauf und Abholung im Markt – wenn die Betreiber das anbieten.


Welche Bußgelder drohen künftig?
Auch an der Anpassung des Bußgeldkatalog wird noch gearbeitet. Vieles werde aber aus bisherigen Regelungen übernommen, hieß es aus der Innenbehörde. So dürfte die Nicht­be­achtung des Abstands­ge­botes weiter 150 Euro kosten – pro Person. Und wer verbotenerweise ein Geschäft, einen Club oder eine Spielhalle öffnet, muss 5000 Euro zahlen.


Wie finden die Schulen heraus, wie viele Kinder in die Schule kommen und wie viele am Fernunterricht teilnehmen?
Per Abfrage an die Eltern. Diese sollen den Schulen bis spätestens heute Nachmittag eine Rückmeldung geben und können dabei auch mitteilen, dass sie einen Computer zur Ausleihe benötigen.


Wie sollen der Präsenz- und der Fernunterricht ablaufen?
Für Kinder und Jugend­liche, die am Präsenzunterricht teilnehmen, sollen die Schulen von 8 bis 16 Uhr organisierte Lern- und Betreuungsangebote anbieten. Für Schüler, die via Fernunterricht lernen, sollen die Schulen „geeignetes Lernmaterial“ zur Verfügung stellen und sie sollen das häusliche Lernen „begleiten“. Für die Gestaltung des Fernunterrichts gibt es eine Handreichung des Landesschulrats. Wie genau der Fernunterricht geregelt werde, könne „je nach Schulform, Klassenstufe und technischer Voraussetzungen bei Schulen und Elternschaft variieren“, erklärt die Schulbehörde. Aus einem Gymnasium westlich der Alster heißt es etwa, im Distanzunterricht sollten Schüler die gestellten Aufgaben „in der gewohnten Tagesstruktur bearbeiten“; Lehrer sollen während der Unterrichtszeit via E-Mail, Chats, in Videokonferenzen oder am Telefon zur Verfügung stehen.


Müssen alle Lehrer vom 15. bis 18. Dezember und 5. bis 8. Januar in den Schulen sein oder dürfen einige von zu Hause aus unterrichten?
Das regele jede Schule individuell in Abhängigkeit von der Zahl der Schüler, die am Präsenz- und am Distanzunterricht teilnehmen, so die Schulbehörde.

Corona-Impfungen: Das ist der Plan für Hamburg

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Gibt es genügend Laptops und Tablets, die verliehen werden können an Schüler, die keine eigenen Geräte haben?
Laut Schulbehörde verfügen Hamburgs Schulen über rund 70.000 „digitale Endgeräte“ – damit stehen Computer für jeden vierten Schüler bereit. Berücksichtige man noch die privaten Rechner, ermögliche diese Ausstattung den Unterricht auf Distanz, so die Behörde.


Welche Kritik gibt es an den Vorgaben?
Die Schulbehörde schiebe die Verantwortung für den Infektionsschutz den Eltern zu, sagte Mathias Morgenroth-Marwedel, Sprecher der Vereinigung der Schulleitungen an Stadtteilschulen. Zudem verhindere die Aufhebung der Präsenzpflicht dringend nötige Angebote für Schüler, die in problematischen Verhältnissen lebten. In die gleiche Kerbe schlug die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hamburg (GEW). Die Schulbehörde lasse Eltern und Schulen allein, sagte die GEW-Vorsitzende Anja Bensinger-Stolze. Sie befürchtet zudem eine „Überlastung der Lehrkräfte, die am Ende dieses Jahres unter Corona-Bedingungen schlichtweg fix und fertig“ seien. Nach Ansicht von Linken-Fraktionschefin Sabine Boeddinghaus sehen die Schulen „einer ungewissen Zeit entgegen, ohne zusätzliche Unterstützung beim hy­briden Lernen und der sicheren Durchführung.“ Die Schulbehörde sitze „auf der Tribüne“. „So geht verantwortungsvolles und präventives Regieren nicht.“

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Werden Kitas geschlossen?
Nein. Anders als Bund und Länder es vereinbart haben, bleiben die Kitas in Hamburg geöffnet. „Der Bereich der Kindertagesbetreuung bleibt unberührt; hier gibt es keine Veränderungen“, heißt es in der Senatsmitteilung. Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) hatte am Sonntag zwar an alle Eltern appelliert, ihre Kinder, wenn irgend möglich, nicht in die Kita zu bringen. Aber wer keine andere Betreuungsmöglichkeit hat, darf das dennoch tun – ähnlich wie im Frühjahr.

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