Hamburg. In Windeseile erlassene Verordnung macht geplanten Abriss plötzlich genehmigungspflichtig. Ist das die Rettung?

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat den Abriss der historischen Eppendorfer Villen in der Straße Im Winkel vorerst gestoppt. Die vier nebeneinander liegenden Häuser aus den Anfängen des vorigen Jahrhunderts stehen jetzt unter dem Schutz einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung, die das Bezirksamt am Mittwoch erlassen hat. Damit ist der Abriss der gut erhaltenen Häuser Im Winkel 5 bis 11 plötzlich genehmigungspflichtig. Nach bisherigem Baurecht war er es nicht.

"Wir freuen uns sehr darüber, dass das Bezirksamt hier wie versprochen außerordentlich schnell und beherzt handelt!", sagte Timo B. Kranz, Grünen-Fraktionsvorsitzender und stadtentwicklungspolitischer Sprecher im Bezirk Nord.

Eppendorfer Altbau-Villen erhalten? Investor hat andere Pläne

"Mit dem Erlass der städtebaulichen Erhaltungsverordnung für die Kösterstraße und Im Winkel stehen die Chancen jetzt sehr gut, die stadtbildprägenden Jugendstil-Stadthäuser und Altbau-Villen zu erhalten. Zu Recht haben sich die Eppendorfer*innen den Erhalt der Häuser gewünscht, denn diese stehen exemplarisch für die Geschichte des Stadtteils. Unser stadtkulturelles Erbe müssen wir schützen – dabei unterstützen wir das Bezirksamt sehr gern!"

In der Bezirkspolitik besteht Konsens darüber, dass die Häuser erhaltenswert sind und dass es sich lohnt, für deren Erhalt zu kämpfen. Der Investor hat allerdings dezidiert andere Pläne, und bisher sind die Bezirksämter mit wehrhaften Investoren eher vorsichtig umgegangen.

Erhaltungsverordnung dauert üblicherweise mehrere Monate

Kranz: "Wir haben da im Wahlkampf ein anderes Vorgehen angekündigt und wollen jetzt gemeinsam mit der SPD konsequent verhindern, dass gute alte Bausubstanz platt gemacht und durch Klötzchen ersetzt wird." Der Investor hatte bereits einen Bauantrag gestellt, den das Amt ablehnte. Der Bebauungsplan lässt drei Geschosse plus Staffelgeschoss zu. Die historischen Villen haben nur zwei Geschosse, sind also optisch zwei Stockwerke niedriger.

Der neue Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz (Grüne): "Ich danke den Kolleginnen und Kollegen in der Bezirksverwaltung für ihre schnelle und gute Arbeit. Sie haben eine Notwendigkeit erkannt und gehandelt." Die Verordnung sei "in wenigen Wochen" fertig geworden. Normalerweise sind dafür mehrere Monate zu veranschlagen. Werner-Boelz hatte angekündigt, alles in seiner Macht stehende tun zu wollen, um die Häuser zu retten (wir berichteten).

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Trotzdem wird mit rechtlichen Auseinandersetzungen um das Villen-Ensemble gerechnet. Der Investor hatte die Häuser unter anderen Voraussetzungen gekauft und seinen ersten Bauantrag zu Zeiten gestellt, als die Erhaltungsverordnung noch Zukunftsmusik war. Er könnte argumentieren, dass ihm das Recht unzulässigerweise rückwirkend geändert worden sei.

Erhaltungsverordnung schreibt Abwägung im Einzelfall vor

Im Bereich einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Baugesetzbuch dürfen Abrissgenehmigungen versagt werden, "wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist."

Weiter schreibt das Gesetz eine Abwägung für jeden Einzelfall vor. Kösterstraße und Im Winkel waren aus bislang nicht geklärten Gründen nicht in eine Erhaltungsverordnung einbezogen worden, die für die Straßenzüge gegenüber jenseits der Tarpenbekstraße längst gilt.

Wissenswertes zu Immobilien und Wohnen in Hamburg (Stand 31.12.2018):

  • In Hamburg gibt es insgesamt 252.751 Wohngebäude
  • 956.476 sind Wohnungen, davon 75.716 (7,9 Prozent) Sozialwohnungen
  • 190.648 (19,9 Prozent) sind Ein- oder Zweifamilienhäuser
  • Die durchschnittliche Wohnungsgröße in Hamburg beträgt 76,1 Quadratmeter
  • Jedem Hamburger stehen im Schnitt 7,9 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung
  • Der durchschnittliche Grundstückspreis beträgt in Hamburg 729 Euro pro Quadratmeter
  • Der durchschnittliche Preis für Ein- oder Zweifamilienhäuser beträgt 4037 Euro pro Quadratmeter
  • Der durchschnittliche Preis für Eigentumswohnungen beträgt 4483 Euro pro Quadratmeter