Hamburg. Kann eine städtebauliche Erhaltungsverordnung die historischen Kleinodien retten? Hohe Erwartungen an Bezirksamt Nord.
Die Politik ist aufgewacht. Die vier herrlichen Eppendorfer Villen in der Straße Im Winkel 5 bis 11 sollen jetzt, da sie eigentlich kaum noch zu retten sind, vor dem Abriss bewahrt werden.
Bezirk Nord: CDU will Eppendorfer Villen vor Abriss bewahren
Die oppositionelle CDU im Bezirk Nord fordert den Erlass einer Erhaltungsverordnung beziehungsweise "alles, was geeignet ist, den Abriss zu verhindern", sagte Fraktionsvize Ekkehart Wersich. Ins gleiche Horn stoßen die Grünen, die den Bezirksamtsleiter stellen. "Wir werden alle Maßnahmen unterstützen, um die Häuser zu erhalten", sagte Grünen-Fraktionschef Timo Kranz.
Denkmalschutz kommt nicht in Frage, weil die Anfang des letzten Jahrhunderts gebauten Villen nicht mehr "original" genug sind. Sie wurden schon zu stark verändert. Die Bürgerinitiative, die für den Schutz der Häuser kämpft, hat eine Petition in der Bürgerschaft eingereicht – mit der Absicht, das Amt umzustimmen und doch noch Denkmalschutz für die Häuser zu erwirken. Eher ein Strohhalm als eine echte Hoffnung.
CDU setzt auf städtebauliche Erhaltungsverordnung
Aber der Bezirk könnte eine städtebauliche Erhaltungsverordnung für Im Winkel und Kösterstraße anstreben, wie sie auf der anderen Seite der Tarpenbekstraße bereits gilt. Das Bezirksamt jedenfalls stuft die bereits leer stehenden Villen in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage des CDU-Manns Wersich als "schützenswert" ein. Auch die SPD befürwortet eine städtebauliche Erhaltungsverordnung.
Sie würde zumindest den Abriss genehmigungspflichtig machen, so dass er beantragt und begründet werden müsste. Doch möglicherweise kommen die Bemühungen der Politik schlicht zu spät.
Der Abriss ist in der Straße Im Winkel derzeit gar nicht genehmigungspflichtig. Er könnte jederzeit erfolgen. Und für das fragliche Gebäudeensemble wurde bereits ein Bauantrag gestellt. Er ist zwar abgelehnt worden, doch hat das den Antragsteller nicht entmutigt.
Bezirksamt: Die Situation ist "schwierig"
Die Situation sei "schwierig", hieß es aus dem Bezirksamt. Man versuche, "im Einzelfall" eine gute Lösung zu finden. "Wir wollen eine Erhaltungsverordnung aufstellen und werden alles in unserer Macht stehende tun, um die Häuser zu retten", sagte Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz. Der Bebauungsplan Eppendorf 7 lässt an der fraglichen Stelle ein dreigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss zu.
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Warum die Straßen Im Winkel und Kösterstraße bislang ungeschützt geblieben sind, ist unklar. Allein in diesem Jahr hat der Bezirk Nord drei Erhaltungsverordnungen zum Schutz historischer Siedlungsgebiete angeschoben: In Winterhude, Hoheluft und – in Eppendorf.
Bestehende Erhaltungsverordnung: Straßenzüge "schützenswert"
Traurige Ironie: In der alten, längst bestehenden Erhaltungsverordnung Eppendorf 1 sind die fraglichen Straßenzüge zwar erwähnt. "Schützenswert" seien sie, heißt es da. Aber geschützt werden sie damit nicht. Denn das Erhaltungsgebiet Eppendorf 1 reicht nur bis zur Tarpenbekstraße. Im Winkel liegt gegenüber und damit außerhalb der Schutzzone.