Hamburg. Fünf Angeklagte sollen unter Vermummten gewesen sein, die während des G-20-Gipfels in Hamburg Autos und Gebäude anzündeten.
Im Prozess um die Zerstörungen an der Hamburger Elbchaussee während des G-20-Gipfels hat die Staatsanwaltschaft am Montag Haftstrafen für die fünf Angeklagten gefordert.
Zwei Männer aus Hessen im Alter von 23 und 26 Jahren sollen für jeweils drei Jahre ins Gefängnis. Zwei weiteren Angeklagten aus dem Rhein-Main-Gebiet im Alter von 19 und 20 Jahren droht eine Jugendstrafe von jeweils zweieinhalb Jahren. Sie waren bei der Tat noch nicht volljährig. Der fünfte Angeklagte, ein 24-Jähriger aus Frankreich, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt werden.
Vandalismus an der Elbchaussee: Sechs Menschen erlitten Schocks
Die fünf Angeklagten sollen unter den rund 220 schwarz Vermummten gewesen sein, die am Morgen des 7. Juli 2017 Autos und Gebäude an der Elbchaussee anzündeten, zahlreiche Scheiben einschlugen und Häuser mit Farbe beschmierten. Bei den rund 100 Einzeltaten entstand nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Schaden von mindestens einer Million Euro. Sechs Menschen hätten Schocks erlitten oder wurden verletzt, sagte der Staatsanwalt.
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Er hielt es für erwiesen, dass sich die Angeklagten des schweren Landfriedensbruchs und der Mittäterschaft bei Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht haben. Der vorbestrafte Franzose habe eigenhändig einen Böller in ein Haus geschleudert. Am Abend des Tattages habe der 24-Jährige zwei Flaschen und zwei Steine auf Polizisten geworfen, die allerdings nicht trafen.