Hamburg. Staatsanwaltschaft wirft dem Ex-Polizisten gefährliche Körperverletzung vor. Elbchaussee-Verfahren wird wieder öffentlich verhandelt.

Ein in Hamburg vor Gericht stehender ehemaliger Polizist aus München hat einen Dosenwurf bei einem G-20-Protest mit seiner Angst vor einem Schlagstockeinsatz seiner Kollegen erklärt. „Ich hatte Schiss, selbst niedergeknüppelt zu werden“, sagte der 38-Jährige in einer Vernehmung der bayerischen Polizei, deren Protokoll am Mittwoch vor dem Amtsgericht Altona verlesen wurde.

G20: Beamten seien „brutal und ohne Anlass“ vorgegangen

Bei einem privaten Besuch der Demonstration „Welcome to Hell“ am 6. Juli 2017 habe er zusammen mit seiner Freundin erlebt, wie die Polizei den St.-Pauli-Fischmarkt räumte. Die Beamten seien dabei „brutal und ohne Anlass“ vorgegangen, erklärte die mitangeklagte 31-Jährige über ihre Verteidigerin.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten versuchte gefährliche Körperverletzung und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor. Sie belegt ihre Vorwürfe mit Videoaufnahmen der Polizei. Die Sequenzen zeigen beide Beschuldigte bei der Tat in Zivilkleidung auf einer Brücke. Der Prozess soll am 26. Juni fortgesetzt werden. Der Verteidiger des ehemaligen Polizisten kündigte an, dass er Freispruch für seinen Mandanten beantragen werde.

G20-Elbchaussee-Verfahren wieder öffentlich

Das G20-Elbchaussee-Verfahren wird ab kommenden Mittwoch (17. Juni) wieder öffentlich verhandelt werden. In dem Prozess wird fünf Angeklagten im Alter von 19 und 26 Jahren vorgeworfen, sich an dem gewalttätigen Aufmarsch über die Elbchaussee während des G-20-Gipfels am 7. Juli 2017 beteiligt zu haben.

"In der seit dem 18. Dezember 2018 laufenden Hauptverhandlung war zu Beginn der Beweisaufnahme mit Rücksicht auf die Besonderheiten eines jugendgerichtlichen Verfahrens die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden", teilte die Gerichtspressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts am Mittwoch mit. Nun will die Kammer die Öffentlichkeit im Laufe der Sitzung am Mittwoch wieder zulassen. An dem Verhandlungstag soll dem französischen Angeklagten S. die Gelegenheit zu einer Erklärung zu seinen persönlichen Verhältnissen und zur Sache in öffentlicher Sitzung gegeben werden, heißt es weiter.

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Falls die Beweisaufnahme anschließend geschlossen werden kann, könnte am Nachmittag mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft gerechnet werden. Sollte dies so eintreten, wären die Plädoyers der Verteidigung am 22. Juni, 23. Juni und gegebenenfalls am 3. Juli möglich. Mit dem Urteil könnte dann am 10. Juli gerechnet werden.