Hamburg. Kritiker: Rot-Grün will Auskunftsrechte einschränken. Schon 12.000 Unterschriften gegen die Reform. Krisentreffen im Rathaus.

Lange kämpften die Grünen Seite an Seite mit den Initiatoren des Hamburger Transparenzgesetzes. Nun aber, wo es um die Modernisierung des 2012 in Kraft getretenen Regelwerks geht, das maßgeblich von der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ angeschoben wurde, sind sich die einstigen Partner nicht mehr grün. Mit dem Verein „Mehr Demokratie“ und der Anti-Korruptions-Organisation „Transparency International“ (TI) haben gleich zwei der drei Gruppen, die das Gesetz mit aus der Taufe hoben, kürzlich eine Online-Petition gegen die geplante Neufassung gestartet. Schon mehr als 12.000 Menschen haben diese unterzeichnet.

Ziel der in der Justizbehörde von Senator Till Steffen (Grüne) ausgearbeiteten Reform ist zwar vor allem eine Ausweitung der Transparenzvorschriften. Künftig sollen nicht nur direkt staatliche Institutionen wie Behörden verpflichtet sein, Auskunft zu wesentlichen Dokumenten oder Statistiken zu geben und diese unter transparenz.hamburg.de ins Internet zu stellen. Nun soll diese Pflicht auch auf die „mittelbare Staatsverwaltung“ ausgedehnt werden, dazu gehören etwa Kammern oder Hochschulen.

Vize-TI-Vorsitzende: Entwurf ist beklagenswert

Nebenbei aber hat Steffen nach Ansicht der einstigen Mitstreiter auch deutliche Verschlechterungen in den Entwurf schreiben lassen. „Ein Herzstück des Transparenzgesetzes ist es, dass Verträge zur Daseinsvorsorge, die die Stadt schließt, einen Monat vor Inkrafttreten im Internet veröffentlicht werden müssen“, heißt es in der Petition. „Die Stadt hat in dieser Zeit ein Rücktrittsrecht sollte sich herausstellen, dass ein Vertrag zum Nachteil der Stadt geschlossen wurde. Diese Vorabveröffentlichung soll nach dem Willen des Senats gestrichen werden.“

Auch Antwortfristen würden verlängert, und die Veröffentlichungspflicht für Gutachten eingeschränkt. Zudem solle eine „unnötige Pflicht, die Identität des Antragstellers Dritten gegenüber offenzulegen“, eingeführt werden. „Veränderungen der Ausnahmeregeln“ werden zudem die Möglichkeit geschaffen, Auskünfte mit Verweis auf geistiges Eigentum abzulehnen.

Der Entwurf sei „beklagenswert“ ausgefallen, sagte die stellvertretenden TI-Vorsitzende Helena Peltonen. Er verströme den Geist der Einstellung „Muss ich das veröffentlichen oder finde ich Gründe es nicht zu tun?“. Es mangle „an jeglichem Signal für eine entschlossene Entwicklung in Richtung offener Verwaltung, wie es das Prinzip Nr. 1 des Open Data Charter vorgibt: im Zweifelsfall veröffentlichen, es sei denn es gibt gute Gründe es nicht zu tun".

Krisengipfel im Hamburger Rathaus

Am heutigen Dienstag treffen sich Vertreter von TI und „Mehr Demokratie“ mit Vertretern von Senat und den Regierungsfraktionen im Rathaus, um über die Unstimmigkeiten zu reden. „Den rot-grünen Regierungsfraktionen ist das Transparenzgesetz wichtig“ sagte Farid Müller, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion. „Es ist gelungen, den Wirkungskreis des Gesetzes mit der mittelbaren Verwaltung erheblich zu erweitern. Gegen einige andere Gesetzesänderungen gibt es Einspruch. Deshalb treffen wir uns mit den Kritikern, um im parlamentarischen Verfahren dieser Kritik gerecht zu werden."