Hamburg. Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar fordert Überprüfung neuer Regelungen. Was Caspar besonders kritisch sieht.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar sieht „Licht und Schatten“ bei der am Dienstag vom rot-grünen Senat beschlossenen Ausweitung des Transparenzgesetzes. Dass neben Behörden von 2021 an auch mittelbar staatliche Institutionen wie die Kammern und staatlichen Hochschulen verpflichtet sein werden, etwa Verträge und Gutachten im Transparenzportal der Stadt zu veröffentlichen, behebe „eine Transparenzlücke, die so offenbar auch vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt war“, sagte Caspar laut einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung.

Es sei jedoch „zu bedauern“, so Caspar, dass er nicht das nötige Personal erhalte, um die zusätzliche Aufgabe wahrzunehmen. Bürger können sich künftig auch an Caspar wenden, wenn sie Auskünfte der mittelbaren Staatsverwaltung im Transparenzportal vermissen. Caspar bemängelt zudem, dass er Kammern und Hochschulen auffordern kann, Informationen zu veröffentlichen, aber nicht die Befugnisse habe, dies rechtsverbindlich „zugunsten betroffener Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen“.

„Ganz zentraler kritischer Punkt“

Ein „ganz zentraler kritischer Punkt“ betreffe die Offenlegungsregelung der Anfragenden durch die auskunftspflichtigen Stellen. „Wenn bei jeder kritischen Anfrage der Name und die Anschrift der Antragsteller mitzuteilen sind, wird eine Aufdeckung von Missständen zum persönlichen Risiko des Anfragenden“, schreibt Caspar.

„Dass über das Transparenzgesetz zu erlangende Informationen mit den eigenen Daten bezahlt werden müssen, erschwert nicht zuletzt auch die Arbeit von investigativen Journalisten. Ich denke, die Regelungen sollten noch einmal einer kritischen Überprüfung unterzogen werden, und freue mich auf eine ertragreiche Diskussion in der Bürgerschaft.“