Hamburg. Auch Kammern und Hochschulen sind von 2021 an zur Offenheit verpflichtet. Norddeutscher Rundfunk ist von Novelle „nicht umfasst“.

Hamburgs Behörden wurden schon 2012 verpflichtet, von sich aus unaufgefordert die Bürger zu informieren und etwa Verträge im Transparenzportal der Stadt zu veröffentlichen, das seit 2014 für alle Nutzer zugänglich ist (transparenz.hamburg.de). Diese Veröffentlichungspflicht soll von Januar 2021 an für die ab diesem Zeitpunkt aufgezeichneten Informationen auch für die mittelbare Staatsverwaltung gelten, wie der rot-grüne Senat am Dienstag beschlossen hat. Konkret gilt die Ausweitung des Hamburger Transparenzgesetzes dann für Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die Kammern, die staatlichen Hochschulen und das Universitätsklinikum Eppendorf sowie für Stiftungen und Anstalten.

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) als Anstalt des öffentlichen Rechts sei von der Novelle „nicht umfasst“, sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne). „Ich finde es politisch richtig, wenn wir auch da Transparenz walten lassen würden“, sagte Steffen. Darauf müsste sich Hamburg aber mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein einigen, die mit Hamburg den NDR-Staatsvertrag geschlossen haben.

Datenschutzbeauftragter kann in Streitfällen tätig werden

Anschauliche Beispiele, worüber etwa die Handelskammer und die Uni Hamburg künftig unaufgefordert informieren sollten, nannte Senator Steffen auf Nachfrage nicht. Der Leiter des Amtes für Justizvollzug und Recht, Holger Schatz, erklärte, es sei „nicht alles und jedes einzustellen“. Zwar seien etwa Verträge zur Beschaffung von öffentlichen Leistungen und zur Vergabe von Gutachten „grundsätzlich“ zu veröffentlichen. Es gebe allerdings Ausschlussgründe. Wenn etwa Urheberrechte betroffen seien, spreche dies gegen eine Veröffentlichungspflicht. Auch wenn es um personenbezogene oder medizinische Daten gehe oder um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, könne dies gegen eine Veröffentlichung sprechen.

Vermissen Bürger bestimmte Informationen, können sie Klage erheben und den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten anrufen, der die Institutionen dann auffordern kann, die geforderten Informationen einzustellen. Das Hamburger Transparenzgesetz kam 2012 infolge einer Volksinitiative zustande, die von Transparency International Deutschland, Mehr Demokratie und dem Chaos Computer Club gestartet worden war. Umstritten war von Beginn an, ob auch mittelbar staatliche In­stitutionen zur Transparenz verpflichtet seien. Die Handelskammer hatte sich unter ihrer früheren Führung verweigert und war durch Gerichtsurteile bestätigt worden. Zuletzt hatten die Initiatoren der Volksinitiative in einem 19-Punkte-Papier für einen „glaubwürdigen Schritt der Verwaltung zur zeitgemäßen Transparenz“ plädiert.