Hamburg. Die vom Senat geforderte Verschärfung des Mietrechts löste einen massiven Streit aus. Und im Hintergrund schwelt der nächste Konflikt.
Senatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) hatte am Montag im Rathaus gerade mit ihrem Kollegen Till Steffen (Justiz/Grüne) die Bundesratsinitiative zum Schutz der Mieter verkündet, als das Abendblatt noch einmal nachhakte und wissen wollte, wie das 2011 gegründete Bündnis für das Wohnen diesen Vorstoß werten würde. „Ich gehe davon aus, dass die Partner im Bündnis die Initiative mit einiger Gelassenheit sehen“, antwortete Dorothee Stapelfeldt.
Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mieterverein zu Hamburg seine Pressemitteilung bereits verschickt, gerügt, „dass die Vorschläge leider nicht weit genug gehen“. Kurz darauf meldete sich der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), in dem aus Hamburg vor allem Wohnungsbaugenossenschaften und die Saga organisiert sind. Direktor Andreas Breitner monierte, die Initiative führe „nur zu mehr Bürokratie auf einem ohnehin überregulierten Markt“. Fast zeitgleich verschickte die Nordvertretung des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) eine Mail. Die Maßnahme seien „Augenwischerei“, erklärte Vorstandschef Sönke Struck: „Wieder einmal wird an den Symptomen herumgedoktert, anstatt die Ursachen für die steigenden Mieten und Immobilienpreise anzupacken.“ Nach Gelassenheit klangen diese Reaktionen nun wirklich nicht.
Bußgelder könnten helfen
Und doch hatte Senatorin Stapelfeldt in gewisser Weise sogar recht. Denn im Vergleich zu einer möglichen Reaktion auf die ursprünglichen Pläne fiel die Kritik noch moderat aus. Hätte der Senat neben Mietpreisbremse und Kappungsgrenze (das Abendblatt berichtete) auch noch die angedachte und von Mieterorganisationen seit Jahren eingeforderte Verschärfung des Gesetzes gegen Mietpreisüberhöhung in die Bundesratsinitiative eingebaut, wäre es zu einem Proteststurm gekommen. „Das Bündnis stand in den vergangenen Wochen auf der Kippe“, bestätigt ein Bündnis-Teilnehmer dem Abendblatt.
Der große Streit drehte sich um § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Dieser sieht Sanktionen vor, falls ein Vermieter eine Miete erhebt, die um mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete liegt. Für den Mieterverein ist diese Regel allerdings durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs „zu einem zahnlosen Tiger geworden“. „Wir brauchen wieder klare Androhungen von Sanktionen für Vermieter, die den angespannten Wohnungsmarkt ausnutzen. Wer deutlich überhöhte Mieten kassiert, muss wissen, dass er ein Bußgeld riskiert. Und nicht nur die zu viel gezahlten Mieten zurückzahlen muss“, fordert Vorstand Siegmund Chychla. Er bedauert ausdrücklich, dass der „Senat offenbar auf Druck der Immobilienwirtschaft von der dringend notwendigen Reform zunächst Abstand genommen hat“.
Struck: Keine Drohkulisse aufgebaut
Sönke Struck bestreitet energisch, dass sein Verband eine Drohkulisse aufgebaut habe: „Wir haben wie immer bei wohnungspolitischen Diskussionen im Bündnis unsere fachlichen Argumente vorgetragen. Genau dafür ist das Bündnis für das Wohnen so wichtig.“ Sogar bei Bürgermeister Peter Tschentscher trug der Verband diese Argumente vor.
Dem Verband gehe es, so Struck, überhaupt nicht darum, Mieten stark zu erhöhen: „Im Gegenteil, unsere Mitglieder sind an stabilen und guten Mietverhältnissen interessiert.“ Aber eine Verschärfung des § 5 wäre „absolut kontraproduktiv für den Wohnungsbau. Die Vermietung von Neubauwohnungen zu Konditionen, die wir brauchen, um die dramatisch gestiegenen Bau- und Grundstückskosten zu finanzieren, wäre nicht mehr möglich.“ Auch das Mietniveau der Vormiete wäre bei der Wiedervermietung nicht gesichert. Strucks Fazit: „Auf ein solches Risiko kann sich kein Investor einlassen.“
Breitner als Vermittler
Nach Abendblatt-Informationen war in den vergangenen Wochen besonders VNW-Direktor Breitner als Vermittler unterwegs, um das Bündnis zu retten – als früherer Innenminister für die SPD im schleswig-holsteinischen Kabinett gilt er als exzellent vernetzt. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen verweist auf Anfrage des Abendblatts auf die Erfolge im Wohnungsbau seit 2011. Man bringe Jahr für Jahr mit dem Bündnis Baugenehmigungen für 10.000 Wohnungen auf den Weg: „Vor diesem Hintergrund bewerten wir die angestrebten zivilrechtlichen Änderungen im Mietrecht als nachhaltiger als eine mögliche Novellierung der strafrechtlichen Regelungen des § 5.“
Im Hintergrund schwelt die nächste Belastungsprobe. Der Senat will Grundstücke künftig vorrangig über Erbpacht vergeben und nicht mehr veräußern. Die Wohnungswirtschaft hält dies nur in Ausnahmefällen für gerechtfertigt, ein genereller Erbpacht-Kurs sei ein großer Fehler. Im Februar attackierte Struck den Senat scharf: „Die Politik verspielt mit diesem Weg das über Jahre gewonnene Vertrauen. Da müssen auch wir uns Gedanken machen.“ Auch die Genossenschaften schrieben einen Brandbrief an Tschentscher.
Kampf um Stimmen für Bürgerschaftswahl
Der Kampf um Stimmen für die Bürgerschaftswahl 2020 verschärft den Konflikt. Teile der Hamburger SPD setzen auf Sympathiepunkte bei den Mietern, stellen sich daher auf die Seite der Mieter-Organisationen. „Da geht es mehr um Signale als um Wirkung für den Wohnungsmarkt“, klagt Breitner.
Einig immerhin sind sich alle Beteiligten, dass der Kampf für das Bündnis lohnt. „Auch wir sind nicht glücklich mit der Hamburger Initiative“, sagt Torsten Flomm, Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbands Hamburg. Aber man müsse weiter im Gespräch bleiben, das Bündnis habe sich bewährt. Flomm muss es wissen. Sein Verband trat 2015 aus Protest gegen die Mietpreisbremse aus, 2017 wieder ein: „Effiziente Wohnungspolitik kann man auf Dauer nicht aus dem Schmollwinkel betreiben.“