Hamburg. Für sein riesiges Domizil erhielt ein Hamburger Unternehmer etliche Ausnahmegenehmigungen. Und zwar von höchster Stelle ...

Höher, größer, tiefer. Schon vor 100 Jahren warnte Hamburgs berühmter Oberbaudirektor Fritz Schumacher: „Ein einziger den Villenmaßstab überschreitender Bau an ausschlaggebender Stelle“ könne die Außenalster weniger weiträumig wirken lassen. Zwar wollte der Stadtplaner mit diesem Einwand umfangreiche Institutsbauten der Universität am Harvestehuder Weg verhindern. Doch mit Sicherheit hätte er auch die Villenmaßstäbe, die mittlerweile an der Alster gelten, verurteilt.

Jüngstes Beispiel in der Reihe der immer überdimensionierteren Bauten am östlichen Alsterufer ist eine von einem bekannten Hamburger Unternehmer an der Bellevue gebaute kastenförmige Villa. Sie befremdet nicht nur durch ihre Größe, sondern auch durch die vergleichsweise kleinen Fensteröffnungen. “Bunker mit Schießscharten“ wird der Bau in der Nachbarschaft schon genannt.

Für Neubau wurde historische Villa abgerissen

Für den Neubau genehmigte der Bezirk Hamburg-Nord trotz der geltenden Erhaltungsverordnung den Abriss einer 1935 im Landhausstil erbauten weißen Villa mit grünen Fensterläden. Sie war das Geburtshaus von Klaus-Michael Kühne und stand jahrelang leer, bevor der jetzige Bauherr beim Bezirk 2011 einen Antrag auf Abriss und Neubau stellte. 2013 wurde die Villa abgebrochen.

Diese 1935 erbaute Villa im Landhausstil musste dem Neubau weichen.
Diese 1935 erbaute Villa im Landhausstil musste dem Neubau weichen. © Pressebild.de/Bertold Fabricius

Angesichts der heute geführten Debatte um den Erhalt von historischer, stadtbildprägender Bausubstanz – und vor allem vor dem Hintergrund, dass für das Gebiet eine Erhaltungsverordnung besteht, kann das heutzutage im Bezirk niemand mehr nachvollziehen. „Damals herrschte bei uns noch eine ziemliche Unsicherheit, wie man mit Gebäuden umgeht, die nicht denkmalgeschützt sind“, sagt eine Mitarbeiterin der Verwaltung.

Bezirk lehnte Neubau zunächst ab

Während der Abriss also ohne großen Protest über die Bühne ging, wurde der Neubau sehr kontrovers diskutiert – allerdings hinter verschlossenen Türen, wie üblich bei Bauausschuss-Sitzungen. „Das Vorhaben ist sehr auf Kritik gestoßen, denn das Volumen hat die Baugrenzen immens überschritten“, erinnert sich Karin Haas von den Linken in Hamburg-Nord. Ein erster Entwurf wurde daher vom Bezirk abgelehnt – auch ein zweiter fand dort keine Billigung. Daraufhin wendete sich der Unternehmer an den damaligen Oberbaudirektor Jörn Walter.

„An dessen Schreibtisch wurden die Kubatur und die Fassadengestaltung besprochen“, sagt Tom Oelrichs, der stellvertretende Bezirksamtsleiter in Hamburg-Nord. Das sei jedoch nicht ungewöhnlich. „Im Bereich der Außenalster wird der Oberbaudirektor an allen Bauvorhaben beteiligt.“

Baugrenzen um 17,50 Meter überschritten

In diesem Fall aber wurden auch gleich beachtliche Ausnahmegenehmigungen erteilt. „Als sich zeigte, welche Dimensionen die Villa hat, waren wir doch sehr überrascht“, so die Mitarbeiterin der Verwaltung. Das eingeschossige Sockelgeschoss überschreitet die vordere Baugrenze um 5,50 Meter, die hintere um insgesamt zwölf Meter, wobei davon 2,20 Meter auf eine Freitreppe entfallen. Auch der dreigeschossige Hauptbaukörper ragt über die hintere Baugrenze heraus; hier wurden 3,80 Meter genehmigt.

1600 Quadratmeter Nutzfläche beantragte der Unternehmer für die drei Stockwerke, in denen neben Wohnbereichen für Kinder auch eine Einliegerwohnung für den Hausmeister untergebracht wurden. Eine Tiefgarage gibt es dem Vernehmen nach nicht. Die Autos der Familie sind in einer ebenerdigen Garage im Sockelgeschoss untergebracht. Dennoch muss der Bau weit in die Tiefe reichen. Nach Abendblatt-Informationen gab es eine tiefe Baugrube, die Rede ist von etwa zehn Metern.

Der Umgang mit dem Grundwasser, das zunächst aus der Baugrube herausgehalten werden musste, sei vorbildlich gewesen, erinnert sich Karin Haas. „Statt es abzupumpen, wurde es vereist.“ Dennoch könnte die Massivität der unterirdischen Baumasse den Grundwasserspiegel in dem Gebiet verändert haben. Bei Starkregen soll es Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft geben. In einigen Details konnte sich der Bezirk aber auch durchsetzen. So wurde dem Unternehmer untersagt, sein Grundstück mit einer Mauer zu umgeben, was laut Außenalsterverordnung verboten ist; stattdessen wurde zur Straße hin eine Hecke gepflanzt.

Erhaltenswerte Bäume blieben stehen

In der Begründung für die dem Bauherrn erteilten Befreiungen führte das Bezirksamt auf, dass Abstandsflächen eingehalten wurden. Außerdem hielt es dem Bauherrn zugute, dass dieser „nur“ 450 Quadratmeter bebaut hat. Durch die Grundstücksgröße wären 520 Quadratmeter möglich gewesen. Dann hätten jedoch auch erhaltenswerte Bäume an der Grundstücksgrenze gefällt werden müssen. Als weitere Begründung nennt der Bezirk, dass sowohl Sockelgeschoss als auch Hauptbaukörper Fluchten der benachbarten Häuser aufgriffen und so mit diesen „im räumlichen Kontext“ ständen.

Offensichtlich aber haben sich Architekt und Bauherr hier an den Höchstmaßen der Nachbarvillen orientiert, um ein Maximum an Geschossfläche erzielen zu können. Tatsächlich ist es sowohl von der Straße aus als auch aus der Vogelperspektive bei Google nicht zu übersehen: Keine der umliegenden Villen verfügt über eine ähnliche Massivität wie das Domizil des Unternehmens. Um Stellungnahme gebeten, hieß es aus dessen Pressestelle, man werde sich nicht äußern: Die Villa sei Privatangelegenheit.

Fragwürdiger Umgang mit Flächen an der Alster

„Diese Villa steht für den fragwürdigen Umgang mit Flächen und Wohngebäuden rund um die Alster“, sagt Heike Sudmann, Stadtentwicklungsexpertin der Linken in der Bürgerschaft. „Jahrelanger Leerstand wird mit der Genehmigung für einen völlig aus dem Rahmen fallenden Großklotz belohnt. Das muss endlich aufhören.“

Immer wieder war in der Vergangenheit Streit um zu großen Alstervillen laut geworden. Besonders spektakulär war der um zwei überdimensionierte Luxus-Mehrfamilienhäuser, die Investor Kai Wünsche 1998 an der Schönen Aussicht errichten ließ. Wünsche wurden durch den damaligen Oberbaudirektor Egbert Kossak etliche Befreiungen genehmigt, später musste er an den beiden Häusern wegen Baumängeln aufwendige und teure Nachbesserungen vornehmen.

Walter gab nicht öffentliche Stellungnahme ab

Koassaks Nachfolger Jörn Walter hatte seinen Posten als höchster technischer Beamter insgesamt 18 Jahre inne. 2017 gab er sein Amt ab und ist daher für eine Stellungnahme zur Villa an der Bellevue nicht zu erreichen. Aus der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen aber, an deren Spitze er als Oberbaudirektor für stadtbildprägende Entscheidungen verantwortlich war, begründet sein Engagement für die Unternehmer-Villa wie folgt: „Entscheidungen über Abweichungen, beispielsweise vom geltenden Bebauungsplan oder der Außenalsterverordnung, erfolgen grundsätzlich bezogen auf den jeweiligen Einzelfall. Sofern es sich um Bauvorhaben handelt, die für das Stadtbild von Hamburg bedeutsam sind, wird der Oberbaudirektor bei Baugenehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde, in der Regel dem Bezirksamt, beteiligt, Im Fall Bellevue 15 hat der Oberbaudirektor eine nicht öffentliche Stellungnahme abgegeben, die richtungweisend ist.“