Hamburg. 1200 Verdächtige identifiziert, nur neun wurden zu Haftstrafen verurteilt. Neue Fotofahndung geplant. Keine Anklage gegen Polizisten.
Die Rauchsäulen über Altona, das Inferno und die Anarchie im Schanzenviertel, der hilflose Appell des Bürgermeisters an die Krawallmacher per Video – die Bilder des G-20-Gipfels in Hamburg haben sich in das kollektive Gedächtnis der Stadt gebrannt. Fast genau zwei Jahre danach dauert der Versuch, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, an. Nach Abendblatt-Informationen soll in dieser Woche eine erneute Öffentlichkeitsfahndung gestartet werden. Etliche Randalierer wurden inzwischen vor Gericht gestellt und verurteilt – aber noch bleibt eine Mehrheit der Straftaten ungeklärt.
Wie die Polizei auf Anfrage mitteilte, wurden nach dem G-20-Gipfel insgesamt 3567 Strafverfahren eröffnet. Davon gelten 856 Fälle inzwischen als „Bekanntsachen“. Die Staatsanwaltschaft spricht von insgesamt 1228 identifizierten Beschuldigten. Polizeisprecher Timo Zill kündigt an, nicht nachlassen zu wollen. „Die erfolgreiche Arbeit der Ermittlungsgruppe „Schwarzer Block“ wird ungebrochen und mit hoher Ermittlungsintensität fortgeführt.“ Kein Straftäter der G-20-Krawalle könne sich sicher fühlen. Die Bemühungen in den vergangenen zwei Jahren hätten „zu einer erheblichen Verunsicherung in der linksextremistischen Szene geführt“, so Zill.
Vor allem die hoch umstrittene Fahndung mit Fotos von 400 Verdächtigen wird in Polizeikreisen als Erfolg gesehen. Ein Drittel der Gesuchten (133 Personen) sei inzwischen identifiziert – eine herausragende Quote für eine Öffentlichkeitsfahndung, heißt es. Vor allem in der linken Szene wird die Maßnahme dagegen weiterhin als überzogen und auch ethisch zweifelhaft kritisiert, da etwa auch mutmaßlich Minderjährige bundesweit an den öffentlichen Pranger gestellt worden seien.
Die Hälfte der Verdächtigen kommt aus Hamburg
Die These, dass vor allem Ortsfremde im Juli 2017 ganze Straßenzüge in Brand setzten, ist dabei nach der Bilanz der Polizei kaum haltbar. Die Hälfte der ermittelten Verdächtigen sind Hamburger, weitere 20 Prozent kommen aus Norddeutschland. Nur 15 Prozent der mutmaßlichen Krawallmacher sind demnach Ausländer. Dieser geringe Anteil könnte aber dadurch begünstigt sein, dass Krawalltouristen aus anderen Staaten schwerer ausfindig zu machen sind.
Ein Viertel der Verdächtigen ist laut Polizei 20 Jahre alt oder jünger, die Mehrheit von zwei Dritteln dagegen zwischen 21 und 30 Jahren. Polizeisprecher Timo Zill betont, dass man „hohe Standards“ bei der Auswertung von Video- und Bildmaterial entwickelt habe.
Auch wenn die Soko „Schwarzer Block“ inzwischen aufgelöst wurde, sind zwei Jahre nach dem Gipfel noch immer 30 Ermittler mit der Suche nach den Tätern beschäftigt. „Der Großteil der Delikte umfasst den Tatvorwurf ,schwerer Landfriedensbruch‘, ,tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte‘, ,gefährliche Körperverletzung‘ und ,Sachbeschädigung‘, heißt es von der Polizei.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben in 310 Fällen Anklage erhoben und 75 Strafbefehle beantragt. 394 Verfahren wurden dagegen unter anderem wegen nicht ausreichenden Tatverdachts oder Geringfügigkeit eingestellt. In einer Auflistung von Amts- und Landgericht, die dem Abendblatt vorliegt, ist von insgesamt 180 abgeschlossenen G-20-Prozessen die Rede.
110 Jahre Freiheitsstrafe für verurteilte Krawallmacher
In 146 Fällen kam es dabei zu einer Verurteilung der Angeklagten. 92-mal verhängten Richter eine Freiheitsstrafe – aber nur in neun Fällen ohne Bewährung. Das härteste rechtskräftige Urteil traf dabei einen 30 Jahre alten Hamburger: Weil er in drei Fällen jeweils Beamte mit einem Gegenstand angriff und zudem Sachbeschädigung beging, wurde er zu drei Jahren und drei Monaten im Gefängnis verurteilt. Insgesamt belaufen sich die Freiheitsstrafen für die Verurteilten auf etwa 110 Jahre. Es sind jedoch noch diverse Berufungs- und Revisionsverfahren anhängig und viele Urteile nicht rechtskräftig.
Den Daten zufolge endeten 15 Verfahren dagegen mit einem Freispruch, weitere 19 Prozesse wurden bereits vor der Urteilsverkündung eingestellt. „Diese Auflistung ist jedoch nicht vollständig“, sagt der Gerichtssprecher Kai Wantzen. So sind etwa Strafbefehle, die ohne Einspruch rechtskräftig wurden, nicht enthalten. Ebenfalls fehlen Verfahren, die andere Gerichtsstandorte abgegeben wurden – dies ist etwa bei Jugendstrafsachen oft der Fall.
Aktuell stehen in Hamburg unter anderem noch vier Deutsche und ein Franzose im Alter zwischen 18 und 25 Jahren vor Gericht, die sich an der schweren Randale auf der Elbchaussee beteiligt haben sollen. Das Verfahren und die Ermittlungsergebnisse der Polizei sind jedoch umstritten.
Die stärksten Bilder vom G20-Gipfel 2017
Keine Anklagen gab es gegen Polizisten, die ihrerseits Straftaten gegen Demonstranten begangen haben sollen. Insgesamt wurden laut Staatsanwaltschaft 156 Verfahren durch das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) eröffnet. In einer Mehrheit von 96 Verfahren wurden die Ermittlungen bereits eingestellt.
Linken-Politiker kritisiert, dass Polizisten nicht angeklagt werden
Darunter waren 43 Fälle, in denen der oder die Beschuldigte zwar namentlich bekannt waren, die Staatsanwaltschaft aber keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Anklage sah. In 53 Verfahren hätten dagegen so wenige Zeugenaussagen oder konkrete Anhaltspunkte auf eine Straftat vorgelegen, dass die verantwortlichen Beamten gar nicht erst ermittelt wurden. In elf Fällen gelang es trotz des Verdachts einer unverhältnismäßigen Gewalt nicht, den betreffenden Polizisten zu identifizieren.
Kritiker wie die Bürgerschaftsabgeordnete Christiane Schneider (Linke) hatten es bereits im vergangenen Jahr als „sehr bedenklich“ bezeichnet, dass es zu keinen Anklagen gekommen sei, obwohl es Videoaufnahmen mit deutlichen Hinweisen auf sehr harte Gewaltausübung durch Polizisten gab.
Der Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich beklagte dagegen, dass sich die vermeintlichen Opfer häufig nicht äußern wollten. „Grundsätzlich lassen sich nur diejenigen Beweise verwerten, die der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stehen“, so Fröhlich. „Zudem wird oft vergessen, dass die Unschuldsvermutung auch für Polizisten gilt.“ Die Untersuchung aller Vorwürfe dauere an. Auch das DIE wurde für die Aufklärung deutlich personell aufgestockt.