Hamburg. Beamter verletze Kollegen. Streit um ein Reizspray beschäftigt Hamburger Justiz. Strafbefehl über 40 Tagessätze à 100 Euro.

Die Staatsanwaltschaft hat 150 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum G-20-Gipfel gegen Polizisten bis Ende Dezember 2018 eingeleitet – weit mehr als die Hälfte stellte sie mangels Tatverdachts ein. Auf Antrag der Behörde hat ein Hamburger Amtsgericht gegen einen Beamten aus Minden (NRW) jetzt einen Strafbefehl erlassen – aber nicht wegen überzogener Härte gegen Demonstranten, sondern wegen „fahrlässiger Körperverletzung und Nötigung“ zum Nachteil eines Hamburger Kollegen. Die „taz“ berichtete zuerst.

Der 56 Jahre alte Beamte war in der Nacht zum 9. Juli 2017 in der Gefangenensammelstelle (GESA) in Harburg eingesetzt. Für die GESA gab es damals die Vorgabe, dass dort keine Waffen getragen werden dürfen. Als der Beamte aus Minden einen Hamburger Polizisten erblickte, der gerade einen Festgenommenen in die GESA begleitete und im Oberschenkelholster ein Reizstoffsprühgerät trug, schritt er ein – wohl im Glauben, dass der Kollege genau das eben nicht durfte.

Schmerzen und eine Bänderdehnung

Laut Staatsanwaltschaft stellte der 56-Jährige seinen Hamburger Kollegen zur Rede und griff schließlich nach dem Spray. Dabei sei der Hamburger am Finger verletzt worden, habe Schmerzen und eine Bänderdehnung erlitten, sagte Nana Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Im Übrigen sei der Hamburger Polizist im Recht gewesen – weil er einen Gefangenen begleitete, habe er das Reizgas bei sich tragen dürfen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Harburg Anfang Januar einen Strafbefehl über 40 Tagessätze à 100 Euro und sprach darin eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Sollte sich der Mindener Beamte in den kommenden zwei Jahren nicht straffrei verhalten, müsste er demnach 4000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl sei aber noch nicht abgelaufen, die Verurteilung somit nicht rechtskräftig, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen auf Anfrage.