Hamburg. Der 30-Jährige hatte Plünderungen eingeräumt. Richter: “Gezielte und sinnlose Gewalt, die über jegliche Form von Protest hinausging.“

Wegen Beteiligung an Plünderungen und Angriffen auf Polizisten am Rande des G-20-Gipfels in Hamburg hat das Amtsgericht einen Angeklagten zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 30-jährige aus Köln muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. „Das war gezielte und sinnlose Gewalt, die über jegliche Form von Protest hinausging, das war purer Vandalismus“, sagte die Richterin am Freitag nach Angaben eines Gerichtssprechers.

Rechtsanwalt Günter Teworte (2.v.l) mit seinem Mandanten im Gerichtssaal
Rechtsanwalt Günter Teworte (2.v.l) mit seinem Mandanten im Gerichtssaal © dpa

Der Angeklagte hatte gestanden, am 6. und 7. Juli 2017 Polizisten mit Flaschen und einem Stein beworfen zu haben. Auch war er auf Videoaufnahmen, die ihn beim Plündern eines Supermarkts und einer Drogerie im Schanzenviertel zeigten. An den beiden Geschäften war nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Schaden von mehr als zwei Millionen Euro entstanden.

Viele Plünderer waren nicht maskiert

In beiden Geschäften hatten die Plünderer offensichtlich keine Notiz von den Überwachungskameras genommen. Auf den im Prozess gezeigten Aufnahmen waren Dutzende Täter zu sehen, die an den Kassen vorbeistürmen, die Einrichtung zerstören und Waren aus den Regalen stehlen. Viele sind dunkel gekleidet, aber nur ein Teil von ihnen ist notdürftig maskiert.

Der Angeklagte ist zu erkennen, wie er mit einer Freundin in den Lebensmittelmarkt geht und ihn mit Diebesgut wieder verlässt. An der Kasse springt er auf das Laufband und versucht die Zigarettenausgabe aufzutreten.

Angeklagter soll auch Polizisten angegriffen haben

Der Verteidiger hatte erklärt, die Plünderungen seien von einer Sinnlosigkeit gekennzeichnet gewesen, die seinen Mandanten heute sprachlos mache. Der Angeklagte sei nicht aus politischen Gründen zu den Protesten nach Hamburg gereist. „Für ihn war es mehr ein Event, da ist was los. Hamburg ist eine Reise wert“, sagte Rechtsanwalt Günter Teworte. Sein Mandant sei „so ein Spring-ins-Feld“. Er habe sich von der Situation mitreißen lassen und sei dann selbst aktiv geworden. „Er ist herumgehopst wie ein ausgeflipptes Wichtelmännchen.“ Der Angeklagte selbst erklärte, er habe damals Ecstasy-Pillen und viel Alkohol konsumiert.

Das Schöffengericht zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte auch am 8. Juli 2017 noch Polizisten angegriffen und beleidigt hatte. Auf Videoaufnahmen der Polizei sei zu sehen, wie er Flaschen in Richtung der Beamten werfe und ihnen sein nacktes Gesäß zeige. Zwar hatte mindestens eine Flasche einen Polizisten getroffen, ihn aber nicht verletzt. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen schweren Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung und versuchter Sachbeschädigung.