Hamburg. Ankläger halten die Vorsitzende Richterin für „zu milde“. Sollte der Antrag Erfolg haben, müsste der Prozess von vorn beginnen.
Im Prozess um die Krawalle an der Elbchaussee während des G-20-Gipfels vor zwei Jahren hat die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Wie der Spiegel berichtet, halten die Ankläger die Vorsitzende Richterin für „zu milde“. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt das Gericht seit Dezember gegen fünf mutmaßlich an den Ausschreitungen beteiligte Männer. Sollte der Antrag Erfolg haben, müsste der Prozess von vorn beginnen.