Hamburg. Beamte sollen auf diese Weise leichter identifizierbar sein. Doch vor der Einführung gibt es noch ein Hindernis.
Es soll ein Zeichen von Transparenz und auch eine Lehre aus dem G-20-Gipfel sein: Der Senat hat offiziell die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Beamten der Bereitschaftspolizei beschlossen. Wie das Abendblatt bereits exklusiv berichtete, sollen die behelmten Polizisten in Zukunft eine verbindliche sechsstellige Nummer auf Rücken und linker Brustseite der Uniformen eingeführt werden.
Nach Angaben der Polizei laufen bereits seit mehreren Monaten die Planungen und Vorbereitungen zur konkreten Umsetzung, nachdem Innensenator Andy Grote (SPD) die neue Regelung im vergangenen Jahr angekündigt hatte. „Wenn die rechtlichen Bedingungen geschaffen sein sollten, kann die Kennzeichnung zeitnah umgesetzt werden“, so der Polizeisprecher Ulf Wundrack. Anhand der individuellen Nummernkombination wären Beamte anschließend etwa identifizierbar, wenn nach Demonstrationen Vorwürfe auf Übergriffe durch die Polizei laut werden. Nach dem G-20-Gipfel waren mehr als 150 Anschuldigungen dieser Art aufgekommen – in Einzelfällen konnten die verdächtigten Beamten jedoch nicht identifiziert werden. Zu einer Anklage kam es bislang in keinem der Verfahren.
Bürgerschaft muss dem Vorgaben noch zustimmen
Bevor die neue Kennzeichnungspflicht umgesetzt wird, muss die Bürgerschaft dem Vorhaben zustimmen. Zunächst soll nun eine Verbändeanhörung durchgeführt und das entsprechende Gesetz möglichst noch vor der Sommerpause in das Parlament eingebracht werden. Weil das Thema bereits intensiv im Innenausschuss diskutiert wurde, könnte eine Abstimmung offenbar schnell erfolgen.
Während die Grünen bereits seit Jahren für eine Kennzeichnungspflicht eintreten, lehnen die Polizeigewerkschaften sie weiterhin strikt ab.