Hamburg. Prozess der Woche: Verfolgungsjagd in Hamburg lässt Radfahrer stürzen. Autofahrer doziert vor Gericht: „Das konnte ich nicht dulden.“
Es ist ein häufiger Konflikt auf Hamburgs Straßen: Autofahrer sind angeblich „rücksichtslos“ und die Fahrradfahrer „dreist“. Und nicht selten eskaliert der Streit. Dann wird gehupt, gepöbelt, gedroht. Autofahrer Albert B. (alle Namen geändert) scheint einer zu sein, der Vorbehalte gegen Zweiräder hat. Radler würden sich „überall vorbeidrängen“, sagt der 57-Jährige. Bei ihm klingt es wie ein allgemeines Übel, dem es mit Nachdruck zu begegnen gelte. Doch dabei ist der Hamburger offenbar deutlich zu weit gegangen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Elektrotechniker unter anderem Körperverletzung vor. Weil er im August 2017 einen Radfahrer wegen einer Unachtsamkeit im Straßenverkehr habe zur Rede stellen wollen, so die Anklage, habe Albert B. auf einem großen Firmengelände mit ausgebautem Straßennetz im Hamburger Westen den Mann mit seinem Wagen verfolgt und sei mehrfach in Schlenkerbewegungen dicht an ihn herangefahren.
Schließlich wusste sich der bedrängte Radfahrer nicht mehr anders zu helfen, als auf einen unbefestigten Weg auszuweichen, wo er stürzte und sich verletzte.
Der Angeklagte spricht, als wolle er dozieren
Albert B. ist ein Mann mit streng zurückgekämmtem Haar und biederer Jacke. Er spricht langsam, und bei jedem sorgsam gewählten Wort wirkt es, als wolle der Elektrotechniker dozieren. Der Radfahrer sei entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg unterwegs gewesen und habe ihn beim Abbiegen am Eingang des Firmengeländes geschnitten, schildert der Angeklagte. Das habe ihn geärgert.
Weil er gleichzeitig ein „dumpfes Geräusch“ gehört habe, habe er nicht gewusst, ob sein Wagen womöglich touchiert wurde. Also habe er die Verfolgung aufgenommen, „um das zu klären“. Von einem Bedrängen des Radfahrers will der Angeklagte nichts wissen. „Es kann sein, dass ich aus Versehen vielleicht Lenkbewegungen gemacht habe“, wiegelt er ab. „Ich wollte ihn nicht gefährden.“ Schließlich habe der andere Mann gegen seinen rechten Außenspiegel geschlagen. „Das konnte ich nicht dulden.“ Deshalb habe er zu dem Radfahrer „aufgeschlossen. Nach dem Sturz stand er ganz normal vor mir“. Schnell stellte sich heraus, dass es an dem Auto keinerlei Schäden gab.
Der Motor heulte auf
Was man von dem Fahrrad nicht behaupten kann – und vor allem nicht von dessen Besitzer. Ingenieur Fabian L. erzählt, wie er bei geringem Verkehr entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg fuhr und vor dem Autofahrer auf das Firmengelände abbog. „Ich dachte, dass er mich darauf aufmerksam machen wollte, dass ich falsch fahre“, erzählt der 37-Jährige als Zeuge. Plötzlich habe er „ein stark aufheulendes Motorengeräusch gehört. Das Auto kam sehr nah.“ Er habe dem Fahrer mit einer Geste signalisiert, dass er weiterfahren solle. Möglich, dass er dabei den Außenspiegel touchierte. „Das Auto fuhr dann mehrfach dicht an mich heran, mit Lenkbewegungen in meine Richtung.“
Er sei in Panik geraten und habe „immer das Gefühl gehabt, ich darf nicht fallen, weil ich sonst vielleicht unter dem Auto lande“. Aus Angst wich der Ingenieur auf einen Schotterstreifen aus. „Plötzlich spürte ich einen Ruck an meinem Hinterrad, verlor die Balance und fiel.“
Danach rappelte er sich zügig wieder auf. „Wollen Sie mich umbringen?“, fragte er entsetzt den Autofahrer. „Er sagte nur: ,Das klären wir jetzt, was am Eingang war.‘“ Dann habe sein Kontrahent ihn aufgefordert, den Außenspiegel zurückzubiegen. Gemeinsam hätten sie das Auto inspiziert. „Da war kein Schaden.“ Auf Anraten einer Kollegin ging der Ingenieur später zum Arzt, der Abschürfungen und Prellungen feststellte.
Zeuge leidet psychisch unter Verfolgungsfahrt
Schlimmer waren die psychischen Folgen: Noch eine ganze Weile, schildert der 37-Jährige, habe er „Herzrasen bekommen, wenn ein Auto nahekommt“. Dass der Radfahrer gestürzt ist und verletzt wurde, sei Folge einer „Verkettung unglücklicher Umstände“, meint der Verteidiger von Albert B. und fordert Freispruch. Sein Mandant müsse „sich aber die Frage gefallen lassen, ob das nicht auch anders hätte geklärt werden können“.
Die Staatsanwältin spricht indes von einem „massiven Vorgehen des Angeklagten“ und beantragt eine Geldstrafe. Und die Anwältin des Radfahrers erkennt bei Albert B. „allgemeines Ärgernis über Radfahrer. Ich habe den Eindruck, dass er nicht begriffen hat, wie viel Angst ein Auto einjagen kann.“ Das Gericht verhängt schließlich eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 80 Euro.
Selbst wenn der Radfahrer das Auto beim Abbiegen touchiert hätte, betont der Vorsitzende, „wäre es nicht gerechtfertigt, so eine Aktion zu unternehmen“. Der Radfahrer, der relativ schutzlos gewesen sei, habe sich „nachvollziehbar in die Enge getrieben gefühlt. Der Sturz ist auf ihre hartnäckige Verfolgung zurückzuführen. Das war für einen Radfahrer extrem gefährlich. Es hätte zu massiven Folgen kommen können. Ein Auto ist ein Mords-Gefährt im Vergleich zu einem Fahrrad."