Hamburg. Behördenbericht fordert 40 zusätzliche Stellen für Hauptabteilung, die bei Massendelikten ermittelt. Längere Dauer der Verfahren.

Es kommt nicht häufig vor, dass sich ein leitender Beamter öffentlich gegen seine Behördenspitze stellt. Ende Juli 2013 war es so weit. Der Leitende Oberstaatsanwalt Ewald Brandt, Chef der Staatsanwaltschaft, kritisierte heftig die Stellenkürzungen im Bereich der Staatsanwaltschaft, die die damalige Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) angekündigt hatte. Dass der SPD-Senat zwar die Polizei zu Recht wegen der Priorität der inneren Sicherheit von den Kürzungen ausgenommen habe, nicht aber die Strafjustiz, nannte Brandt im Gespräch mit dem Abendblatt einen „gravierenden Planungsfehler“.

In einem vierseitigen Brief an Schiedek redeten Brandt und der damalige Generalstaatsanwalt Lutz von Selle Klartext. „Die von uns zu leistende Arbeit ist schon jetzt nicht mehr in einer den rechtsstaatlichen Erfordernissen genügenden Gründlichkeit und Schnelligkeit zu erbringen“, heißt es in dem Brief. Der Personalbestand der Staatsanwaltschaft sollte damals um fünf Prozent – von 523 auf 498 Stellen – gekürzt werden. „Wir haben darauf hinzuweisen, dass die geplanten Sparmaßnahmen dazu führen werden, dass die Staatsanwaltschaft ihre Aufgaben noch weniger wird erfüllen können“, so die beiden Top-Beamten in bemerkenswerter Klarheit.

Gravierende Probleme

Das Schreiben ging als „Brandt-Brief“ in die jüngere Justizgeschichte ein und zeigte durchaus Wirkung. Zunächst beschloss der neue rot-grüne Senat 2015, auch die Strafjustiz von Sparverpflichtungen auszunehmen. Darüber hinaus erhält die Staatsanwaltschaft von 2017 bis 2020 gut 50 neue Stellen – 25 für Staats- und Amtsanwälte, 22 für Servicekräfte und 4,5 für Rechtspfleger. Der Personalzuwachs dient vor allem konkreten strafprozessualen Zielen wie der verstärkten Verfolgung von Einbruchs- und Jugendkriminalität, der Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus sowie neuen Aufgaben der Staatsanwaltschaft aufgrund der gesetzlichen Neuregelung der Vermögensabschöpfung.

Nicht nur in den Augen von Brandt bleiben allerdings gravierende Probleme angesichts deutlich steigender Fallzahlen und hoher Krankenstände der Mitarbeiter vor allem in einem Bereich staatsanwaltlicher Aktivitäten: der sogenannten leichten und mittleren Kriminalität. Die Hauptabteilung II ist gewissermaßen das Herzstück der Anklagebehörde. Hier werden rund 60 Prozent aller Fälle bearbeitet: Diebstahl, leichte Körperverletzung, Verkehrsdelikte, Beziehungstaten oder Betrug bis zu einer Schadenshöhe bis 2000 Euro.

Zeitintensive Ermittlungen

Brandt und Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich haben jetzt einen 33 Seiten starken Bericht zur „Belastungssituation und Konsolidierung der Hauptabteilung II“ vorgelegt, der ein ungeschminktes Bild der Lage entwirft. Das Besondere: Das Papier, das dem Abendblatt vorliegt, ist in Zusammenarbeit mit den Spitzen der Justizbehörde entstanden – auch, was die Schlussfolgerungen angeht. Und die sind beträchtlich: Die Hauptabteilung II soll um gut 40 Stellen verstärkt werden. Justizsenator Till Steffen (Grüne) spricht von einem „Gemeinschaftsprojekt“.

Seit 2013 hat sich laut Bericht die Zahl der Neueingänge bei den „Js-Sachen (Verfahren gegen bekannte Tatverdächtige)“ insgesamt von 144.350 auf 157.807 Fälle erhöht (plus 9,3 Prozent). Zwar sank die Zahl der Verfahren gegen unbekannte Tatverdächtige um 4,7 Prozent auf 150.823 Fälle, „was sich allerdings im täglichen Geschäftsbetrieb kaum auswirkte“, wie es im Bericht heißt. Grund: Hier gibt es keinen Ansatz für zeitintensive Ermittlungen, die Verfahren werden in der Regel eingestellt. Die Arbeitsbelastung wird deutlich auch bei der Dauer der Ermittlungsverfahren der Bekanntsachen, die seit 2013 von 1,4 auf 1,9 Monate anstieg. Fälle, die neun Monate lang unbearbeitet bleiben, gelten als „Restesachen“. Deren Zahl wuchs seit 2013 um 88 Prozent auf 3859 Verfahren.

Krankheitstage der Servicekräfte verdoppelt

Die Hauptabteilung II ist der „Brennpunkt“ dieser Tendenz, wie es in dem Bericht heißt. Die Eingangszahlen der Verfahren mit bekannten Tatverdächtigen dieses Bereichs der leichten und mittleren Kriminalität sind seit 2013 um 11,4 Prozent auf 89.761 Fälle gestiegen. Bei den gesondert erhobenen Verkehrsdelikten gab es sogar einen Anstieg um 20,4 Prozent auf 2185 Verfahren. Die Zahl der Verfahren nach Beziehungstaten hat sich um 54,5 Prozent auf 6144 Verfahren mehr als verdoppelt. Die Konsequenz: Die Dauer der Ermittlungsverfahren ist insgesamt von einem auf 1,7 Monate gestiegen. Die Zahl der nicht erledigten „Restesachen“ hat sich von 216 auf 1041 fast verfünffacht.

Die Krankheitstage der Servicekräften haben sich seit 2013 von 2251 auf 5255 mehr als verdoppelt. Bei den Staats- und Amtsanwälten gab es einen Anstieg von 624 (2016) auf 1149 Krankheitstage im Jahr 2018. Mit 150 Mitarbeitern macht die Hauptabteilung II ein Viertel der Beschäftigten der Staatsanwaltschaft aus. „Der dortige Krankenstand ist so hoch wie bei allen übrigen Beschäftigten zusammen“, lautet das Fazit des Berichts.

Effizientere Struktur

Im bundesweiten Vergleich der entsprechenden Bereiche anderer Staatsanwaltschaften wie Berlin, Frankfurt/Main, Stuttgart, Düsseldorf, Köln und Hannover erreichen die monatlichen Neueingänge der Hauptabteilung II laut Bericht „Spitzenwerte“. Aus der durchschnittlichen Personalausstattung der anderen Anklagebehörden wurde der Mehrbedarf errechnet. „Zur raschen Angleichung an bundesweite Belastungsstandards und einer zumindest teilweisen Behebung der Personalunterdeckung benötigt Hauptabteilung II einen Zuwachs von – jedenfalls – zehn Dezernentinnen/Dezernenten und – jedenfalls – 20 Servicekräften“, heißt es in dem Bericht.

Gut zehn weitere Stellen sind nach Auffassung der Autoren in erster Linie erforderlich, um der Hauptabteilung II eine effizientere Struktur zu verpassen. Unter anderem sollen die Unterabteilungen verkleinert und ihre Zahl erhöht werden, was einen Mehrbedarf an Führungskräften nach sich zieht.

Justizsenator will nach Lösungen suchen

„Wir sehen den Bedarf an mehr Personal bei der Staatsanwaltschaft. Es geht nicht nur darum, die Arbeitsbedingungen in der Hauptabteilung II zu verbessern, sondern den Menschen in Hamburg das Gefühl zu geben, dass sie bei den sogenannten Massendelikten, zum Beispiel im Verkehrsbereich oder im Bereich der leichten Kriminalität, schnell und effektiv zu ihrem Recht kommen“, sagt Justizsenator Steffen. „Wir werden nun den Bericht im Senat weiterbewegen und nach Lösungen suchen.“

Staatsanwaltschafts-Chef Brandt beleuchtet in einem neuen Strategiepapier „Auf dem Weg in die digitale Zukunft – Staatsanwaltschaft 2026“ die „erheblichen organisatorischen Veränderungen im Ermittlungs- und Vollstreckungsbereich“, die sich aus der Einführung der elektronischen Strafakte zum 1. Januar 2026 ergeben. „Diese Herausforderungen stellen sich zu einer Zeit, da die Justiz auf dem Arbeitsmarkt bei der Gewinnung qualifizierten Personals zunehmend auf finanzkräftige Mitbewerber aus der freien Wirtschaft trifft“, schreibt Brandt. Er sieht „erhebliche Effizienzgewinne“, mahnt aber die Reformen vor allem in der Hauptabteilung II an. Steffen spricht schon vom „Brandt-Brief 2.0“. Man könnte das Strategiepapier auch als eine Art Vermächtnis sehen. Ende Juni geht Brandt in den Ruhestand.