Hamburg . Streit um Vergabe städtischer Grundstücke spitzt sich zu. Genossenschaften kritisieren die neuen Erbpacht-Pläne des Senats.

Der Streit um den neuen Kurs des Senats bei der Abgabe städtischer Grundstücke spitzt sich zu. Bereits die Nordvertretung des Bundesverbands der privaten Immobilienwirtschaft hatte die neue Erbpacht-Regel des Senats massiv kritisiert, indirekt sogar gedroht, das „Bündnis für das Wohnen“ zu verlassen, falls der Senat wie angedacht seine Grundstücke nicht mehr verkaufe, sondern verpachte.

Jetzt wenden sich die Genossenschaften in einem Brandbrief an Bürgermeister Peter Tschentscher sowie Senatorin Dorothee Stapelfeldt (Stadtentwicklung und Wohnen), Finanzsenator Andreas Dressel und die Fraktionsvorsitzenden gegen die Erbpacht.

Den Genossenschaften gehören fast 134.000 Wohnungen.

In dem Appell heißt es: „Überdenken Sie Ihre Bodenpolitik! Denn mit den Plänen, städtische Grundstücke künftig ausschließlich im Erbbaurecht zu vergeben, werden die Mitgliedsunternehmen des Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften e. V. unter den aktuellen Bedingungen ihre Aktivitäten im Neubau auf städtischen Grundstücken einstellen müssen.“ Die Kaufpreise für städtische Grundstücke seien in den vergangenen Jahren exorbitant gestiegen. Bei Erbbaurechtsverträgen hätten diese Preissteigerungen jedoch „noch weitaus dramatischere Folge: Die Pachten erreichen ein Niveau, das Wohnen unbezahlbar macht.“ Zudem müsse man die Erbpacht nach Ende der Laufzeit (in der Regel 75 Jahre) erneut zahlen: „So zahlt man das Grundstück doppelt, wenn nicht sogar dreifach und mehr.“ Dies würde „dramatische Mieterhöhungen bedeuten“.

In den vergangenen Monaten hatte sich das Verhältnis zwischen Senat und Genossenschaften ohnehin eingetrübt. Die Genossenschaften, denen in Hamburg fast 134.000 Wohnungen gehören, beklagen, dass die Stadt zu hohe Kaufpreise bei auslaufenden Erbpachtverträgen aufrufe.