Hamburg. Die Verlängerung der Erbbaupachtverträge soll keine 1000-Prozent-Preissprünge mehr verordnen, sondern sozialverträglich werden.
Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) will die Verlängerung von Erbbaupachtverträgen für städtische Grundstücke sozialverträglich abfedern. Nachdem die Behörde zunächst angekündigt hatte, die Pacht für Hauseigentümer wegen der geltenden Rechtslage auf städtischen Grundstücken um bis zu 1000 Prozent anzuheben, hat sie sich jetzt kompromissbereit gezeigt.
Am Sonntag hat sich Dressel mit betroffenen Familien in Wandsbek zum Kaffee getroffen und die Probleme erörtert. Es steht eine Verlängerung der in den 70er Jahren geschlossenen Pachtverträge mit der Stadt an, die sich die Wertsteigerung der Grundstücke bezahlen lassen will und muss. Einzelne Pächter befürchten deshalb, ihre Häuser nicht mehr halten zu können. Derzeit zahlen sie zwei Prozent des Grundstückswertes als jährliche Pacht. Sind die Verträge alt, ist der angesetzte Bodenwert niedrig und der nach geltendem Recht zu fordernde Preissprung bei der Vertragsverlängerung entsprechend hoch.
Sozialmietkonditionen für Eigenheimer
Dressel will jetzt Betroffenen, die aufgrund ihres Einkommens auch Anspruch auf eine Sozialwohnung hätten, Konditionen einräumen, die sich an der Sozialmiete orientieren. Bei Pächtern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, soll es demnach eine über zehn Jahre gestreckte Erhöhung der Pacht geben. Im ersten Jahr würden 50 Prozent des Pachtzinses erlassen, in den folgenden Jahren jeweils fünf Prozentpunkte mehr verlangt werden bis nach 10 Jahren die 100 Prozent-Pacht erreicht ist. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist in Vorbereitung und soll noch vor Auslaufen der Verträge im Januar 2020 verabschiedet werden. Die Regelungen sollen allerdings nur für Pächter gelten, die das Erbbaurecht mindestens 15 Jahre lang inne hatten und die Immobilie selbst genutzt haben.
„Wir haben damit ein gutes Paket geschnürt, das individuelle Härten besser abfedert“, sagte Dressel. „Mir war es persönlich wichtig, dass Betroffene in ihrem angestammten Zuhause bleiben können und wir Regelungen finden, die den rechtlichen Vorgaben entsprechen und trotzdem die persönliche Lebenssituation Einzelner berücksichtigen.“
Neue Regelungen sollen 2020 Gesetz werden
Senat und Bürgerschaft müssen dem Kompromissvorschlag, der dann für alle etwa 4000 Erbbaupachtverträge gelten soll, noch zustimmen. Auch die CDU hatte im Januar sozialverträgliche Preisanpassungen gefordert.
Die Gesetzesvorlage sieht auch eine Härteklausel vor für Pächter, die trotz der neuen Sozialklauseln finanziell keine Verlängerung oder Ablösung ihres Erbbaurechtsvertrages darstellen können. Für sie kann das Erbbaurecht wie bisher auch in ein dauerhaftes Mietverhältnis mit der Stadt umgewandelt werden – dann aber zu Sozialmietkonditionen und nicht, wie bisher, nur zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Außerdem zahlt die Stadt dann eine Entschädigung in Höhe von 2/3 des Verkehrswerts für das Haus auf dem Grundstück.