Hamburg. Guido Christensen wollte Ernennung seines Konkurrenten Tully zum Landgerichtspräsidenten verhindern. Doch dies misslang vorerst.

In der Auseinandersetzung um den Posten des Präsidenten des Hamburger Landgerichts haben die beiden unterlegenen Bewerber eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht lehnte ihre Eilanträge ab, mit denen die Juristen die Ernennung ihres frisch gewählten Kollegen Marc Tully verhindern wollten.

Unter anderem hatte Guido Christensen, Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, gegen die Ernennung Tullys geklagt. Der 53-Jährige wäre selbst gern Landgerichtschef geworden, hatte sich gute Chancen ausgerechnet. Der zweite Eilantrag kam vom Vizepräsidenten des Landgerichts.

Streit um "Bestenauslese"

Christensen hatte in seinem Eilantrag unter anderem geltend gemacht, in einer dienstlichen Beurteilung besser abgeschnitten zu haben als sein Konkurrent Tully. Als Vizepräsident des Oberlandesgerichts besitzt er formell einen höheren Status als Tully, der bisher "nur" Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht war.

Christensen war auch von Justizsenator Till Steffen (Grüne) dem Richterwahlausschuss als bester Bewerber vorgeschlagen worden. Am 20. Juli stimmte der Wahlausschuss aber dennoch mit neun zu fünf Stimmen für Tully als Nachfolger von Sibylle Umlauf, die bereits Ende März in den Ruhestand verabschiedet worden war.

Verwaltungsgericht schmetterte die Eilanträge ab

Die Mitglieder des Ausschusses mit SPD-Parteibuch sollen sich nach Abendblatt-Informationen schon vor der Wahl für Tully ausgesprochen haben. Er gilt als gut vernetzt, leitete unter anderem den HSH-Nordbank-Prozess.

Das Verwaltungsgericht schmetterte die Eilanträge von Christensen und dem zweiten unterlegenen Kollegen nun ab. Es gelte zwar im Prinzip der Grundsatz der "Bestenauslese", so die Verwaltungsrichter. Der Wahlausschuss sei aber nicht zwingend an die Vorgaben aus der dienstlichen Beurteilung gebunden. Die Entscheidung für Tully und gegen Christensen sei daher "nachvollziehbar".

Gegen den Beschluss können Christensen und sein Kollege nun erneut Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Eingegangen sind diese noch nicht – wahrscheinlich werden diese aber noch kommen.