Hamburg. Kassenärztliche Vereinigung hatte ein rotes Kreuz verwendet – DRK forderte Unterlassung. “Man hätte uns früher informieren können.“

    116 117 – unter dieser Nummer helfen Hamburgs niedergelassene Ärzte seit dem 1. Mai Tag und Nacht am Telefon. Um den Notruf bekannter zu machen, startete die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) Ende April eine Werbekampagne mit Flyern, Postern und Visitenkarten. Doch die müssen jetzt eingestampft werden. Denn: Auf dem abgebildeten Arztkoffer war ein rotes Kreuz zu sehen.

    Der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Harburg habe den Ärzteverband über seine Anwälte aufgefordert, „die weitere Verbreitung von Informationsmaterialien zum ,Arztruf Hamburg‘, in denen ein rotes Kreuz zu sehen ist, zu unterlassen“, sagt Walter Plassmann, Vorstandsvorsitzender der KVH. Eine entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sei bereits unterzeichnet worden. „Wir haben daraufhin unsere Mitglieder schriftlich aufgefordert, die Praxisbestände nicht mehr zu verwenden und zu vernichten“, so Plassmann.

    Werbematerial für 40.000 Euro muss vernichtet werden

    Insgesamt sind davon rund 518.000 Flyer, 500.000 Visitenkarten, 500.000 Postkarten sowie 3500 Poster betroffen. Die damit verbundenen Kosten belaufen sich auf 40.000 Euro. „Das ist teuer gewesen“, sagt Plassmann. Aber: „Es war ganz klar unser Fehler.“ Das Symbol des Roten Kreuzes ist völkerrechtlich geschützt. Daher hätte es sich nicht gelohnt, gegen die Unterlassungserklärung vorzugehen, so Plassmann. „Wir haben das Motiv aus einem Stockbestand übernommen und die Farbe verändert. Wir dachten, es wäre frei.“

    Da das Rote Kreuz jedoch nicht als Logo der Arztruf-Kampagne fungiert habe, sondern lediglich als ein Layout-Element eingesetzt wurde, sei der Verzicht „nicht kriegsentscheidend“, sagt der KVH-Vorstandschef Plassmann. Der Arztkoffer mit dem roten Kreuz wurde nun durch einen schlichten braunen Koffer ersetzt. Die neuen Materialien werden voraussichtlich Anfang September im Umlauf sein. Dass das anwaltliche Schreiben erst am 17. Juli aufgesetzt wurde, obwohl die Werbekampagne bereits seit Ende April läuft, „hat uns schon gewundert“, sagt Plassmann. „Man hätte uns auch früher informieren können.“

    Logo missbraucht? Das sagt das Rote Kreuz

    Der Vorstand des DRK-Kreisverbands Harburg, Harald Krüger, betont: „Ein fremdes Logo darf man nicht verwenden. Das ist eindeutig unzulässig.“ Für die späte Benachrichtigung gebe es jedoch einen Grund: Die KVH habe den DRK-Kreisverband Harburg Anfang des Jahres gebeten, sich an einer Ausschreibung zum Fahrdienst zu beteiligen. „Das hätten wir gerne gemacht“, sagt Krüger. Das Angebot sei dann jedoch wieder zurückgezogen und ein Vertrag mit der bestehenden Firma abgeschlossen worden – ohne Ausschreibung.

    „Uns ist der Flyer daraufhin erst in die Hände gefallen“, sagt Krüger. „Die Kassenärztliche Vereinigung hat unsere Reaktion mit ihrem Verhalten selbst provoziert. Eine Prüfung hätte ansonsten nicht stattgefunden.“