Hamburg. Firmen verlieren vor dem Verfassungsgericht. Präses in Hamburg will jetzt prüfen, was die Entscheidung für seinen Plan bedeutet.

Es geht um Beträge von jeweils nicht mehr als 200 Euro pro Jahr. Und doch sind ein Reisebüro aus Kassel und eine Firma aus dem schwäbischen Memmingen, die Sonderaufbauten für Nutzfahrzeuge vertreibt, durch alle Instanzen gezogen, um sich gegen die Beitragsbescheide ihrer Industrie- und Handelskammern zu wehren. Die Pflichtmitgliedschaft – und damit die Beitragspflicht – sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, argumentierten die Betriebe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe allerdings sieht das anders und hat die Beschwerden der beiden Firmen jetzt abgewiesen.

Tobias Bergmann wird die ausführliche Urteilsbegründung, die mehr als 30 Seiten umfasst, sehr aufmerksam durchlesen. Denn er hat die Wahl, die ihm das Amt des Präses der Handelskammer Hamburg einbrachte, schließlich mit dem Versprechen gewonnen, die Kammerbeiträge bis 2020 abzuschaffen. Als Vorsitzender des Bündnisses „Die Kammer sind WIR!“ fuhr Bergmann vor der Wahl im Februar schweres Geschütz gegen die Beitragspflicht auf: „Zwangsbeiträge setzen das Grundprinzip der Marktwirtschaft außer Kraft“, hieß es damals.

Kommentar: Niederlage für den Präses

Und weiter: „Wer nur von Zwangsbeiträgen lebt, kann kein Wortführer für eine freie Marktwirtschaft sein.“ Bergmann forderte daher, dass sich die Mitgliedsfirmen künftig zwischen einer beitragsfreien Basismitgliedschaft und einer beitragsgebundenen Premiummitgliedschaft entscheiden können, „um so zum Ursprung der Kammer als freiwillige Vertretung zurückzukehren.“

In der am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründung machen die Verfassungsrichter sehr deutlich, was sie von solchen Überlegungen halten – nämlich gar nichts. „Nur eine Pflichtmitgliedschaft sichert, dass alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen und fachkundig vertreten werden“, heißt es da mit Blick auf die Rolle, die eine Industrie- und Handelskammer im Rahmen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung spielt.

Verfassungsrichter haben klare Haltung

Ebenso unmissverständlich ist die Haltung der Verfassungsrichter zu den von beiden Klägern beanstandeten Pflichtbeiträgen: „Die an die Pflichtmitgliedschaft gebundene Beitragspflicht trägt dazu bei, den Kammern die Erfüllung ihrer Aufgaben – vorbehaltlich der Angemessenheit ihrer Höhe und der ordnungsgemäßen Verwendung – zu ermöglichen.“ Wäre die Mitgliedschaft freiwillig, bestünde zudem ein Anreiz, als „Trittbrettfahrer“ von den Leistungen der Kammer zu profitieren, ohne selbst Beiträge zu zahlen, erklären die Karlsruher Richter.

Der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts
in
Karlsruhe (v.l.):
Susanne Baer,
Ferdinand Kirchhof
(Vorsitz), Michael
Eichberger, Johannes
Masing und
Gabriele Britz
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (v.l.): Susanne Baer, Ferdinand Kirchhof (Vorsitz), Michael Eichberger, Johannes Masing und Gabriele Britz © dpa

Nach ihrer Auffassung ist auch „nicht ersichtlich, dass den Industrie- und Handelskammern Aufgaben zugewiesen wurden, die unnötige Kosten nach sich ziehen“, oder dass es andere Möglichkeiten als die Beitragspflicht gebe, finanzielle Mittel verlässlich von den Mitgliedsfirmen zu erheben.

In diesem Zusammenhang weisen die Verfassungsrichter darauf hin, dass die Beiträge der Unternehmen in den vergangenen Jahren tendenziell gesunken sind. Der durchschnittliche jährliche Beitragssatz der 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland mit insgesamt mehr als vier Millionen Mitgliedern liege bei 190 Euro. Allerdings zahlten bundesweit mehr als 40 Prozent der Mitgliedsbetriebe keinen IHK-Beitrag, weil ihr Gewerbeertrag bestimmte Bemessungsgrößen unterschreitet.

Durchschnittsbeitrag liegt bei 565 Euro

Wie das Bundesverfassungsgericht mitteilt, belief sich der durchschnittliche Jahresbeitrag bei der IHK Schwaben zuletzt auf 410 Euro und bei der IHK Kassel-Marburg auf 520 Euro – dort sind die beiden Firmen, die geklagt hatten, als Mitglieder registriert. „Weder allgemein noch individuell tragen die Beschwerdeführerinnen überzeugend vor, dass die Beitragslast absolut oder im Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unzumutbar sei“, so die Richter.

Zum Vergleich: Der entsprechende Durchschnittsbeitrag der Handelskammer Hamburg liegt bei 565 Euro. Man habe das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts „mit Spannung erwartet“, ließ Kammer-Präses Bergmann mitteilen. Nun werde man „in den Gremien der Kammer und mit externen Experten klären, was die heutige Entscheidung für unser Ziel ‘Pflichtbeiträge abschaffen’ bedeutet.“

In einem Abendblatt-Interview vor gut vier Wochen war Bergmann von seinem Wahlversprechen bereits ein Stück weit abgerückt. Zwar werde es „Pflichtbeiträge wie bisher“ ab 2020 nicht mehr geben. Der einstige „Kammer-Rebell“ fügte aber hinzu: „Allerdings könnte es sein, dass die Finanzlast durch Pensionsverpflichtungen und andere Hypotheken zu hoch ist und wir deshalb eine komplette Abschaffung der Pflichtbeiträge erst später realisieren können.“

Den finanziellen Spielraum der Kammer soll eine Kommission unter dem Vorsitz des Hamburger Insolvenzverwalters Berthold Brinkmann ausloten; im April hieß es, dies solle „bis zum Ende der Sommerferien“ geschehen. Zu welchem Resultat die Experten kommen, bleibt abzuwarten. Klar ist aber: Die Plichtbeiträge machten zuletzt nicht weniger als 80 Prozent des Kammer-Haushalts aus.