Hamburg. Die Stadt könnte noch transparenter werden – was aber nicht unbedingt alle Betroffen freuen dürfte.
Mit der Einführung eines Transparenzgesetzes war Hamburg 2012 bundesweit Vorreiter für eine zumindest teilweise gläserne Verwaltung. Seit 2014 stellt der Senat alle wesentlichen städtischen Dokumente allen Bürgern in einem Transparenzportal zur Einsicht zur Verfügung, wenn keine Persönlichkeitsrechte oder Geschäftsgeheimnisse verletzt werden. Nun könnte die Stadt sogar noch transparenter werden – was aber nicht unbedingt alle Betroffen freuen dürfte.
Hintergrund sind einerseits Pläne des Senats zur Überarbeitung des Gesetzes – und ein am heutigen Mittwoch erwartetes Grundsatzurteil. Anlass der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ist eine Klage des Chaos Computer Clubs (CCC) und seines Vorstands Michael Hirdes gegen die Handelskammer aus dem Jahr 2015.
Städtische Dokumente für alle einsehbar
Die Kammer hatte sich geweigert, ihre Akten ins Transparenzportal der Stadt zu stellen. Der CCC aber, der über eine Volksinitiative auch maßgeblich an der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt war, sieht nicht nur die Kammer in der Pflicht, ihre Akten zu veröffentlichen, sondern auch alle anderen Institutionen der sogenannten „mittelbaren Staatsverwaltung“.
Dazu gehören, je nach Rechtsauffassung, neben anderen Kammern zum Beispiel auch Hochschulen oder der öffentlich-rechtliche Rundfunk, also etwa der NDR. Dahinter steckt ein grundsätzlicher Streit über die Auslegung des Gesetzes, das an dieser Stelle nicht präzise formuliert ist.
Sollte das Verwaltungsgericht also heute entscheiden, dass die Handelskammer verpflichtet ist, ihre Dokumente für alle im Internet zu veröffentlichen, dann dürfte sich das auch auf andere Kammern, die Hochschulen und den Rundfunk auswirken. Mithin: Auch sie müssten möglicherweise alle oder zumindest weite Teile ihrer Dokumente ins Netz stellen.
Das ganze Verfahren entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Denn zum einen heißt der Anwalt, der die Klage 2015 für den CCC einreichte, Till Steffen und ist mittlerweile für die Grünen Justizsenator. Und zum anderen hat sich durch den Sieg der Rebellen die Haltung der Handelskammer mittlerweile geändert.
Kläger hoffen auf Grundsatzurteil
Wie Vizepräses Kai Elmendorf dem Abendblatt sagte, hat das Präsidium beschlossen, dem Plenum für die nächste Sitzung am 6. Juli zu empfehlen, „das Transparenzgesetz auch im Hinblick auf die allgemeine Veröffentlichungspflicht anzuwenden“. Dafür sei „eine Satzungsänderung nötig, die zurzeit der Rechtsaufsicht zur Vorprüfung vorliegt“, so Elmendorf. „Die neue ehrenamtliche Führung würde damit eine zentrale Forderung im Wahlkampf einlösen.“
Die Kläger vom CCC gehen dennoch davon aus, dass die Klage deswegen nicht hinfällig ist und hoffen auf ein entsprechendes Grundsatzurteil. „Wir freuen uns, dass das Plenum der Handelskammer nun unsere Kritik aufnimmt und sich dem Transparenzportal anschließen möchte“, sagte CCC-Mann Hirdes dem Abendblatt.
Satzungsänderung genehmigen
„Doch die Satzungsänderung muss noch genehmigt und veröffentlicht werden. Und wir warten jetzt schon zwei Jahre auf eine Entscheidung des Gerichts. Das Gesetz wurde durch eine Volksinitiative angestoßen und sollte umfassende Transparenz sicherstellen. Wenn das für die Kammer nicht gelungen sein sollte, muss das Gesetz nachgebessert werden.“
Genau das könnte geschehen – und viele andere Institutionen künftig zur Veröffentlichung ihrer Akten gezwungen werden. Denn das Ziel hatten SPD und Grüne schon 2015 im Koalitionsvertrag festgelegt. „Der Senat wird mit den Akteurinnen und Akteuren der mittelbaren Staatsverwaltung im Dialog ausloten, wie sie und ihre relevanten Inhalte in das Transparenzportal einbezogen werden können“, heißt es darin.
Vereinbarte Evaluierung des Gesetzes
Zudem läuft derzeit eine vereinbarte Evaluierung des Gesetze, sprich: Ein externes Institut untersucht gerade für die Justizbehörde, wo es Verbesserungsbedarf gibt. Der Abschlussbericht solle „in absehbarer Zeit vorliegen“, so Behördensprecherin Marion Klabunde. „Im Rahmen der Evaluierung wird auch die Frage nach einem Bestehen bzw. Nichtbestehen einer Veröffentlichungspflicht der mittelbaren Staatsverwaltung thematisiert.“
Der grüne Justizsenator Till Steffen sagte dem Abendblatt, es sei „gerade viel Bewegung“ im Thema Transparenzgesetz. „Es gibt das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, bei der Handelskammer tut sich was, und auch wir evaluieren unser Transparenzgesetz. Unser Anspruch ist klar: noch besser werden“, so Steffen. „Transparenz ist wichtig, damit Entscheidungen nachvollziehbar werden und Akzeptanz finden.“
Anwalts- und Ärztekammer betroffen
Die grundsätzliche Bedeutung des heute erwarteten Urteils hebt auch der Grünen-Bürgerschaftsabgeordnete und Rechtsanwalt Martin Bill hervor, der die Kläger jetzt als Nachfolger vom in den Senat gewechselten Till Steffen in dem Verfahren vertritt.
„Hamburg hat mit dem Transparenzgesetz bundesweit Maßstäbe gesetzt. Bei der Klage geht es um mehr als nur um die Handelskammer“, so Bill. „Bisher ist ungeklärt, ob sich das Gesetz hinsichtlich der Veröffentlichungspflicht auch auf die sogenannte Mittelbare Staatsverwaltung bezieht, also insbesondere auf die Kammern. Das betrifft neben der Handelskammer auch die Handwerkskammer und die Kammern der freien Berufe wie Ärztekammer oder Rechtsanwaltskammer.
Aber auch andere Anstalten öffentlichen Rechts – wie beispielsweise der NDR – wären von einer Entscheidung betroffen“, sagte der Grünen-Politiker, der am Wochenende gerade zum stellvertretenden Landesvorsitzenden seiner Partei gewählt wurde. Diese Frage werde nach seiner Einschätzung nicht nur für die Evaluation in Hamburg eine Rolle spielen, sondern auch für Gesetzgebungsverfahren anderer Bundesländer.