Pflichtbeiträge sind nötig – höchste Richter widersprechen neuem Handelskammer-Chef

Es ist ein später Triumph für Hans-Jörg Schmidt-Trenz, den ehemaligen Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg, und eine Niederlage für seinen Gegenspieler, den aktuellen Präses. Tobias Bergmann hatte wie alle in seinem Umfeld darauf gehofft, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft in den Kammern und die damit verbundenen Pflichtbeiträge für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Hat es aber nicht, im Gegenteil. Wer die Urteilsbegründung genau liest, fragt sich einmal mehr, wie Bergmann sein wichtigstes Wahlversprechen einhalten will.

Dass es allein aus praktischen Erwägungen schwer sein wird, die Zwangszahlungen für Unternehmen bis 2020 abzuschaffen, hatte der Präses selbst in einem Gespräch mit dem Abendblatt eingeräumt – und dabei auf vermeintliche Fehler seiner Vorgänger verwiesen. Rein rechtlich schien er seinen Plan dagegen für möglich zu halten. Bergmanns Idee: Die Handelskammer kann ihren gesetzlichen Aufgaben auch dann nachkommen, wenn sie keine Pflichtbeiträge nimmt, sondern sich das Geld bei Firmen über andere Wege besorgt.

Eine Meinung, die das Bundesverfassungsgericht offenkundig nicht teilt. Die Aussagen der obersten Richter zielen nicht auf die neue Hamburger Handelskammer-Führung, treffen sie aber direkt. Erst die Beitragspflicht erlaube den Kammern eine vernünftige Arbeit, so das Gericht. Es gebe keine anderen Möglichkeiten, Geld verlässlich von den Betroffenen zu erheben. Außerdem seien die Zwangsbeiträge alles andere als zu hoch.

Es war nicht das erste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema. Ein weiteres könnte nötig werden, wenn Bergmann an seinen Plänen festhält. Aber ob er das jetzt wirklich noch kann?

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