5068 Ausländer ausreisepflichtig, dürfen aber bleiben
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Hamburg. Im Juni wollte die Stadt 175 Menschen abschieben. Tatsächlich gelang dies nur in 54 Fällen. Die Gründe sind vielfältig.
Bei der Abschiebungvon Ausländern kommt es in Hamburg häufig zu Problemen und Verzögerungen. In der Hansestadt leben derzeit 5068 Personen, die ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung aber ausgesetzt wurde – sie werden nun geduldet. Weitere 1465 Menschen sollen in den kommenden Monaten in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden.
Damit liegt die Zahl der juristisch ausreisepflichtigen Personen bei mehr als zehn Prozent der rund 51.700 Flüchtlinge, die im Juni in der Hansestadt registriert waren. Dies geht aus der Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion hervor.
Im vergangenen Monat scheiterten in Hamburg die meisten der 175 vorbereiteten Abschiebungen. Lediglich 54 Rückführungen hätten vollzogen werden können, erklärte der Senat. Die Gründe sind vielfältig. So habe in fünf Fällen eine Krankheit die Rückführung verhindert, in zehn Fällen war es eine juristische Auseinandersetzung. 25 Personen konnten nicht abgeschoben werden, weil man sie nicht antraf. Viermal sei Widerstand geleistet worden, in weiteren vier Fällen habe Kirchenasyl die Abschiebung verhindert.
Viele kommen aus Afghanistan
Die meisten in Hamburg geduldeten Männer und Frauen stammen aus Afghanistan (481). Auf den Plätzen zwei und drei folgen Ägypten (391) und Russland (377). Die Duldung bedeutet eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“. Sie begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt, sodass Geduldete weiter als ausreisepflichtig gelten. Allerdings besteht nach 18 Monaten Duldungszeit Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Eine Duldung kann Ausländern aus humanitären oder persönlichen Gründen erteilt werden.
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