Hamburg. Von 23 bis 24 Uhr ist es Linien- und Touristikflügen nur erlaubt zu starten und zu landen, wenn unvermeidbare Gründe vorliegen.
Auch im April war die „Pünktlichkeitsoffensive“ des Flughafens Hamburg nicht wirklich erfolgreich: Laut dem jüngsten Monatsbericht gab es 60 Flugbewegungen gemäß der sogenannten Verspätungsregelung, also zwischen 23 und 24 Uhr. Im Vorjahresmonat wurden 30 solcher Flüge gezählt, im Durchschnitt der Jahre 2007 bis 2016 waren es 39. Zwischen 23 und 24 Uhr ist es regelmäßigen Linien- und Touristikflügen in Hamburg erlaubt zu starten und zu landen, wenn für die Verspätung unvermeidbare Gründe vorliegen.
Verpflichtungen zum Schutz der Anwohner
Im April 2016 hatten Vertreter von Air Berlin, Condor, EasyJet, Eurowings/Germanwings, Lufthansa und des Flughafens Hamburg die „Gemeinsame Erklärung zum Abbau von Verspätungen nach 23 Uhr am Hamburg Airport“ unterzeichnet. Damit verpflichten sich der Flughafen und die Airlines, zum Schutz der Anwohner so selten wie möglich Gebrauch von der sogenannten Verspätungsregelung zu machen. Doch in mehreren Monaten seit Unterzeichnung des Papiers kam es zu einem teils deutlichen Anstieg der Flüge nach 23 Uhr, wobei häufig eine extreme Wetterlage als Grund genannt wurde.
Die Hälfte der 60 Verspätungen im April – das waren 0,5 Prozent aller Flüge – sei darauf zurückzuführen, dass Verzögerungen im Tagesprogramm der entsprechenden Flugzeuge nicht mehr ausgeglichen werden konnten, hieß es dazu vom Flughafen.
Man prüfe gemeinsam mit Fluggesellschaften und Behörden in jedem Einzelfall, wie die betroffenen Verbindungen stabiler gestaltet werden können. Zum 14. Juni gelten in Hamburg neue Start- und Landegebühren, die Flüge nach 23 Uhr empfindlich verteuern.
Mehr Passagiere
Die Passagierzahl im April 2017 erhöhte sich um 10,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf 1,456 Millionen Fluggäste.