Hamburg. ADFC und CDU fordern verstärktes Vorgehen gegen Falschparker. Die Zahl der Knöllchenschreiber wurde bereits erhöht.
Hamburg, die Fahrradstadt? Auf dem Weg dorthin sind noch einige Hindernisse zu überwinden, wie Radfahrer jeden Tag merken. Besonders die Fahrt auf den neuen und alten Radfahr- und Schutzstreifen ist eine Herausforderung – weil Autofahrer die Streifen auf der Straße trotz Verbots zum Halten oder sogar Parken nutzen. Zusätzliche Mitarbeiter im Parkraummanagement sollen sich jetzt um die Falschparker kümmern und Strafzettel ausstellen.
Auf Twitter hat ein Hamburger seine eigene „Challenge“ (Herausforderung) ins Leben gerufen: „Einen Tag eine Straße in Hamburg durchgehend für Radfahrer sicher halten. Nur einen Tag“, schreibt er und befindet: „Mission impossible“ – ein aussichtsloses Unterfangen also. „Wann könnten Radfahrer den Radweg im Mühlenkamp mal benutzen?“ fragt er die Polizei Hamburg und stellt Bilder dazu, auf denen zu sehen ist, wie Fahrzeuge den Radstreifen blockieren.
Bei aller Ironie: Der Hintergrund ist ernst. Denn die speziell gekennzeichneten Radfahrstreifen (durchgezogene Linie, kein Halten und Parken erlaubt, zum Beispiel an Grindelallee, Bogenstraße) und Schutzstreifen (gestrichelte Linie, Halten bis drei Minuten erlaubt, zum Beispiel an Hofweg, Große Elbstraße, Osterstraße) auf den Fahrbahnen sollen das Radfahren auf der Straße sicherer machen als auf herkömmlichen Fahrradwegen. Sie sind gut erkennbar mit einer weißen Linie und dem Radfahr-Piktogramm markiert. Hamburg verfügt mittlerweile über 99 Kilometer Radfahr- und Schutzstreifen. Weitere 17 Kilometer kommen in diesem Jahr dazu (siehe unten).
Selbstversuch an einem Mittwochvormittag auf der Strecke von der Osterstraße bis zum Gänsemarkt. Auf der gut vier Kilometer langen, etwa 20-minütigen Fahrt stehen drei Fahrzeuge auf der Radspur – vor der Ampel Osterstraße/Heußweg parkt ein gelber Transporter, dessen Fahrer mit der Auslieferung von Waren beschäftigt ist. Radfahrer müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Linken Arm heraushalten, ein Blick nach hinten und einfädeln in den fließenden Verkehr.
Auf dem Radstreifen halten, um ein Eis essen zu gehen
Ein Stück weiter hält ein Laster auf der Radspur, auch hier wird Ware entladen. Radfahrer müssen sich in den fließenden Verkehr einordnen. Nicht ganz ungefährlich. Und auf der Dammtorstraße am Stephansplatz hält ein Auto aus Berlin auf dem Schutzstreifen, um Mitfahrer aussteigen zu lassen. Der Radfahrer muss anhalten: Der Verkehr ist zum Einordnen einfach zu stark.
Das Beispiel steht stellvertretend auch für andere Strecken. Ob Osterstraße, Grindelallee, Fuhlsbüttler Straße, Hochallee, Hofweg oder Mühlenkamp – zugestellte Radfahrstreifen sind Alltag. An der Grindelallee lassen Autofahrer ihr Fahrzeug auf dem Radfahrstreifen stehen, um sich aus der Eisdiele ein Eis zu holen oder einige Meter weiter einen Döner. Diese Radfahrstreifen sind mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn abgetrennt. Halten und Parken ist hier verboten.
Die Polizei sagt, sie gehe konsequent gegen „Zweite-Reihe-Parker“ auf Radfahr- und Schutzstreifen vor, wie es aus der Pressestelle heißt. Bei „erheblichen Behinderungen“ würden Fahrzeuge auch abgeschleppt. Immerhin wurden 2015 bereits 2432 Verstöße registriert, 2014 waren es noch 2145. Dies geht aus der Antwort auf eine schriftliche Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Wieland Schinnenburg hervor.
Fest steht: Autofahrer dürfen die Radfahrstreifen nicht benutzen und sie dürfen darauf auch nicht parken. Wer sich nicht daran hält, muss laut Polizei Hamburg mit einem Bußgeld von 15 bis 35 Euro oder einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen. Überfahren der Radstreifen ist nur erlaubt, wenn der Autofahrer einen Parkplatz ansteuert oder zu einem Grundstück fahren möchte, das sonst nicht anders zu erreichen ist. Dabei dürfen Radfahrer aber nicht behindert oder gefährdet werden.
Zahl der Knöllchenschreiber von 55 auf 80 gestiegen
Das sogenannte Parkraummanagement – im Volksmund Knöllchenschreiber genannt – wurde seit 2015 von 55 auf jetzt 80 Mitarbeiter verstärkt. Sie sollen die Verstöße stärker kontrollieren. Gerade würden solche Kontrollen im Bereich Osterstraße auf zweimal täglich ausgeweitet, sagt Lars Pochnicht, Sprecher für Radverkehr der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Genau wie sein Kollege Martin Bill von den Grünen glaubt er, dass sich Autofahrer erst noch an die neue Situation gewöhnen müssen.
Darauf will sich die Radfahrerlobby nicht verlassen. Falschparken würde zu selten geahndet, sagt Dirk Lau vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC): „Das Verfolgen solcher Ordnungswidrigkeiten hat unserer Beobachtung nach keine Priorität bei der Polizei. Dabei wäre es ein ideales Betätigungsfeld für Hamburgs Fahrradstaffel.“ Die Polizei scheine mit der Überwachung von Straßenverkehr und Straßenraum hoffnungslos überfordert zu sein.
Das sieht die CDU ebenso und fordert noch mehr Personal in diesem Bereich. „Zweite-Reihe-Parken ist kein Kavaliersdelikt“, sagt Dennis Thering, Verkehrsexperte in der CDU-Bürgerschaftsfraktion, und setzt sich für ein konsequenteres Vorgehen dagegen ein. Schuld an der Misere habe der Senat: „Wer wie im Wahn selbst auf Hauptverkehrs- und Einkaufsstraßen Fahrradstreifen auf die Fahrbahn pinselt, gleichzeitig aber knapp 2000 öffentliche Parkplätze vernichtet und Parkgebühren erhöht, der nimmt rechtswidriges Zweite-Reihe-Parken in Kauf.“ Thering fordert, Hochbordradwege und Fahrradschnellstraßen statt Fahrradwege auf Hauptverkehrsstraßen.
Für Radler, denen die Fahrt auf der Straße unter diesen Bedingungen Angst macht, hat die Polizei Hamburg einen guten Rat: „Radfahrer, die einzelne Straßen oder Straßenabschnitte für sich selbst als zu gefährlich bewerten, sollten über Alternativstrecken nachdenken.“
Die neuen Radstreifen in Hamburg
Eimsbüttel: Schanzenstraße - Weidenallee von Lagerstraße bis Schäferkampsallee, 1,8 km. Wördemannsweg von Gazellenkamp bis Olloweg, 1,6 km. An der Verbindungsbahn/Bundesstraße/Edmund-Siemers-Allee/Theodor-Heuss-Platz, Südseite Rentzelstraße bis Dammtordamm und Nordseite Grindelallee bis Durchschnitt, 1 km. Eppendorfer Baum von Klosterstern bis Hegestraße, 820 m. Rothenbaumchaussee von Klosterstern bis Hagedornstraße, 540 Meter.
Nord: Hamburger Straße Südostseite von Elsastraße bis Wohldorfer Straße, 260 m. Lübecker Straße Südseite von Steinhauerdamm bis Alfredstraße und von Elisenstraße bis Freiligrathstraße, 620 m. Maria-Louisen-Straße von Dorotheenstraße bis Barmbeker Straße, 760 Meter.
Mitte: Hammer Landstraße von Beltgens Garten bis östlich Diagonalstraße, 2,14 Kilometer.
Altona: Osdorfer Landstraße von Heinrich-Plett-Straße bis Viereck und von Flottbeker Stieg bis Notkestraße, 1,1 km. Rugenfeld – Rugenbarg, von Osdorfer Landstraße bis Grönenweg, 1 Kilometer.
Wandsbek: Steilshooper Straße von Richeystraße bis Steilshooper Allee, 1,6 km. Barsbütteler Straße von Öjendorfer Damm bis Schleemer Bach, 1,14 km. Rolfinckstraße von Wellingsbüttler Weg bis Saseler Chaussee, 2 km. Saseler Chaus. – Bergstedter Chaussee von Stadtbahnstraße bis 60 m nördlich Immenhorstweg, 3,2 Kilometer.
Bergedorf: Bergedorfer Straße Südseite von Vierlandenstraße bis Neuer Weg, 400 Meter.
Harburg: Ehestorfer Weg von Auf der Jahnhöhe West bis Autobahnbrücke, 1,8 Kilometer.