Hamburg. Umweltverbände erwarten, dass sich das Verfahren weiter hinzieht. Stadt und Bund wollen die Elbe erneut ausbaggern.

Die Planungen für die Elbvertiefung laufen inzwischen seit zehn Jahren. Vom 19. bis voraussichtlich 21. Dezember befasst sich wieder einmal das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall. Die klagenden Umweltverbände rechnen allerdings eher nicht mit einem sofortigen Urteil.

Es sei zwar nicht ausgeschlossen, dass das Gericht in Leipzig doch schon am Ende der drei geplanten Verhandlungstage eine Entscheidung fällt, sagte Klägeranwalt Rüdiger Nebelsieck am Montag. Meist ließen sich die Richter danach aber zwei bis vier Wochen für ein Urteil Zeit. Nebelsieck betonte, dass statt einer Entscheidung auch weitere Beweisbeschlüsse oder gar ein neuerlicher Gang zum Europäischen Gerichtshof möglich seien. Insgesamt zeigte er sich jedoch optimistisch, dass die Leipziger Richter im Sinne der Umweltverbände entscheiden werden.

Die Stadt Hamburg und der Bund wollen die Elbe erneut ausbaggern, damit auf ihr Schiffe mit einem Tiefgang von 13,5 Metern unabhängig von Ebbe und Flut fahren können. Die ersten Planungen dazu begannen bereits 2006. Die Umweltverbände WWF, Nabu und BUND – zusammengeschlossen im Bündnis Lebendige Tideelbe – sehen in einer neuerlichen Elbvertiefung, der dann siebten seit Beginn des 20. Jahrhunderts, dagegen einen nicht zu vertretenden Eingriff in die Umwelt und zogen 2012 vor Gericht.

Bundesverwaltungsgericht setzte Verfahren zunächst aus

2014 setzte das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren zunächst aus, um auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten, der sich damals mit der geplanten Vertiefung der Weser beschäftigte. Im Juli 2015 urteilten die Luxemburger Richter, dass der Gewässerschutz bei Entscheidungen über das Ausbaggern von Flüssen eine wichtige Rolle spielen müsse. In dem Urteil heißt es auch, dass bereits Verschlechterungen in Teilbereichen eine Verschlechterung des Gewässerzustands insgesamt bedeuten können. Er ließ aber auch Ausnahmen zu. Etwa, wenn ein großer Nutzen „für die menschliche Gesundheit, die Erhaltung der Sicherheit der Menschen oder die nachhaltige Entwicklung“ entstehe.

In Leipzig gehe es „um Maßstäbe, wie in Europa die Wasserrahmenrichtlinie ausgelegt werden soll“, sagte die WWF-Referentin Beatrice Claus. Nach Überzeugung der Umweltschützer sind alle Merkmale relevant, die Stadt Hamburg und der Bund dagegen halten auch Teilbereiche für ausreichend.