Hamburg. Der Angeklagte aus Lemgo beschimpfte die Hamburger Grünen-Politikerin Stefanie von Berg im Internet. Nun wurde er verurteilt.
Stefanie von Berg macht einen aufgeräumten Eindruck. Die Hände gefaltet, sitzt sie an einem Tisch vor der Amtsrichterin. Dabei ist der Prozess für die Grünen-Politikern ein Déja-vu der schlechtesten Sorte: Im gleichen Saal ist bereits vor zwei Monaten verhandelt worden – auch da ging es um eine grobe, entwürdigende Beleidigung auf sexueller Ebene.
Die Bürgerschaftsabgeordnete ist am Mittwoch als Zeugin geladen, um zu berichten, wie sie den Schmäh-Eintrag des Angeklagten Karsten D. bei Facebook empfunden hat. Karsten D. sitzt rechts von ihr, ein kahlköpfiger, untersetzter Mann, der unter den hochgekrempelten Hosenbeinen Springerstiefel trägt. Er könne die Grünen und deren Position in der Zuwanderungspolitik nicht ausstehen, sagt der 50-Jährige aus Lemgo. Am 2. Dezember 2015, gegen 7.45 Uhr, ergriff ihn die nackte Wut. Auf der Tastatur seines Computers hämmerte er sich dann den Hass von der Seele.
Angeklagter bezeichnete die Politikerin als Kampflesbe
Von Berg sei eine „Kampflesbe“, pöbelte Karsten D. auf der Facebook-Seite der Hamburger AfD und wünschte ihr eine brutale Vergewaltigung durch „zehn Maximalpigmentierte“ an den Hals. Anlass für den Post war der dort veröffentlichte Video-Mitschnitt einer Bürgerschaftsdebatte, in der die Grüne von einer künftigen "superkulturellen Gesellschaft" gesprochen hatte. Er habe den Beitrag damals versehentlich öffentlich gemacht, sagt der Angeklagte.
Eigentlich habe er sein Profil so konfiguriert, dass nur Freunde sehen könnten, was er auf Facebook veröffentliche. „Sind ihre Freunde dann also nicht die Öffentlichkeit“, fragt die Richterin. „Doch, aber eben nicht die Öffentlichkeit“, sagt Karsten D. Die Öffentlichkeit konnte den diffamierenden Eintrag dann wochenlang auf der AfD-Seite sehen. Die AfD habe den Post erst auf ihr Drängen und auch nur „sehr zögerlich gelöscht“, sagt von Berg.
Hundert Mails und Anrufe erreichten von Berg, sie waren oft sexualisierend
Über die Politikerin war nach der Rede ein Shitstorm hereingebrochen. Hunderte Mails und Anrufe erreichten sie, viele waren boshaft, kränkend, sexualisierend, ekelerregend und zum Gruseln primitiv. In Rage hatte den digitalen Mob folgender Satz versetzt: „Ich bin der Auffassung, dass wir in 20, 30 Jahren gar keine ethnischen Mehrheiten mehr haben in unserer Stadt – und das ist auch gut so.“
Die 13 übelsten Anfeindungen brachte von Berg darauf zur Anzeige, die meisten Täter akzeptierten einen Strafbefehl – nur Karsten D. und ein 65 Jahre alter Mann aus Telgte nicht, der ihr geschrieben hatte, ein Muslim möge sie überfallen und vergewaltigen. Ihn hatte das Gericht bereits im Juli zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Die Berufungsverhandlung steht noch aus.
Wie sehr ihr die Flut von Hass-Mails – insbesondere auch der Post von Karsten D. – zusetzte, reißt von Berg in ihrer Zeugenaussage nur kurz an. Es war jedenfalls so schlimm, dass sie eine Angststörung entwickelt habe, die therapeutisch behandelt werden musste. „Ich habe mich durch den Post in meiner Ehre verletzt gefühlt, ich fühlte mich wie ein Opfer sexualisierter Gewalt, mich hat das als Frau zutiefst getroffen“, sagt Stefanie von Berg.
Persönliche Probleme, politisch rechts, arbeitslos
Karsten D. ist vor fünf Jahren arbeitslos geworden, er ist herz- und alkoholkrank. Vor zwei Jahren sei seine Frau mit einem anderen Mann durchgebrannt, seitdem herrsche „absolute Katastrophe im Kopf“, sagt er. Politisch würde er sich „eher rechts“ einordnen, gewählt habe er noch nie, gibt er auf Nachfrage zu Protokoll. Maßlos aufgeregt hätten ihn damals die Äußerungen der Politikerin. Der Eintrag sei „krass“ gewesen, „wohl ein bisschen zu krass“, räumt D. ein.
Nachdem die Politikerin Strafanzeige gestellt hatte, entschuldigte sich der 50-Jährige per Mail, doch im gleichen Schreiben verhöhnte er die Politikerin mit der Aussage, dass ihre Bürgerschaftsrede dem „nazideutschen Stammtisch-Bruder“ kaum gefallen haben dürfte, was dann wieder klang wie ‘So was kommt von sowas’. Weil von Berg die Entschuldigung keineswegs als Ausdruck echter Reue wertete, reagierte sie auf die Mail nicht. Karsten D., der Mann, der sie vergewaltigt sehen wollte, sagt am Mittwoch im Gerichtssaal: „Ich hätte mir gewünscht, dass Sie auf mein Schreiben hin die Diskussion suchen.“
Es ist das erste und einzige Mal, dass die Politikerin in diesem Prozess Nerven zeigt. „Eine Diskussion? Mit Ihnen? Nach diesem Angriff?“, sagt von Berg empört. Karsten D. faltet die Hände und schaut betreten nach unten.
Die Richterin verurteilt den 50-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á zehn Euro – insgesamt 900 Euro. Im Strafbefehl, dem D. widersprochen hatte, waren 50 Tagessätze á 15 Euro (also 750 Euro) festgesetzt worden. Dass er von Berg wünschte, ihr möge ein schweres Verbrechen widerfahren, sei deutlich schwerer zu gewichten als irgendein Schimpfwort, sagt die Richterin. „Sie haben eindeutig ihre Missachtung bekundet.“ Die Beleidigung in sexualisierter Form habe von Berg nahezu körperlich getroffen. Karsten D., wegen Beleidigung und Körperverletzung vorbestraft, hätte sich statt einer Geld-, eine Bewährungsstrafe gewünscht. „Wäre schöner, vielleicht lerne ich dann ja mal“, sagt er. Etwas ist offenbar jetzt schon hängengeblieben. Er wolle „nicht mehr auf Facebook schreiben.“