Hamburg. 40-seitiger Beschluss. EU-Kommission schränkt Bank in ihrer momentanen Geschäftstätigkeit deutlich ein.

Ein Verkauf der HSH Nordbank könnte deutlich schwieriger werden als bisher bekannt. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss der EU-Kommission hervor. Der Tenor der Entscheidung ist seit Mai bekannt. Die Kommission hatte damals einer Erhöhung der staatlichen Garantien für die kriselnde Bank von sieben auf zehn Milliarden Euro zugestimmt. Die Bank wird in einen schlechten und einen guten Teil getrennt, der gute Teil („OpCo“ genannt) muss bis zum 28. Februar 2018 verkauft werden. Welche Bedingungen und Zusagen mit dieser Erlaubnis verbunden sind, ist jetzt erstmals ausführlich nachzulesen. Klar wird: Die Hürden für einen Verkauf der Bank, die zu 85,38 Prozent den beiden Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein gehört, sind hoch.

Im Beschluss heißt es, die Käufer der OpCo müssten einen „beihilfefreien, positiven Angebotspreis“ vorlegen. Ein Verschenken oder eine finanzielle Kompensation seitens der Verkäufer ist also nicht möglich. Damit nicht genug: Vor dem Verkauf will die EU-Kommission die „neue Unternehmensstruktur“ einer Rentabilitätsprüfung unterziehen. Weiter heißt es: „Sollte die Kommission zu dem Ergebnis gelangen, dass die Integration der OpCo in die neue Unternehmensstruktur nicht zu einem langfristig rentablen Geschäftsmodell führt, sagt Deutschland zu, dass die OpCo ihr Neugeschäft einstellen und ihre Vermögenswerte allein mit dem Ziel einer geordneten Abwicklung verwalten wird.“

Michael Kruse, der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion, ist der Ansicht, dass die Auflagen der EU-Kommission „eine erhebliche zusätzliche Bürde für den Verkauf der HSH Nordbank“ darstellen. Auch der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Thilo Kleibauer hält die Verkaufspläne für „mindestens ambitioniert“. Es sei „sehr unwahrscheinlich“, dass die OpCo „als Ganzes“ verkauft werde. „Die Bank hat immer noch ausfallgefährdete Kredite in ihrem Portfolio“, sagt Kleibauer. „Ich glaube nicht, dass sich Käufer finden, die bereit sind, diese Kredite zu übernehmen.“

Die EU-Kommission schränkt die Bank auch in ihrer momentanen Geschäftstätigkeit deutlich ein. Ganz allgemein wird ein „vorsichtiges Geschäftsgebaren“ eingefordert. So muss der Verwaltungsaufwand gesenkt werden und darf in diesem Jahr 590 Millionen Euro nicht überschreiten. Dividendenzahlungen sollen bis 2018 nicht erfolgen, das Neugeschäft im Bereich Schiffsfinanzierung wird begrenzt.