Hamburg. Verdeckte Ermittlerin Iris P. hatte auch beim linken Sender FSK mitgearbeitet. Der Sender klagte wegen Verletzung der Pressefreiheit.
Das Landeskriminalamt (LKA) hat vor dem Hamburger Verwaltungsgericht offenbar eingeräumt, dass der dreijährige Undercover-Einsatz der verdeckten Ermittlerin Iris P. beim linken Radiosender „Freies Sender Kombinat“ (FSK) doch rechtswidrig gewesen war. „Nach nochmaliger Überprüfung und Bewertung der Rechtslage ist einzuräumen, dass die verdeckte Mitarbeit der Beamtin unter der Legende ‚Iris Schneider‘ in den Jahren 2003 bis 2006 und das in diesem Zusammenhang erfolgte Betreten von Räumlichkeiten (…) rechtswidrig waren“, zitiert die „taz“ aus einem Schreiben der LKA-Rechtsabteilung an das Verwaltungsgericht.
Damit erkennt die Polizei offenbar die Klage des linksalternativen Radiosender FSK wegen schwerwiegender Verletzung der Presse- und Rundfunkfreiheit an. Der Sender hatte die Klage Anfang November vergangenen Jahres eingereicht. Die Polizei hatte den Vorwurf zunächst bestritten. „Es ging auch darum, festzustellen, dass das regelmäßige Betreten und Aufhalten in den Redaktionsräumen durch Iris P. rechtswidrig war“, sagte FSK-Anwalt Carsten Gericke der „taz“. „Das ist höchst ungewöhnlich, dass die Polizei innerhalb von drei Monaten ihre Meinung total ändert und unserer Rechtsauffassung folgt.“
Über sexuelles Verhältnis Zugang zu Privaträumen
Der Fall „Iris Schneider“, der Ende 2014 bekannt wurde, hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. So soll die Polizeibeamte zwischen 2001 und 2006 unter anderem in der Roten Flora aus- und eingegangen sein und beim freien Sender FSK mitgearbeitet haben. Nach Berichten aus der linken Szene soll sie sich außerdem über ein sexuelles Verhältnis Zugang zu Privatleben und Privaträumen verschafft haben.
Der linke Radiosender hatte im Mai 2015 ein Dossier veröffentlicht, wonach die Beamtin nicht nur als Moderatorin tätig war, sondern auch als „Produzentin, Interviewerin und Interviewte“ im FSK. Schneider habe Themen mitbestimmt und sei bei Gesprächen mit Anwälten, Ärzten oder Historikern dabei gewesen, hieß es. Vertrauliche Gespräche, die rechtlich vor staatlichem Eingriff geschützt sind.
Disziplinarverfahren gegen Iris P. eingestellt
Gegen Iris P. und zwei ihrer Vorgesetzten wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Verfahren gegen sie wurde laut „taz“ wegen Verjährung inzwischen eingestellt. Ihre Vorgesetzten seien wegen Verletzung der Beratungs- und Fürsorgepflicht sanktioniert worden, da sie die sexuellen Beziehungen von Iris P. offenbar gebilligt hatten.
Neben Iris P. wurden innerhalb von eineinhalb Jahren im Nachhinein noch zwei weitere verdeckte Ermittlerinnen in der linken Szene enttarnt. Eine Recherche-Gruppe veröffentlichte Ende August vergangenen Jahres ein mehrseitiges Dossier darüber, wie eine junge Polizistin unter dem Tarnnamen Maria Block zwischen 2009 und 2012 die Szene bespitzelt hatte. Im Mai dieses Jahres wurde außerdem bekannt, dass eine Polizisten unter dem Tarnnamen „Astrid Schütt“ sich über Jugendprojekte eingeschleust und verschiedene linke Gruppen seit Ende 2006 bis April 2013 ausgespäht haben soll.